05.12.2013 - 12 Grundsätze zur Übertragung der Ermächtigungen f...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stadtverordneter Neitzke weist darauf hin, dass der vorliegende Beschlussvorschlag konkret gefasst sein müsse und sich nicht auf eine Vorlage beziehen dürfe, da ansonsten der Beschluss später nicht nachvollziehbar sei.

 

Bürgermeister von den Driesch stimmt dieser Anmerkung zu und ergänzt mündlich den im Anschluss zur Abstimmung gestellten Beschlussvorschlag entsprechend. Er weist daraufhin, dass der Beschlussvorschlag im Stadtrat entsprechend erweitert werde.

 

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Bürgermeister von den Driesch ergänzt mündlichen den Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

 

 

1.      Nicht in Anspruch genommene aber im Folgejahr benötigte Ermächtigungen für Aufwendungen und konsumtive Auszahlungen werden stets neu veranschlagt.

 

2.      Grundsätzlich sollen nicht in Anspruch genommene aber im Folgejahr benötigte Ermächtigungen für investive Auszahlungen neu veranschlagt werden.

 

3.      Für den Fall, dass eine Neuveranschlagung von investiven Auszahlungen die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltssicherungskonzeptes durch Überschreitung der Netto-Neuverschuldungsgrenze gefährden sollte, wird ausnahmsweise eine Übertragung der Ermächtigungen für investive, nicht rentierliche Auszahlungen bis zur Höhe der offenen Aufträge der jeweiligen Maßnahme für die Dauer eines Jahres zugelassen.
 

4.      Dem Stadtrat ist gem. § 22 Abs. 4 GemHVO eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan des Folgejahres vorzulegen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

einstimmig