17.12.2013 - 20 Straßenbenennung im Stadtteil Herzogenrath; hie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stadtverordneter Billmann fragt nach, ob die Ausführungen der Hauptstraße im Baugebiet I/55 „Dahlemer Straße“ mit der Verwaltung abgestimmt sei. Diese sei, seinen Feststellungen nach,  bereits fertig, obwohl noch kein Baubeginn erfolgt wäre. Des Weiteren fragt er nach, ob die Straße dann durch die Stadt übernommen werde.

 

Bürgermeister von den Driesch führt aus, dass die Erschließung bereits vor den ersten Bauanträgen erfolgte. Die Übernahme der Straße durch die Verwaltung erfolge später.

 

Stadtkämmerer Schlösser erläutert, dass hier erstmalig durch die Firma der Vorschlag gemacht worden sei, die Hauptstraße in einem Schritt und nicht wie sonst üblich in zwei Schritten zu fertigen. Dies habe für die Bauherren den Vorteil, dass die Höhen bezüglich der noch zu legenden Hausanschlüsse schon vorgegeben seien. Zudem sei ein Ausbessern der Fahrbahn nach Aussage der Firma schneller und kostengünstiger als ein Bau in 2 Schritten. Die Stichstraße in dem Baugebiet würde jedoch wieder nach dem alten Verfahren gebaut.

 

Bürgermeister von den Driesch ergänzt, dass die Abnahme der Straße erst nach Beendigung der Bauvorhaben erfolgen werde. Aus diesem Grunde sei hier kein Risiko für die Stadt gegeben.

 

Technischer Beigeordneter Migenda schließt sich den Ausführungen seiner Vorredner an und ergänzt, dass die Firma im Vorfeld, dass heißt vor Abnahme durch die Verwaltung, die Nach- bzw. Ausbesserungen vornehmen müsse.

Wie bereits gesagt, gebe diese Verfahrensweise zum Einen eine größere Planungssicherheit für die Bauherren und zum Anderen sei so auch weniger Schmutz vorhanden.

 

Stadtverordneter Dr. Fleckenstein weist darauf hin, dass sichergestellt sein müsse, dass sich die Straße vor Abnahme in einem einwandfreien Zustand befinde.

 

Stadtverordneter Gronowski fragt nach, ob denn bereits auch die Feindecke verlegt worden sei. Dies wird seitens der Verwaltung bejaht.

Seines Wissens nach würden die Hausanschlüsse doch erst nach Baubeginn gelegt werden. Für ihn stelle sich die Sachlage daher so dar, dass die Straße nach Abschluss der Bauvorhaben einem „Flickenteppich“ gleiche.

 

Technischer Beigeordneter Migenda erläutert, dass die übliche Vorgehensweise sei, die Hausanschlüsse anzubohren. Zum Teil seien die Anschlüsse auch schon gelegt.

 

Bürgermeister von den Driesch merkt an, dass natürlich keine Straßen übernommen würden, die nicht in Ordnung seien. Er gehe bei der Abnahme immer vom Endausbau aus.

Er wolle jedoch darauf verweisen, dass es bei diesem Tagesordnungspunkt ursprünglich darum ginge, über den Straßennamen zu sprechen. Daher bitte  er darum, da auch wieder hin zu kommen.

Er sagt überdies zu, dass durch den Fachbereich mit dem Vorhabenträger Rücksprache gehalten werden und eine Erläuterung mit der Niederschrift erfolge.

 

Stadtverordneter Neitzke weist darauf hin, dass es sich bei der Straßenbaufirma um ein Privatunternehmen handele. Aus diesem Grunde sei eine Recherche seitens der Verwaltung nicht angebracht.

 

Stadtverordneter Billmann teilt mit, dass er erwartet habe, dass bereits im Vorfeld über diese Thematik gesprochen worden wäre.

 

Bürgermeister von den Driesch weist nochmals darauf hin, dass mit der Firma ein Erschließungsvertrag geschlossen worden sei. Das Haftungsproblem liege daher beim Vorhabenträger. Wenn nach Abschluss der Maßnahmen festgestellt werden könne, dass sich die Straße in einem einwandfreien Zustand befinde, erfolge eine Abnahme.

Er sichert nochmals zu, dass die restlichen Fragen mit der Niederschrift beantwortet werden würden.

 

Anmerkung der Verwaltung:

  1. Ist die Ausführung der Straße im Vorfeld mit der Verwaltung abgesprochen worden?

Es gab mehrfach Abstimmungstermine gemeinsam mit den Fachbereichen 3,4 und 1.1 (einschließlich Feuerwehr mit schriftlicher Stellungnahme) sowie dem Planungsbüro Brendt und Vertretern der Firma Frauenrath. Weiterhin gab es das übliche Beteiligungsverfahren im Hause im Rahmen der Bauleitplanung durch den Fachbereich 3.

 

  1. Wird die Straße nach Abschluss der Bauvorhaben durch die Verwaltung übernommen?

Auf der Grundlage des in der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses vom 14.03.2013 beschlossenen Erschließungsvertrages übernimmt die Stadt Herzogenrath die Erschließungsanlage später in ihr Eigentum. Die Verkehrsflächen werden nach Fertigstellung des Endausbaus der Stadt übergeben und die Stadt verpflichtet sich zur Abnahme der Verkehrsfläche. Die Abnahme der Straßen erfolgt erst nach Fertigstellung der Rohbauten von mindestens 90 % der Wohnhäuser.

 

  1. Sollte die Straße nach Abschluss der Bauvorhaben Mängel aufweisen, werden diese dann vor Abnahme auch vollständig behoben bzw. wenn spätere Mängel, z. B. im Zusammenhang mit den Hausanschlüssen auftreten, die nachweislich im Rahmen der Maßnahmen durch das Befahren der Straße(durch schwere Transporte, o.ä.) entstanden sind, auch vom Vorhabenträger behoben?

Die Ausführungen sind zutreffend. Die Gewährleistung für Mängelansprüche aus der Baumaßnahme beginnt mit der Abnahme. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 5 Jahre.

Schäden an den neu verlegten Hausanschlüssen nur durch Befahren von Schwerlastfahrzeugen sind normalerweise auszuschließen, da die verwendeten Materialien (u. der Einbau nach DIN) den Anforderungen der Verkehrslasten SLW 60 entsprechen. Wenn trotzdem nachweislich Schäden zutage treten sollten, ist der Vorhabeträger gemäß § E 4 Ziff. 2 des vorgenannten Vertrages in der Pflicht, als dass er „bis zur Übernahme der Anlagen durch die Stadt für jeden Schaden, der durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht entsteht und für solche Schäden, die infolge der Erschließungsmaßnahmen an bereits verlegten Leitungen oder sonst wie verursacht werden, eintritt. Die Stadt wird insoweit von allen Schadensersatzansprüchen freigestellt.“

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Beschluss

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, r die beiden neuen Straßen im Baugebiet I/55 "Dahlemer Straße" gemäß beigefügtem Lageplan (Anlage)

 

1.)    für die kurze Stichstraße schräg gegenüber der Einmündung der Freiburger Straße als Teil der der Dahlemer Straße den Namen Dahlemer Straße zu verwenden und

 

2.)    für die weitere neu geschaffene Straße im Baugebiet den Namen Theresienstraße 

 

 

zu verwenden.          

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:              einstimmig

Nein- Stimmen:             

Enthaltungen:             

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Anlagen zur Vorlage