21.04.2015 - 4 Beratung der Haushaltssatzung für das Haushalts...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 21.04.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 6 Finanzen
Wortprotokoll
Bürgermeister von den Driesch teilt mit, dass eine positive Stellungnahme der Bezirksregierung zu diversen Anträgen in der vorläufigen Haushaltsführung vorliege, aus der zu entnehmen sei, dass Vieles nach § 82 I Satz 1 GO zur eigenen Entscheidung übertragen worden sei. Insbesondere sei hier der Bereich der freiwilligen Leistungen in der Jugendhilfe zu betonen. Hier sei am 15.03.2015 ein Antrag gestellt worden. Er zitiert aus der Antwort der Bezirksregierung vom 16.04.2015, wonach die bisher gezahlten freiwilligen Leistungen auch weiter gezahlt werden dürften, da es sich um die Fortführung bestehender Maßnahmen handle.
Zum Prozedere der Haushaltsplanberatung teilt er mit, dass man sich im Vorfeld darauf verständigt habe, nicht jeden Punkt einzeln zur Beratung aufzurufen. Er schlage daher vor, den Haushalt nun in drei Schritten, nämlich den investiven Teil, den konsumtiven Teil und das Haushaltssicherungskonzept, zu beraten, um im Anschluss über die Haushaltssatzung abzustimmen.
Konsumtiv
Stadtverordneter Neitzke fragt folgende Punkte an:
- Seite 130 Parkraumbewirtschaftung und Ruhender Verkehr, Position Gebäudeunterhaltung: Anbringung eines Sperrvermerkes bzgl. Umbau des Kiosks in der Parkpalette, man solle zunächst die Beratung im Umwelt- und Planungsausschuss hinsichtlich der Planung für Herzogenrath-Mitte abwarten.
- Seite 250 Gebäudeunterhaltung GS Kohlscheid-Mitte: Die Sanierung der Mädchentoilette solle laut Verwaltung von 2015 auf 2017 geschoben werden, hier solle das Fachamt prüfen, ob ein Vorziehen auf 2015 möglich ist
Antwort Fachbereich 4:
Baulich ist die Sanierung der WC-Anlage zunächst im Rahmen der Fachbereichspriorisierung im Jahre 2017 geplant. Die Fachbereichspriorisierung berücksichtigt dabei die verfügbaren personellen Ressourcen zur Umsetzung der Projekte. Der technische Zustand erscheint nach baulicher Prüfung insofern ausreichend, um die Zeitspanne zu überbrücken!
- Gebäudeunterhaltung Gesamtschulen, neue Schließanlage: Sperrvermerk anbringen, zunächst Beratung im Bau- und Verkehrsausschuss
- Seite 284 Allgemeine Schulverwaltung, Überarbeitung MEP durch Fachplaner: Hier bitte zunächst Vorlage im Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
- Seite 395 Unterhaltung und Neubau von Straßen, barrierefreier Umbau: Bitte Beschlusslage umsetzen, daher den Ansatz für Straßen von 30.000 € auf 25.000 € setzen
- Seite 414 Thema Jahresabschlüsse: Da in 2015 auch der Jahresabschluss 2011 vorgelegt werden müsse, um im nächsten Jahr einen genehmigungsfähigen Haushalt beschließen zu können, sei man bereit, hier zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen
Stadtverordneter Billmann erklärt, dass man die politische Beratung im Vorfeld einvernehmlich vorgenommen und das Vortragen der Anträge aufgeteilt habe, er wolle Anträge zu den Investitions- und Finanzierungszahlungen stellen.
Bürgermeister von den Driesch gibt an, dass zunächst die Sperrvermerke zu beschließen seien. Er hält fest, dass hinsichtlich des MEPs eine vorhergehende Beratung, aber kein Sperrvermerk gewünscht werde.
Stadtverordneter Dr. Fasel berichtet, dass die vier kleineren Fraktionen den Haushalt gemeinsam beraten hätten und dankt Stadtkämmerer Schlösser für die Unterstützung. Während der Beratung seien viele Fragen direkt durch ihn beantwortet worden, einige Antworten sollten jedoch heute oder aber mit der Niederschrift erfolgen.
Durch den Wegfall des Betriebes Hallenbad Kohlscheid (Seite 317) fielen Kapitalertragssteuern in erheblicher Höhe an. Er bitte um Prüfung, ob es möglich sei, dies durch einen anderen Bereich, der Verluste mache, abzufangen, indem man diesen Bereich dann in die Betriebsgesellschaft eingliedere.
Herr Schlösser sagt zu, dies mit dem Steuerberater zu erörtern und gibt die Antworten zu Protokoll, die er bis zur heutigen Beratung habe abklären können:
- Es sei gefragt worden, warum der Serveraustausch an den Schulen erfolgen müsse. Dies liege daran, dass die alten Server noch mit dem Betriebssystem Windows 2003 liefen, welches nun nicht mehr unterstützt werde, die Server schafften jedoch technisch den Umstieg auf die neue Windows 2012 Version nicht, daher sei der Austausch erforderlich.
- Zum Thema Spielplätze seien die Gesamtkosten mit 314.000 € für das Produkt angegeben. Hier müsse noch intern recherchiert werden, wie sich diese zusammensetzten. 30.000 € seien an Materialkosten enthalten, aber es müssten auch Personalkosten hinzugerechnet werden.
Antwort Fachbereich 6:
Die Kostenaufstellung ist zwischenzeitlich per E-Mail an die Fraktionen übersandt worden.
- Die Umlage der VHS sei von 42.000 € auf 65.000 € gestiegen, weil man im letzten Jahr noch aus Rücklagen gezehrt habe. Diese seien nun aufgebraucht, was die Steigerung verursache.
- Im Produkt Gebäudeunterhaltung beinhalte die Position „Erstattung von verbundenen Unternehmen“ die Honorare, die der FB 4 von der GEG für Planungsleistungen erhalte. Hier seien in 2014 200.000 € für die Planung des Gebietes Kämpchen angesetzt gewesen, welche aufgrund von Verfahrensverzögerungen aber nicht kassenwirksam geworden seien. Durch die Frage sei aufgefallen, dass die Mittel dafür in 2015 hätten veranschlagt werden müssen. Dies habe er an den FB 4 zur Prüfung weitergeleitet. Es gehe um eine Einnahme von insgesamt 157.000 €. Er schlage daher vor, 100.000 € in 2015 und 57.000 € in 2016 zu veranschlagen.
- Zu den insgesamt gestiegenen Softwarekosten sei zu berichten, dass die Umstellung auf die neue Office-Version für alle Citrix-basierten Anwendungen erforderlich sei, also neben Infoma auch Allris. Damit es dann keine Insellösungen gebe, wolle man alle User einheitlich umstellen.
Die übrigen offenen Fragen werde er mit der Niederschrift beantworten.
Antwort Fachbereich 6:
Die Kostenaufstellung ist zwischenzeitlich per E-Mail an die Fraktionen übersandt worden.
Stadtverordneter Ameis beantragt zu Seite 480 (BM-Budget), Sachkonto 543180 „Repräsentationskosten“, die Kosten für den Ehrenring zu streichen.
Bürgermeister von den Driesch erläutert, dass hier 8.500 € Grundansatz enthalten seien und 2.500 € für die Ehrenringverleihung, dies seien neben den Kosten für den Ring allerdings auch die Kosten der Veranstaltung zur Verleihung des Ehrenringes.
Stadtverordneter Billmann antwortet, enttäuscht von diesem Antrag zu sein. Die Kosten seien bereits deutlich reduziert worden, zudem gebe es nur einen einzigen Kandidaten und diesem stehe der Ehrenring genauso zu wie allen Vorgängern. Dem Antrag könne daher nicht zugestimmt werden.
Stadtverordneter Dautzenberg bemängelt, dass man unter „Zuwendungen an Fraktionen“ der FDP-Fraktion deutlich weniger Personalkosten zubillige als allen anderen Fraktionen. Nur weil man in der Vergangenheit weniger Personalkosten verursacht habe, heiße das nicht, dass dies auch in Zukunft so sein werde. Er plädiere hier für Gleichbehandlung aller kleinen Fraktionen.
Bürgermeister von den Driesch sichert zu, zu prüfen, wie die angegebenen Zahlen zustande gekommen seien.
Antwort Bereich Organisation:
Die Ansätze für die Fraktionsassistentinnen und -assistenten werden einheitlich auf 18.500 € angepasst. Die Festsetzung beruht auf einer möglichen wöchentlichen Arbeitszeit von 15,19 Stunden je Fraktion.
Erste Beigeordnete Froese-Kindermann teilt mit, dass man ihr auch Fragen aus den internen Fraktionsberatungen heraus zur Beantwortung übermittelt habe. So sei gefragt worden, weshalb die Einnahmen und Ausgaben für angemietete Objekte für Flüchtlinge identisch seien, auch wenn diese sich im städtischen Eigentum befänden.
Das liege daran, dass hier eine interne Verrechnung stattfinde, da die Mieteinnahmen sonst im Budget des FB 3 abgerechnet würden, der die Objekte auf dem freien Markt vermieten würde.
Stadtverordneter Neitzke zweifelt diese Vorgehensweise an und verweist auf das Bruttoprinzip.
Stadtkämmerer Schlösser klärt auf, dass der FB 1 hierbei Geld an den FB 3 zahle, damit im FB 3 die Einnahmen so dargestellt würden, wie es wäre, wenn die Objekte frei vermietet würden. Der FB 1 stelle den Aufwand dar, damit dieser gegenüber höheren Stellen abgerechnet werden könne. Daher seien im FB 1 die Aufwendungen und Erträge identisch. Auch wenn 75 % an Externe gezahlt würden, so verblieben 25 % im Haushalt, würden jedoch auf das Budget des FB 3 umgebucht.
Stadtverordneter Neitzke bittet, dies fürs Protokoll noch einmal zu prüfen.
Antwort Fachbereich 1
Die Abwicklung der Mieten und Pachten für die Flüchtlinge entspricht dem Bruttoprinzip. Die Finanzströme sind der folgenden Darstellung zu entnehmen:
Darstellung der Finanzströme Mieten und Pachten für Flüchtlinge
Sachkonto/Produkt |
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533941/0531520 oder 533945/0531520 | Leistungen nach § 2 u. 3 AsylbLG: Überweisung der anteiligen Miete aus dem jeweiligen Asylfall |

Sachkonto/Produkt |
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441185/0531520 Ansatz: 120.000,00 Euro | Mieteinnahmen Wohnraum für Flüchtlinge: Vereinnahmung der anteiligen Miete |
Sachkonto/Produkt |
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542200/0531520 Ansatz: 120.000,00 Euro
| Mieten und Pachten: Überweisung der Miete an die GWG und sonstige(KoHo, Evang. Kirche) |

Sachkonto/Produkt |
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441180/0111130 | Vereinnahmung der Mieteinnahmen von der GWG (nach erfolgter Jahresabrechnung - Gewinn- und Verlustrechnung - durch die GWG) |
Erste Beigeordnete Froese-Kindermann gibt an, dass zu Seite 218 gefragt worden sei, warum bei Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden in 2015 gegenüber dem Vorjahr eine erhebliche Steigerung zu vermerken sei, die in den Folgejahren nicht mehr auftrete. Der Ansatz betrage üblicherweise 380.000 € bis 384.000 €, was dem Durchschnittswert der Vorjahre entspreche. In 2015 würden nun aber einmalig Erstattungen aus Vergleichen, die Ende 2014 geschlossen worden seien, kassenwirksam.
Weiterhin müsse sie noch eine Nachmeldung für den Schulbereich vornehmen. Hier müssten für die Gebühren für d’r pool für die drei Schulen, die dort Stunden buchten, ein neues Sachkonto eingerichtet werden:
- für die Grundschule Pannesheide 1.000 €
- für die Grundschule Straß 1.000 €
- für die Gesamtschule Kohlscheid 2.000 €
Technischer Beigeordneter Migenda trägt Nachmeldungen zum Haushalt vor:
- FB 3, Seite 322, für die Weiche auf dem Bicherouxgelände/ EVS seien dieses Jahr 18.000 € angemeldet. Die Kosten für den Rückbau seien angefragt worden, eine endgültige Stellungnahme der EVS liege nicht vor, man habe aber daran erinnert. Es zeichne sich jedoch ab, dass der Rückbau deutlich teurer sei, nämlich im sechsstelligen Bereich liege. Daher sollten für 2016 ebenfalls 18.000 € veranschlagt werden.
- FB 4, Seite 374, hier seien für die Gelder, die der FB 4 für die technischen Planungsleistungen für die GEG im Zusammenhang mit der Kämpchenstraße erhalte, in 2015 ein Ansatz von 160.000 € zu veranschlagen
- FB 4, selbe Seite, für die zu erwartende zusätzliche Flüchtlingsunterbringung seien für die Herrichtung der Flüchtlingsheime 100.000 € zusätzlich zu veranschlagen
- Für das Objekt Bierstraße waren in den Jahren 2015-2017 jeweils 50.000 € eingeplant, diese Zahlen habe man nach nochmaliger Prüfung deutlich reduziert, hier bitte er darum für 2015 25.000 € einzuplanen, weil es auch eine Ölleckage im Keller gegeben habe und für 2016 und 2017 jeweils 10.000 € für laufende Unterhaltung
- Für den Kaiser’s bitte er darum, vorsorglich jährlich 3.000 € für die Jahre 2015 bis 2017 einzuplanen, in 2015 sei hier auch die Abpumpung des Fettabscheiders enthalten.
- Seite 375, hier sei ein neues Sachkonto einzurichten für die Gefährdungsbeurteilung durch einen externen Gutachter, z. B. den TÜV, im Rahmen des Veranstaltungsmanagements, Ansatz für 2015 15.000 €
Bürgermeister von den Driesch schlägt vor, für das Hallenbad Kohlscheid, welches im investiven Plan veranschlagt sei, zusätzlich einen konsumtiven Ansatz zu bilden.
Da man ja möglicherweise mit einem Drittinvestor arbeiten wolle, seien Untersuchungen, die im Zusammenhang mit dem Hallenbad vorgenommen würden, nicht mehr investiv, sondern konsumtiv zu veranschlagen. Das Geld werde selbstverständlich nur einmal ausgegeben, investiv oder konsumtiv, je nachdem wie man sich entscheide. Bei der investiven Position solle die Erläuterung „Bergbauuntersuchung“ gestrichen werden, um flexibler zu sein.
Stadtkämmerer Schlösser regt an, besagten Ansatz im Produkt Gebäudemanagement bei der Sammelposition für die Gebäudeunterhaltung, wo derzeit 3,3 Millionen veranschlagt seien, zu bilden. Der Ansatz müsse dann um 100.000 € aufgestockt werden. Über die innere Verrechnung werde der Betrag ebenfalls im Produkt Bäder dargestellt. So habe man sowohl im investiven als auch im konsumtiven Bereich Geld zur Verfügung.
Stadtverordneter Günter Prast fragt an, weshalb die Stadt für 2015 Kosten für die Aufhebung des Fettabscheiders einplanen müsse und nicht die Firma Kaiser’s.
Technischer Beigeordneter Migenda antwortet, dass Kaiser’s seinerzeit mietfrei gestellt worden sei und dass dies auch zuletzt Gegenstand von Erörterungen zwischen Kaiser’s und dem Liegenschaftsmanagement gewesen sei. Die rechtliche Prüfung habe aber ergeben, dass die Kosten von der Stadt zu tragen seien. Gemeint sei aber das Abpumpen, nicht der Rückbau, des Fettabscheiders.
Bürgermeister sagt zu, diesen Sachverhalt noch einmal zu prüfen. Die Nachmeldungen des FB 4 seien noch nicht im Verwaltungsvorstand besprochen worden.
Antwort Fachbereich 4:
Leerung des Fettabscheiders wurde bereits durch Kaiser‘s veranlasst und somit erfolgte auch eine Kostenübernahme seitens Kaiser‘s für diese Leerung.
Stadtverordneter Neitzke kritisiert die Verfahrensweise, erst in der Haupt- und Finanzausschusssitzung eine Fülle an Nachmeldungen vorzutragen, hierzu sei zuvor ausreichend Zeit gewesen, eine besondere Dringlichkeit sei nicht zu erkennen.
Daher schlage er vor, dass diese Nachmeldung erst einmal aufgearbeitet werde. Alle Nachmeldungen sollten daher mit einem Sperrvermerk versehen und zunächst eine detaillierte Vorlage für den zuständigen Fachausschuss erstellt werden.
Hinsichtlich der Containerlösung betont er, dass es einen einstimmigen Ausschussbeschluss gebe, wonach ein Container nur die absolut letzte Möglichkeit darstellen dürfe, ansonsten solle im Bereich der Flüchtlingshilfe Wohnraum auf dem öffentlichen Markt gesucht werden. Daher solle hier ein Sperrvermerk angebracht werden, da es nicht Ziel sei, die Menschen in Containern unterzubringen.
Er ergänzt, dass ansonsten der Vorschlag der Verwaltung zum Hallenbad mitgetragen werden könne.
Bürgermeister von den Driesch erklärt, dass die Nachmeldungen nun zunächst im Verwaltungsvorstand zu besprechen seien, solche „Überraschungen“ dürfe es nicht geben. Er schlägt vor, alle Nachmeldungen des Fachbereiches 4 mit einem Sperrvermerk zu versehen und diese dann für die Stadtratssitzung aufzuarbeiten. Der Sperrvermerk könne dann vom Stadtrat bestätigt oder aufgehoben werden. Die übrigen Nachmeldungen von Frau Froese-Kindermann oder dem FB 3 seien jedoch nachvollziehbar.
Bürgermeister von den Driesch schlägt vor, nun über die Vorschläge im konsumtiven Bereich zu beschließen:
- Sperrvermerk Parkhaus Albert-Steiner-Str.
einstimmig
- Toilette Grundschule Eberstraße, Prüfung, ob Mittel vorgezogen werden können
einstimmig
- Straßenbau Barrierefreiheit, Reduzierung der Mittel
einstimmig
- Sperrvermerke an FB 4-Nachmeldungen
einstimmig
- Stadtverordneter Neitzke bittet darum, noch über die Sperrvermerke Schließanlage Gesamtschule Kohlscheid und Fachplaner MEP zu beschließen. Die Freigabe könne nach Beratung im Fachausschuss erfolgen.
einstimmig
Stadtverordneter Billmann bittet über die Ehrenringvergabe zu beschließen.
Bürgermeister von den Driesch formuliert, dass die Fraktion Die Linke beantragt, die Repräsentationskosten um 2.500 € zu reduzieren und auf die Ehrenringverleihung zu verzichten.
Ja: 3 Enthaltungen: 0
Antrag abgelehnt.
Stadtverordneter Neitzke fragt, ob der finanzielle Rahmen zur Erstellung der Jahresabschlüsse aufgestockt werden müsse, um gegebenenfalls externe Unterstützung einzukaufen, um sicherzustellen, dass der Jahresabschluss 2011 bis zum 31.12.2015 vorgelegt werde.
Stadtkämmerer Schlösser nimmt das Angebot dankend an und schlägt vor, 25.000 € zusätzlich bereitzustellen, um Steuerberater oder eine noch stärkere Einbindung der regio iT, die auch im letzten Jahr intensiv bei Auswertungen und Kontenbereinigungen geholfen habe, finanzieren zu können.
Stadtverordneter Dautzenberg erkundigt sich, ob die Verwaltung den Zeitplan auch unter Einbeziehung externer Unterstützung überhaupt für realistisch halte, er sehe das als sportlich an, zumal für die Erstellung des einen Abschlusses sechs Jahre gebraucht worden seien.
Stadtkämmerer Schlösser antwortet, dass dies zwar sportlich sei, jedoch sei gestern eine Auswertung des Städte- und Gemeindebundes eingegangen, wonach 71 weitere Kommunen das gleiche Problem hätten. Dabei hätten einige Kommunen angegeben, derzeit den Jahresabschluss 2008 zu haben und bis Ende des Jahres 2014 vorzulegen. Dies halte er in der Tat für völlig unrealistisch.
Stadtverordneter Dautzenberg gibt zu bedenken, dass für die Erstellung des einen Abschlusses sechs Jahre gebraucht worden seien, er sei froh, wenn man Ende des Jahres 2010 abgeschlossen habe.
Bürgermeister von den Driesch entgegnet, dass der Zeitplan anspruchsvoll sei. Es habe aber andererseits beim Jahresabschluss 2008 etliche Probleme gegeben, die nun gelöst seien. Dies betreffe Personal- und IT-Probleme sowie weitere Punkte, deren Dimensionen im Vorfeld nicht wahrgenommen worden seien. Viele der Probleme seien auch für die Folgejahre gelöst und Fehler seien vernünftigerweise auch direkt in den Folgejahren korrigiert worden, so dass hierdurch keine weiteren Zeitverzögerungen verursacht werden dürften.
Ansonsten handle es sich um eine sportliche Zielsetzung. Er habe aber mehrfach betont, dass das Worst-Case-Szenario die Vorlage des Abschlusses 2010 bis zum Jahresende vorsehe, die Zielvereinbarung, was erreicht werden wolle, sei aber 2011, somit werde mindestens 2010 vorgelegt, maximal 2011.
Sodann wird über den Vorschlag zur Erhöhung der Mittel um 25.000 € abgestimmt:
einstimmig
Investiv
Stadtverordneter Billmann beantragt zu Seite 522 Nr. 43 Anschaffung Mega Code Trainer, dass geprüft werden solle, ob eine gemeinsame Beschaffung mit den Nachbarkommunen Sinn mache, so dass die Anschaffungskosten für jeden etwas geringer würden.
Bürgermeister von den Driesch sagt eine Beantwortung der Frage, ob eine interkommunale Lösung möglich und geprüft sei, in der Niederschrift zu.
Stadtverordneter Billmann ergänzt, dass er vor allem von Würselen und Alsdorf eine Antwort erwarte, da diese ja ähnliche finanzielle Probleme hätten wie Herzogenrath.
Antwort Fachbereich 1:
Grundsätzlich findet stets ein interkommunaler Austausch, sowie eine Zusammenarbeit der Feuerwehr- und Rettungsdienstkommunen auch hinsichtlich der Aus- und Fortbildung statt.
Die Mittel für die Anschaffung des Mega Code Trainers waren bereits für das Haushaltsjahr 2014 eingestellt. Im Haushaltsjahr 2014 wurde sowohl die Ausschreibung durchgeführt, als auch der Auftrag vergeben. Jedoch konnte der Trainer erst im Haushaltsjahr 2015 geliefert und somit bezahlt werden, sodass für das Haushaltsjahr 2015 ein Rest aus dem Haushalt des Jahres 2014 eingestellt wurde.
Eine interkommunale Zusammenarbeit hinsichtlich des Mega Code Trainers wurde vom Bereich 1.4 Brandschutz- und Rettungswesen geprüft.
Der Bereich 1.4 kam zu dem Ergebnis, dass durch den Rettungsdienst der Stadt Herzogenrath ein Mega Code Trainer vorzuhalten ist, da ein solcher zur Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter notwendig ist. Ein Mega Code Trainer ist eine elektronische Simulationspuppe, mit welcher man Reanimationen, Intubationen etc. trainieren kann, denn nach § 5 Absatz 4 RettG NRW ist das in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzte Personal dazu verpflichtet, mindestens 30 Stunden Rettungsdienstfortbildung im Jahr abzuleisten.
Aufgrund dessen, dass somit 45 Kolleginnen und Kollegen geschult werden müssen, und dies in möglichst lerneffektivem, kleineren Rahmen stattfinden sollte, ist eine Möglichkeit zur Fortbildung der Kollegen und Kolleginnen auch zeitlich flexibel zu ermöglichen.
Zu einer möglichen Leihe oder Ausleihe eines Mega Code Trainers ist zu sagen, dass die Lehrrettungsassistenten der Stadt Herzogenrath speziell auf den vorhandenen Reanimationssimulator durch den Hersteller für das Erlernen von klinischen Fähigkeiten, für Kommunikation und Teamwork basierend auf den Lernzielen und dem Curriculum der Notfallrettung der Stadt Herzogenrath geschult werden.
Dies bedeutet unter anderem, dass nur die Lehrrettungsassistenten der jeweiligen Wachen autorisiert sind, Softwareeinstellungen oder dergleichen an dem Trainer durchzuführen. Bei nicht autorisiertem Gebrauch kann es bei Fehlern in der Benutzung und damit einhergehenden Defekten des Trainers zu einem Gewährleistungsausschluss durch den Hersteller kommen.
Weiterhin ergeben sich hier auch Synergieeffekte in der Ausbildung der Kräfte der Feuerwehr, sowohl der hauptamtlichen, als auch der ehrenamtlichen.
Durch den Mega Code Trainer wird eine bestmögliche Ausbildung der Einsatzkräfte gewährleistet.
Eine interkommunale Kooperation ist auch aus Flexibilitäts- und Praktikabilitätsgründen nicht immer gewährleistet, sodass der Bereich 1.4 zu dem Ergebnis kam, einen eigenen Mega Code Trainer anzuschaffen.
Zudem wird die Anschaffung des Mega Code Trainers über die Einnahmen aus den Rettungsdienstgebühren refinanziert.
Stadtverordneter Billmann merkt weiter an, dass zu Seite 522 Nr. 49 Industriewaschmaschine, dass sicherzustellen sei, dass die Waschmaschine für Feuerwehr und Rettungsdienst genutzt werde.
Zu Seite 523 Beschaffung von Laptops für Schulsozialarbeit, beantragt er, dass der BSK- Ausschuss einen Prüfauftrag erteilen solle, ob diese Beschaffung im geplanten Umfang erforderlich sei.
Erste Beigeordnete Froese-Kindermann antwortet, dass eine vertragliche Verpflichtung bestehe, die Schulsozialarbeit mit den notwendigen Gerätschaften auszustatten. Da die Mehrzahl der Schulsozialarbeiterstellen nicht über ein eigenes Büro verfüge sei man auf Laptops angewiesen. Diese Laptops seien nunmehr vier Jahre alt, wobei ein Laptop üblicherweise eine Nutzungsdauer von fünf Jahren habe. Wenn es nun zu Ausfällen komme, müssten die Geräte ersetzt werden, da die Schulsozialarbeit ohne Laptop nicht möglich sei.
Stadtverordneter Billmann regt an, in diesem Fall mit einem Laptop aus dem Schulbestand auszuhelfen. Er bitte darum, diesen Antrag im BSK-Ausschuss zu behandeln.
Bürgermeister von den Driesch sagt eine Beratung im BSK-Ausschuss zu.
Antwort Fachbereich 2:
Hinsichtlich der Laptops kann die Verwaltung auf entsprechende Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2015 verzichten. Sofern die Mittel in 2016 bereitgestellt werden können. Sollte es in diesem Jahr zu einem Ausfall eines Gerätes kommen, wird dieses aus dem allgemeinen Schuletat "aufgefangen".
Anmerkung Fachbereich 6: Da eine Kürzung der Mittel nicht Gegenstand der Beratung oder Beschlusslage im Haupt- und Finanzausschuss war, sind die Ansätze 2015 ff. hier unverändert geblieben.
Zu Seite 524 Telefonanlage Gymnasium, bittet Stadtverordneter Billmann um Prüfung, ob die Anlage überhaupt und wenn ja, in diesem Umfang nötig sei.
Stadtkämmerer Schlösser führt aus, dass der Mietvertrag mit DeTeWe Mitte des Jahres auslaufe. Die Anlage werde dann abgebaut. Der Bereich Schule, Sport, Kultur habe schon angefragt, eine sofortige Ausschreibung durchführen zu dürfen und es liege auch schon eine theoretische Freigabe der Kommunalaufsicht vor, weil die Schule sonst ab Sommer nicht mehr telefonieren könne. Für eine weitergehende Prüfung sei nun keine Zeit mehr.
Stadtverordneter Billmann entgegnet, dass es derzeitig nicht einmal einen beschlossenen Haushalt gebe, so dass noch ein paar Wochen Zeit sei.
Bürgermeister von den Driesch sichert eine Prüfung zu und ergänzt, dass der Sachverhalt notfalls ins Umlaufverfahren gegeben werde.
Stadtverordneter Fleckenstein merkt an, dass 30.000 € im Ansatz stünden, in der Erläuterung aber nur 20.000 € erklärt würden. Er bittet um Klärung, wozu die übrigen 10.000 € vorgesehen sind.
Erste Beigeordnete Froese-Kindermann antwortet, dass das Gymnasium in den vergangenen Jahren bei den Einrichtungsgegenständen für Schüler zum Beispiel gegenüber der Europaschule immer zurückgesteckt habe. Frau Jansen bitte daher um eine Neumöblierung der Schüleraufenthaltsbereiche. Hierfür seien die zusätzlichen 10.000 € vorgesehen.
Bürgermeister von den Driesch schlägt vor, dies in die Erläuterung mit aufzunehmen.
Stadtverordneter Baumann fragt, wie sich der Ansatz von 17.000 € für die Telefonanlage der Gesamtschule zusammensetze. Dies scheine ihm für eine Telefonanlage recht teuer zu sein.
Bürgermeister von den Driesch sagt eine Beantwortung in der Niederschrift zu.
Stadtverordneter Dr. Fasel berichtet, dass in seiner Firma die Telefonanlage nach Ablauf der Leasingzeit zum Restbuchwert relativ günstig erworben worden sei. Nach Abbau der Anlage wäre diese ohnehin entsorgt worden. Er regt an, diese Vorgehensweise doch für den vorliegenden Fall zu prüfen.
Bürgermeister von den Driesch sagt eine Prüfung der Übernahme zum Restbuchwert zu.
Antwort Fachbereich 2:
In der Angelegenheit Telefonanlage wurde in der Sitzung des BSK-Ausschusses am 23.04.2015 die Situation geschildert und seitens der Politik um ein Zeichen gebeten, in der Angelegenheit weiter agieren zu können. Seitens der Ausschussmitglieder wurde der Verwaltung ein positives Signal gegeben.
Stadtverordneter Billmann schlägt vor auf Seite 527, Nr. 164, den Ansatz für den Erwerb von Wohnbauten zu streichen diese Mittel zur Deckung des Kindergartens Bank einzusetzen, falls hierfür noch Mittel erforderlich seien, da das in Rede stehende Haus bereits verkauft sei.
Er schlägt außerdem vor, die Bezeichnung beim Hallenbad Kohlscheid abzuändern und das Wort „Grundinstandsetzung“ zu streichen, da zum jetzigen Zeitpunkt nicht feststehe, dass instandgesetzt oder neugebaut werden könne. Zudem solle in der Erläuterung „Bergbauuntersuchung“ gestrichen werden, hier wolle man zunächst weitergehende Informationen haben, ehe das Geld womöglich vergeudet werde. Die Bevölkerung werde allmählich kritisch.
Zum Hallenbad Kohlscheid habe der Bürgermeister zum aktuellen Sachstand, so über die Erkenntnisse zum Bergbau berichtet. Die Fraktionen von SPD und CDU erklärten nochmals eindringlich, dass sie in diesem Bereich schnelle und vollständige Informationen wünschten. Eine Zurückhaltung von Daten, wie dies in der Vergangenheit geschehen sei, dass beispielsweise ein Gutachten ein halbes Jahr lang nicht zur Kenntnis gegeben werde, dürfe es von Seiten der Stadt nicht mehr geben. Eine abgestimmte Vorlage müsse vor dem 2.6. im Fachausschuss vorliegen.
Bürgermeister von den Driesch gibt an, dass man 100.000 € im investiven und konsumtiven Bereich ansetze und bestätigt die Bezeichnungsänderung, um künftig flexibel zu sein.
Stadtverordneter Billmann stellt fest, dass auf Seite 532 zur Position 258 die Rechnungen noch nicht verschickt worden seien. Auch wenn dies nicht immer gerne bezahlt würde, so werde man bereits angesprochen, ob die Stadt zu viel Geld habe, dass sie darauf verzichten könne. Er bitte daher um Prüfung.
Stadtkämmerer Schlösser gibt an, dass die Position 289 „Beiträge nach KAG und BauGB“ gemeint sei. Hier hätten in 2014 die Maßnahmen Hoheneich- und Kreutzstraße abgerechnet werden sollen. Dies sei nicht erfolgt, weshalb man die Mittel auf 2015 verschoben habe. Hier müsse der FB 4 Stellung beziehen, ob die Bescheide in diesem Jahr versendet werden können. Ihm als Kämmerer sei daran auch sehr gelegen.
Antwort Fachbereich 4:
Die o.a. KAG-Maßnahmen konnten aufgrund strittiger Abrechnungen mit dem (Bau-) Hauptunternehmer nur verzögert fertiggestellt bzw. schlussgerechnet werden. So waren die KAG-Abrechnungen daher in das Jahr 2015 verschoben worden. Im Mai 2015 konnte die Abrechnung der KAG-Maßnahme Kreutzstraße soweit abgeschlossen werden, dass der Versand der Heranziehungsbescheide an die Grundstückseigentümer voraussichtlich ab Mitte Juni 2015 erfolgen wird. Die Abrechnung der KAG-Maßnahme Hoheneichstraße wird unmittelbar nach Abschluss der Bearbeitung der KAG-Maßnahme Kreutzstraße erfolgen. Beide KAG-Maßnahmen werden voraussichtlich bis Oktober 2015 abgerechnet sein, sodass die Beitragseinnahmen noch in den Haushalt 2015 fließen.
Stadtverordneter Billmann bittet zur Position 298 Umfahrt Kleikstraße um Mitteilung des aktuellen Sachstandes. Zur Brücke Maubach möchte er, dass klargestellt werde, dass die neue Brücke nicht nur für Fußgänger, sondern auch für Radfahrer genutzt werden dürfe.
Technischer Beigeordneter Migenda antwortet, dass dieser Prüfauftrag bereits in der vorherigen Bau- und Verkehrsausschusssitzung aufgenommen worden sei.
Bürgermeister von den Driesch sichert eine entsprechende Ergänzung der Unterlagen zu.
Antwort FB 4:
Der Neubau der Brücke Maubach ist bereits mit Aufnahme der Planung (im Einvernehmen mit den Ratsvertretern) seitens der Verwaltung als Radfahrer- und Fußgängerbrücke vorgesehen worden.
Der Sachstand zum Parkplatz Marbaise werde über das Protokoll mitgeteilt.
Antwort Dezernat III:
Die aktuellen Fragen in Zusammenhang mit den Eigentümern Baugrundstückes Villa Marbaise befinden sich in Klärung, deren Dauer aber derzeit noch nicht abzusehen ist. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Bebauung des Grundstückes in diesem Jahr ausgeschlossen. Die Herstellung der endgültigen Umfahrung ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich bzw. auch nicht sinnvoll.
Stadtkämmerer Schlösser bittet bei der zur zuvor beratenen Position „Erwerb von Wohnbauten“, die gestrichen werden sollte, analog zu den übrigen Positionen 1.000 € aus buchungstechnischen Gründen stehen zu lassen, da diese Konten alle gegenseitig deckungsfähig seien.
Stadtverordneter Dr. Fasel schlägt vor, die auf Seite 530 für 2016 veranschlagten 200.000 € für die Lüftungserneuerung Ratsbereich bis auf Weiteres zu verschieben, sofern sie überhaupt erforderlich sei.
Technischer Beigeordneter Migenda führt aus, dass diese Position schon seit mehreren Jahren im Haushalt mitgeführt werde. Über die Sinnhaftigkeit könne beraten werden.
Antwort Fachbereich 4:
Grundsätzlich ist die Anlage derzeit in Funktion, es sind keine akuten Schäden bekannt. Die Anlage datiert jedoch aus dem Jahre 1975, ist somit ca. 40 Jahre alt. Auch die Ersatzteilbeschaffung im Rahmen der Wartung gestaltet sich zunehmend schwierig, insbesondere die elektromechanischen Elemente und deren Steuerung sind heute nicht mehr marktgängig. Bisher konnte die Anlage jedoch aus dem Altbestand der Wartungsfirmen instand gesetzt bzw. gewartet werden.
Energetisch ist zu beachten, dass die Altanlage über keinerlei Wärmerückgewinnung verfügt, somit der Ratssaal bei Nutzung der Lüftungsanlage nur mit deutlich erhöhtem Energie- und Kostenaufwand zu beheizen ist.
Ergänzung Fachbereich 6:
Der Ansatz i. H. v. 200.000 € soll von 2016 auf 2017 verschoben worden, um nach Veranschlagung des Neubaus des Kindergartens Kohlscheid Bank die Nettoneuverschuldungsgrenze einzuhalten (Stellungnahme zu haushalterischen Auswirkungen erfolgt durch den Kämmerer in der Ratssitzung am 12.05.2015).
Stadtverordneter Dautzenberg zeigt sich verwundert über die Ausführungen zum Hallenbad. Er habe in der gestrigen Haushaltsberatung den Kämmerer so verstanden, dass die Kommunalaufsicht signalisiert habe, dass auch das von Dr. Thomas angedachte Modell einer Genehmigungspflicht unterliege. Seiner Meinung nach gebe es demnach keine Optionen mehr, hier kurz- oder mittelfristig etwas zu realisieren. Dies sollte offen kommuniziert werden.
Stadtkämmerer Schlösser bestätigt, dass die Kommunalaufsicht im ersten Gespräch der Ansicht gewesen sei, dass es sich beim Schulschwimmen nicht um eine Pflichtaufgabe handle, auch wenn wohl alle Anwesenden einschließlich ihm selbst dies anders sehen würden. Man habe in besagtem Gespräch das Schulministerium zitiert, welches dazu keine Aussage treffen wolle. Das Land müsse aufgrund des Konnexitätsprinzips die Finanzierung des Schulschwimmens gewährleisten, wenn es zur Pflichtaufgabe erklärt würde. Nach seiner Meinung könne dies aber sehr wohl diskutiert werden. Im ersten Gespräch wurde aber mitgeteilt, dass es keine Pflichtaufgabe und eine damit zusammenhängende Investition daher kritisch zu bewerten sei. Eine Zustimmung wurde nicht in Aussicht gestellt. Allerdings müsse der Antrag gestellt werden, wenn man das Hallenbad anstreben wolle, und diesen entsprechend begründen, um dann abzuwarten, wie abschließend entschieden werde.
Bürgermeister von den Driesch ergänzt, dass daher die Mittel im Haushalt einzustellen seien, da man sonst ja schon den Antrag nicht stellen könne. Man müsse bei dem Konzept des Herrn Dr. Thomas aber auch die Zeitplanung berücksichtigen. Bis zur Sommerpause käme man bestenfalls so weit, dass man einen Partner zur Umsetzung finde. Seine Aufgabe werde es daher sein, wenn heute entsprechend beschlossen werde, auf WFG und enwor zuzugehen. Aber die Geschäftsführer würden für derartige Investitionen Gesellschafterversammlungsbeschlüsse benötigen. Die Gesellschafterversammlungen seien beide für Juni angesetzt, so dass bis zur Sommerpause Ende Juni bestenfalls der Grundsatzbeschluss gefasst werden könnte. Faktisch werde es dann erst im September wieder weitergehen. Dann wiederum neige sich das Haushaltsjahr 2015 dem Ende zu und Ziel sei es ja, im nächsten Jahr wieder handlungsfähig zu sein und die obere Kommunalaufsicht nicht zu brauchen, ob dies gelinge, werde man sehen aber zumindest sei es der Anspruch. Außerdem sei vieles, was im ersten Gespräch kritisch gesehen wurde, nun doch möglich, wie man an den Zuschüssen in der Jugendhilfe erkennen könne. Man habe sich bei den Kommunalaufsichten offenbar darauf verständigt, dass wenn die Kommunen bestimmte Dinge für notwendig erachten, um ihre Infrastruktur zu erhalten, dies unter den § 82 GO fällt. Die Frage sei hier nun, ob man das Hallenbad für den Schulunterricht brauche. Er rate jedoch davon ab, von vorneherein keine Mittel in den Haushalt einzustellen.
Stadtverordneter Ameis berichtet, dass er Herrn Schlösser so verstanden habe, dass es eine grundsätzliche Frage der Kommunalaufsicht sei, ob so ein Konstrukt genehmigt würde.
Bürgermeister von den Driesch erklärt, dass es sich um ein kreditähnliches Rechtsgeschäft handle, welches unabhängig vom Thema Nothaushalt einer Genehmigung der Kommunalaufsicht bedürfe.
Stadtverordneter Ameis gibt an, dass er es so verstanden habe, dass die Kommunalaufsicht das Konstrukt des Dr. Thomas auf jeden Fall nicht genehmigen werde.
Stadtkämmerer Schlösser sagt, dass dies vermutlich missverständlich war. Man habe zunächst nur ein Gespräch geführt, in dem man vorgebracht habe, dass man überlege, das Hallenbad aufgrund baulicher Mängel zu erneuern. Man habe noch nicht erörtert, welche Modelle der Umsetzung hierfür in Frage kommen könnten. Darauf habe die Kommunalaufsicht mitgeteilt, dass sie Bäder nicht als Pflichtaufgabe ansehe, so dass die Stadt eigentlich gar keines brauche. Ob diese Aussage so haltbar sei, werde sich zeigen.
Stadtverordneter Billmann zeigt sich verwundert, dass man bereits jetzt über die Grundsatzfrage spreche, obwohl das Thema nach einem Antrag der Großen Koalition noch in einem separaten Tagesordnungspunkt vorgesehen sei. Man müsse alle Möglichkeiten nutzen. Er fordere daher auf, dass alle, die hier Bedenken haben, diese ausräumen sollten, anstatt zusätzlich zu verwirren.
Stadtverordneter Dautzenberg räumt ein, dass die Nachfragen keine Kritik am Antrag oder eine Gegenstimme dazu darstellen sollten, vielmehr habe auch er es bei der gestrigen Besprechung so verstanden, wie Stadtverordneter Ameis es mitgeteilt habe.
Bürgermeister von den Driesch fasst noch einmal zusammen, dass man bei der Kommunalaufsicht noch kein Konstrukt vorgestellt habe. Das vorliegende Strategiepapier habe es zu diesem Zeitpunkt auch noch gar nicht gegeben. Die Kommunalaufsicht habe bedauert, dass der Neubau von Schwimmbädern generell problematisch gesehen werde. In der Vergangenheit sei immer mal wieder die Frage an das Schulministerium gerichtet worden, ob man mit dem Argument, dass das Schulschwimmen eine Pflichtaufgabe sei, die Investitionen in ein Bad begründen könne. Diese Frage sei von Seiten des Ministeriums jedoch nicht mit „Ja“ beantwortet worden. Er vermute, dass dies am Konnexitätsprinzip liege.
Man sei also darauf hingewiesen worden, dass der Fall des Hallenbades kritisch sei, er sei aber auch nicht gänzlich abgelehnt worden. Man müsse jetzt zunächst einen Partner finden und dann erst den Antrag an die Kommunalaufsicht richten.
Die Prüfaufträge, die sich bei der Beratung des investiven Teils des Haushaltes ergeben hätten, würden bis zur Ratssitzung am 12.05.15 bearbeitet.
Technischer Beigeordneter Migenda teilt mit, dass er von den Nachmeldungen des Fachbereiches 4 genauso überrascht war wie der übrige Verwaltungsvorstand, werde diese aber genauso wie für den konsumtiven Teil entsprechend für die Ratssitzung aufbereiten.
Haushaltssicherungskonzept (HSK)
Bürgermeister von den Driesch fragt, ob es noch Anträge zum Haushaltssicherungskonzept gebe.
Stadtverordneter Dautzenberg führt aus, dass die gesamte Haushaltsplanung mit HSK auf tönernen Füßen stehe. Die Zahlen seien vom Prinzip Hoffnung bestimmt. Es werde zum Beispiel gehofft, dass es zu keinen Tariferhöhungen bei den Kindergärten komme, dass es zu keinem weiteren Anstieg der Flüchtlingszahlen komme, dass die Konjunktur auf dem derzeitigen Niveau verbleibe und dass in 2018 zusätzliches Geld vom Bund eingehe. Dies sei nicht realitätsnah. Er plädiere daher dafür, dass Politik und Verwaltung das HSK noch einmal kritisch hinterfragen und dem Bürger gegenüber die Zahlen ehrlich darstellen sollten. Man werde sich daher der Stimme enthalten und bis zur Ratssitzung weiter Gespräche mit den übrigen Fraktionen und der Verwaltung suchen.
Stadtkämmerer Schlösser gibt zu, dass im Haushalt einige Positionen enthalten seien, bei denen es zu Verschlechterungen kommen könne. Man habe aber selbstverständlich die Tarifsteigerungen, die bekannt seien, und Aufschläge auf Basis der Orientierungsdaten des Landes eingerechnet. Nicht eingerechnet sei in der Tat, falls es zu größeren Steigerungen im Erziehungsbereich komme. Von den Orientierungsdaten sei aber nicht abgewichen worden. Es müsse sogar der Kommunalaufsicht begründet werden, wenn man hiervon abweiche. Verbesserungen, die noch nicht sicher feststünden, seien im Gegenzug aber auch nicht eingeplant worden, er habe nur die bisher feststehenden Größen, wie die 2,5 Milliarden beim Anteil an der Umsatzsteuer in 2017 eingeplant. Die 5 Milliarden für 2018 seien aber in Ermangelung von Verteilungsmodalitäten noch nicht berücksichtigt. Die Planung sei somit seriös erstellt worden und werde nicht nur von Hoffnung getragen.
Stadtverordneter Baumann stellt fest, dass die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes nunmehr bis 2018 geplant sei. Man habe aber bisher den Eindruck gewonnen, dass die Kommunalaufsicht diese Verlängerung nicht mittragen werde. Er erkundigt sich, ob diese Fortschreibung überhaupt möglich sei.
Stadtkämmerer Schlösser antwortet, dass der Ausgleich bisher im Jahre 2016 geplant worden sei. Aufgrund der auch im Vorbericht dargestellten Verschlechterungen sei der Ausgleich in 2016 definitiv nicht darstellbar. Selbst mit den jetzt eingeplanten Steuererhöhungen liege ein Defizit von 6,5 Millionen Euro vor. Wenn man bedenke, dass 100 Prozentpunkte bei der Grundsteuer B rund 1,3 Millionen Euro ausmachten, könne sich jeder ausrechnen, auf welchen Satz die Grundsteuer B jetzt angehoben werden müsse, um den Ausgleich in 2016 zu erreichen. Es bleibe somit nur die Verlängerung des Konsolidierungszeitraums, selbst wenn die Kommunalaufsicht das ablehne. Als im Jahre 2012 das erste NKF-Weiterentwicklungsgesetz gekommen sei, sei ein Zeitraum von zehn Jahren möglich gewesen. Die Stadt Herzogenrath war engagiert und optimistisch, den Ausgleich früher zu schaffen. Der Erlass, dass ein einmal gewählter Konsolidierungszeitrum nicht mehr verlängert werden dürfe, sei erst später gekommen, nachdem man bereits angegeben hatte, den Ausgleich nach fünf Jahren erreichen zu wollen. Andernfalls hätte man seinerzeit direkt den Zehnjahreszeitraum gewählt.
Von daher sei er der Auffassung, dass diese Ansicht der Kommunalaufsicht rechtlich nicht unbedingt haltbar sei. Eine Diskussion lohne an dieser Stelle jedoch nicht, da die Genehmigung aufgrund der fehlenden Jahresabschlüsse ohnehin nicht erteilt werde. Dennoch müsse ein seriöses HSK aufgestellt werden, welches einen Ausgleich in naher Zukunft darstelle, ob später dann die Genehmigung aufgrund des verlängerten Konsolidierungszeitraums verweigert werde, werde man sehen.
Stadtverordneter Neitzke ergänzt, dass es bisher nur Gespräche zwischen dem Kämmerer und der Sachbearbeitung der Kommunalaufsicht gegeben habe. Wenn man stichhaltige Argumente habe aber dort nicht weiterkomme, könne man sich an den Dezernenten und danach an den Abteilungsleiter und danach auch noch an die Regierungspräsidentin wenden. Er habe bezüglich des Schwimmens mit der Regierungspräsidentin gesprochen, die mitgeteilt habe, dass es sich dabei nicht um grundsätzliche, sondern um Einzelfallentscheidungen handle. Natürlich müsse die Verwaltung zunächst die Argumentationsgrundlage ausarbeiten.
Bürgermeister von den Driesch weist in diesem Zusammenhang auch noch mal auf die freiwilligen Leistungen in der Jugendarbeit hin, die nun genehmigt worden seien, woran man erkennen könne, dass nicht alles so heiß gegessen werde, wie es gekocht worden sei. Der heutige Beschluss lege zunächst den Wunsch des Stadtrates im Namen der Bürger Herzogenraths dar.
Beschluss:
Bürgermeister von den Driesch lässt abstimmen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlüsse:
1) Der Stadtrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Maßnahmenliste aus der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes und
2) der Stadtrat beschließt die als Anlage 2 beigefügte Haushaltssatzung unter Berücksichtigung der im Laufe dieser Beratung beschlossenen Änderungen für das Haushaltsjahr 2015.
Anlagen zur Vorlage
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