01.07.2014 - 6 Änderung der Haushaltssatzung für das Jahr 2014...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 01.07.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsentscheidung
- Federführend:
- Fachbereich 6 Finanzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Stadtverordneter Dautzenberg fragt bezugnehmend auf das Schreiben der Kommunalaufsicht an, ob die damit verbundenen Auflagen das „Aus“ für das Hallenbad Kohlscheid bedeuten würde. Nach seinem Verständnis dürften mögliche Mehreinnahmen nicht für die Sanierung, sondern nur für die Reduzierungen des Haushaltsdefizits verwendet werden.
Stadtkämmerer Schlösser erläutert, dass Mehrerträge nur in diesem Jahr nicht für außer- oder überplanmäßige Ausgaben verwendet werden dürfen. Weitere investive Ausgaben seien in diesem Jahr jedoch auch nicht möglich, da seitens der Kommunalaufsicht die Vorgabe auferlegt wurde, keine Netto-Neu-Verschuldung zu verursachen. Gleichzeitig weist Kämmerer Schlösser daraufhin, dass auch für die folgenden Jahre die Netto-Neu-Verschuldung bei Null läge und sich somit die Verwirklichung einer Investition in einer Höhe von 4,5 Mio. EUR schwer verwirklichen lassen würde.
Weiterhin bittet Stadtverordneter Dautzenberg um Aufklärung wie im Bezug auf das Urteil zur Beamtenbesoldung verfahren werden solle, wann die Arbeiten bezüglich der Jahresabschlüsse abgeschlossen seien und warum der Konsolidierungszeitraum nicht ausgeweitet werden könne.
Stadtkämmerer Schlösser ist es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, Aussagen zur Umsetzung des vorab genannten Urteils und der damit verbundenen Erhöhungen der Personalaufwendungen zu machen, da noch keine Erkenntnisse bezüglich der Vorgehensweise der Landesregierung vorliegen.
Weitere Ausführungen zur Erledigung der Jahresabschlüsse werden im Einverständnis mit dem nachfragenden Stadtverordneten Dautzenberg auf den Rechnungsprüfungsausschuss verlegt.
Zur Ausdehnung des Konsolidierungszeitraumes erläutert Kämmerer Schlösser, dass einmalig der Zeitraum von 2015 auf 2016 ausgedehnt worden wäre. Nun werde seitens der Kommunalaufsicht Wert darauf gelegt, dass der Haushaltsausgleich in 2016 erreicht werde. Bezüglich der Befristung auf das Jahr 2016 führt Stadtkämmerer Schlösser aus, dass die enge zeitliche Befristung Folge der Entscheidung der Stadt Herzogenrath zur Konsolidierung bis 2016 sei.
Bürgermeister von den Driesch macht in diesem Zusammenhang noch einige Ausführungen zum Begriff „grundsätzlich“. Er erklärt, dass Ausnahmen möglich seien, sofern im Vorfeld diese mit der Kommunalaufsicht kommuniziert werden würden und begründbar seien.
Bezugnehmend auf das am heutigen Tag bekannt gewordene Urteil teilt Bürgermeister von den Driesch mit, dass das Gericht die jetzige Regelung des Landesgesetzgebers als verfassungswidrig bestätigt habe, aber gleichzeitig darauf hinweise, dass es dem Landesgesetzgeber möglich sei, Unterschiede machen zu können. Ein erster Schnellbrief seitens des Städte- und Gemeindebunds verweise darauf, dass die Umsetzung des Urteils in Landesrecht zunächst einmal abzuwarten sei.
Der Schnellbrief des Städte- und Gemeindebunds ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Stadtverordneter Dr. Fasel äußert bezugnehmend auf die Genehmigung des Haushaltes, dass der vorliegende Beschlussvorschlag alternativlos so gefasst werden müsse. Gleichzeitig hebt er die schwierige Gesamtsituation bezüglich minimaler finanzieller Spielräume und maximaler Herausforderungen hervor.
Auch Stadtverordneter Billmann betont, dass man schweren Herzens die Zustimmung zum vorliegenden Beschlussvorschlag erteilen müsse, um Schlimmeres verhüten zu wollen.
In diesem Zusammenhang weist er auch auf den Unmut der Politiker hin. Für Stadtverordneten Billmann ist es aufgrund der Vielzahl zu lösender Probleme (Personalrückstellungen, Reparatur der Forensberger Brücke, sanierungsbedürftige Schwimmbäder) unerklärlich, warum eine Ausweitung des Konsolidierungszeitraumes nicht möglich sei. Diesbezüglich verweist er auch auf die aktuelle Situation in der Stadt Alsdorf.
Abschließend bittet Stadtverordneter Billmann die Verwaltung noch einmal eindringlich, bei den nächsten Haushaltsberatungen alle Sorgen und Nöte der Bürger in die Überlegungen und Planungen mit einzubeziehen und an den entsprechenden Stellen vorzubringen.
Bürgermeister von den Driesch ist sich der im Zuge des neuen kommunalen Finanzmanagement entstandenen Probleme bewusst, betont aber, dass zunächst die Priorität darin bestanden hätte, eine Genehmigung des Haushaltes 2014 unter erträglichen Änderungen herbeizuführen. Im Rahmen der nächsten großen Aufgabe, welche darin bestehen würde, den Haushalt 2015 zur Genehmigung zu führen, sei mit der Kommunalaufsicht bezüglich der vorab durch Stadtverordneten Billmann angeführten Probleme zu sprechen.
Bezugnehmend auf das Schwimmbad Kohlscheid erklärt Bürgermeister von den Driesch, dass die Schließung wegen der nun anstehenden Prüfungen erforderlich sei, welche im Anschluss die notwendigen Haushaltszahlen zur Verfügung stellen würden, die dann vor Ort bzw. mit der Kommunalaufsicht zu beraten seien.
Stadtverordneter Baumann sieht auch keine Alternative als die Zustimmung zu dem vorliegenden Beschlussvorschlag.
Für den Stadtverordneten Baumann ergeben sich aus der Vorlage noch einige Fragen hinsichtlich personeller Vakanzen, Existenz eines Personalplanungskonzeptes und das Zustandekommen von Mehrbelastungen, um deren Klärung er aufgrund mangelnder Erfahrung bittet.
Bürgermeister von den Driesch erläutert zu den nun bekanntgewordenen Mehrbelastungen im Bezug auf die Pensionsrückstellungen die Problematik bei der Abwicklung der Jahresabschlüsse.
Auf die Frage zu den vorliegenden personellen Vakanzen, ist es Bürgermeister von den Driesch im öffentlichen Teil der Sitzung nicht möglich detailliert zu antworten.
Hinsichtlich des nachgefragten Personalplanungskonzeptes führt Bürgermeister von den Driesch aus, dass ein älteres und überarbeitungswürdiges Konzept vorläge. Nach Abschluss vordringlicher Aufgaben im Personalbereich würde man sich ca. in einem halben Jahr der Personalentwicklung wieder zu wenden können. Derzeit würden aber bereits konkrete Gespräche geführt, um dringende personellen Vakanzen beheben zu können.
Stadtverordneter Baumann bittet des Weiteren um Informationen, wie man auf eine mögliche Erhöhung der Städteregionsumlage reagieren wolle.
Hierzu erklärt Bürgermeister von den Driesch, warum zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund fehlender Zahlen noch keine eindeutigen und seriösen Auskünfte gegeben werden können.
Abschließend bittet Stadtverordneter Baumann um Auskunft, ob zu einem früheren Zeitpunkt schon die Entwicklung bzw. eine mögliche Erhöhung der Hebesätze abzusehen war.
Bürgermeister von den Driesch führt hierzu aus, dass auf Grundlage der jetzt vorliegenden Zahlen noch keine Aussage über die Entwicklung der Höhe der Hebesätze im Jahr 2016 abgeben werden könne. Nach der derzeitigen Berechnung sei es wohl notwendig, den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 510 v. H. anzuheben. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer könne dann aufgrund der jetzigen Planung und Fortschreibung der jetzigen Zahlen bei 485 v. H. belassen werden. Eventuelle Veränderungen aufgrund möglicher erhöhter Gewerbesteuereinnahmen könne man jetzt noch nicht absehen.
Stadtverordneter Baumann hakt in dem Zusammenhang mit der Frage nach, warum Hebesatzerhöhungen so weit in der Zukunft geplant und nicht besser zeitnah und in geringerem Maße ausgeübt werden würden.
Bürgermeister von den Driesch erklärt, dass sich diese Vorgehensweise auf den zurückliegenden Beschluss zum Haushaltssicherungskonzept beziehen würde, wo man noch Alternativen zur Erhöhung eruieren wollte, und somit die Anhebung der Hebesätze in die Zukunft verlagert habe.
Stadtverordneter Ameis verweist im Zusammenhang auf die zuletzt getroffenen Aussagen auf den Umstand, dass durch die Erhöhungen der Grundsteuer B jeder Bürger, ob Eigentümer oder Mieter betroffen sei.
Des Weiteren zeigt sich Stadtverordneter Ameis mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag einverstanden.
Eine Frage des Stadtverordneten Ameis zum formalen Prozedere hinsichtlich der Zuständigkeit von Rat und Haupt- und Finanzausschuss zum vorliegenden Beschlussvorschlag wird ausführlich durch den Bürgermeister beantwortet.
Stadtverordneter Dautzenberg bittet um Aufklärung, warum auf dem Schreiben der Kommunalaufsicht das Tagesdatum handschriftlich eingetragen worden sei. Weiterhin möchte Stadtverordneter Dautzenberg wissen, ob aufgrund der Vielzahl zu erledigender Jahresabschlüsse im zuständigen Bereich eine Urlaubssperre verhängt worden sei.
Bezüglich des handschriftlichen Tagesdatums klärt Bürgermeister von den Driesch auf, dass das Tagesdatum immer persönlich vom Städteregionsrat eingetragen werde. Vorbereitete Schreiben und Bescheide erhalte Städteregionsrat Etschenberg stets ohne Datum.
Die zweite Frage werde laut Bürgermeister von den Driesch durch Vorstellung einer Stellungnahme und Zeitschiene intensiv im Rechnungsprüfungsausschuss besprochen.
Beschluss
Beschluss:
Im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung beschließt der Haupt- und Finanzausschuss:
Der Stadtrat beschließt, den in der Genehmigung der StädteRegion Aachen als Untere staatliche Verwaltungsbehörde vom 26.06.2014 verfügten Auflagen (Anlage 1) beizutreten, die Änderungen der §§ 1 und 4 der Haushaltssatzung des Jahres 2014 (Anlage 2) sowie des Gesamtergebnis- und Finanzplans (Anlagen 3 und 4).
Die Dringlichkeitsentscheidung ist dem Stadtrat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
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