01.12.2015 - 7 Neufassung der Satzung zur Erhebung von Vergnüg...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

rgermeister von den Driesch ruft TOP 7 auf und erläutert, dass die Bemessungsgrundlage für die Vergnügungssteuer zukünftig der Spieleinsatz sein solle. Dies sei zwischenzeitlich als rechtlich anerkannte Form der Besteuerung definiert worden. Die Anpassung des Steuersatzes solle auf 5 % festgelegt werden. Dies habe voraussichtlich auch in Bezug auf die Einnahmen und die Spielsuchtbekämpfung einen positiven Effekt.

 

Stadtverordneter Dr. Fasel stimmt den Ausführungen des Bürgermeisters zu. Er weist auf das fehlende Wort „Besteuerung“ in den Überschriften der §§ 6 und 7 hin. Er fragt nach wie verfahren wird, wenn eine Mischung der unterschiedlichen Steuergegenstände auftreten würde.

 

Stadtkämmerer Schlösser erklärt, dass wenn Geräte aufgehängt seien, diese auf jeden Fall besteuert würden. Hier werden der Verwaltung die ausgelesenen Erfassungsbons vorgelegt. Die Frage, wie die Besteuerung in Kombination mit Eintritt erfolgen soll, würde für die Ratssitzung am 15.12.2015 noch einmal recherchiert. Es sind Stadtkämmerer Schlösser keine Spielhallen bekannt, die Eintritt verlangen würden. Die Einnahmen würden allein über die Benutzung der Geräte erzielt.

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Beschluss

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Herzogenrath (Vergnügungssteuersatzung) zum 01.01.2016 mit den vorgetragenen Änderungen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:21

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

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Anlagen zur Vorlage