01.12.2015 - 8 Frauenförderplan der Stadt Herzogenrath hier: ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

rgermeister von den Driesch ruft TOP 8 auf und erteilt der Gleichstellungsbeauftragten Kuballa das Wort.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte Kuballa erklärt, dass sie einige Ausführungen zum Frauenrderplan machen werde, die der Personalrat angemerkt habe, aber noch nicht schriftlich vorliegen würden. Der Personalrat hat seine Zustimmung aber bereits avisiert. Bevor die Änderungen in der Ratssitzung am 15.12.2015 vorgetragen würden, möchte sie diese Änderungen bereits schon zur Kenntnis geben. Es handelt sich hier um redaktionelle Änderungen bzw. einzelne Begriffe, die hier nicht extra vorgetragen werden sollen. Ansprechen würde sie die Themen „Teilzeit“ und „Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Pflege“.

Die Änderungen und Einfügungen sind der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Stadtverordneter Dr. Fasel möchte kritische Ausführungen zum Frauenförderplan machen. Diese sind ausdrücklich nicht an die Gleichstellungsbeauftragte gerichtet. Frau Kuballa engagiere sich sehr und mache einen guten Job. Wenn man sich den Status der Gleichstellung     von Frauen und Männern in der Verwaltung anschaue, könne man nicht wirklich zufrieden sein, insbesondere nicht auf den Hierachieebenen, wo es um Personalverantwortung gehe und die Etagen darüber. Hier sei die Schräglage zu Ungunsten der Frauen so offensichtlich, dass man dies nicht als gut ansehen könnte. Im Frauenförderplan würden viele wichtige Aspekte angesprochen, an vielen Stellen stehe aber das Wort „grundsätzlich“. Dies bedeute an diesen Stellen nicht die zwingende Umsetzung des Frauenförderplans und handele sich somit um eine sehr weiche Formulierung, die dem Bündnis90/Die Grünen überhaupt nicht gefalle. Man möchte den Frauenförderplan wesentlich stringenter und konsequenter umgesetzt sehen. Die Fortbildungsangebote für Frauen, die gerade zurzeit unter der derzeitigen Haushaltssituation leiden, müssen zukünftig konsequent weiter ausgebaut und fortgeführt werden. Es könne nicht sein, dass die Frauenförderung aufgrund der Haushaltssituation immer weiter zurück falle. Dies wäre sicher der falsche Weg.

 

Stadtverordneter Billmann weist auf die Anwesenheit von Frauen in den Fraktionen und bei den Fraktionsvorsitzenden hin. Er stellt die Frage in den Raum, ob die Politik Frauen verhindert habe, oder ob die Entwicklung noch nicht soweit sei, wie sie möglicherweise wünschenswert wäre. Der Frauenanteil könne nicht erzwungen werden, sondern das müsse man der gesellschaftlichen Entwicklung überlassen.

 

Stadtverordneter Neitzke erklärt, dass die SPD-Fraktion den Frauenförderplan, wie es das Gesetz vorsieht, zur Kenntnis nehmen werde. Die Umsetzung sei ein Geschäft der laufenden Verwaltung, da die Personalhoheit beim Bürgermeister liege. Die Auswahl der MitarbeiterInnen erfolge nach Qualität und Leistung. Die Politik solle sich nach den Regelungen der GO NRW hier nicht einmischen. Er fragt die Gleichstellungsbeauftragte Kuballa, wo der Personalrat ein Controlling ableitet, wenn im Gesetz eindeutig stehe, dass der Frauenrderplan nur alle 3 Jahre fortzuschreiben sei. Seiner Ansicht nach könne der Personalrat Zwischenfortschreibungen nur fordern, wenn das aus dem Personalvertretungsgesetz hervorgehe. Das sei seiner Meinung nach nicht der Fall. Bei den knappen Personalreserven der Stadtverwaltung solle nur das gemacht werden, was gesetzlich vorgeschrieben ist. Das sei die Fortschreibung alle 3 Jahre. Es müsse sparsam mit den Personalrecourcen umgegangen werden.

 

Gleichstellungsbeauftragte Kuballa antwortet, dass im letzten Frauenförderplan bereits festgeschrieben worden sei, dass ein jährlicher Bericht erstellt werden solle. Frau Kuballa wird die Frage, ob der Frauenförderplan jährlich oder 3-jährllich vorgelegt werden müsse, klären.

 

Antwort der Verwaltung

Die Dienststelle hat gemäß § 5a (1) LGG NRW jeweils für den Zeitraum von drei Jahren einen Frauenförderplan zu erstellen. Dieser ist fortzuschreiben.

Ein jährlicher Bericht ist nicht zu erstellen.

Aus § 6 (5) und (6) LGG ergibt sich jedoch folgendes: "Wird während der Dauer des FFP erkennbar, dass dessen Ziele nicht erreicht werden, sind ergänzende Maßnahmen zu ergreifen."Ebenso sind besondere Begründungen durch die Dienststelle notwendig, wenn die getroffenen Zielvorgaben nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitraumes erfüllt werden.

Dies ist nur umsetzbar, wenn auch zeitnah dementsprechende Zahlen vorliegen. Dies ist Intention des Maßnahmenkatalog C 3 Abs. 4 des FFPs. "Es wird jährlich ein kurzer Bericht über die Umsetzung von Maßnahmen und die Veränderungen in der Beschäftigungsstruktur vorgelegt. So können Vorschläge zu weitergehenden Maßnahmen erfolgen und die Zielerreichung kontinuierlich überprüft werden.

 

Sie erläutert weiterhin, dass bei der Unterrepräsentation von Frauen bis zu 55 % Frauen eingestellt und entsprechend befördert werden müssen. Sollte von Seiten der Verwaltung nicht so gehandelt werden, sei dies von der Gleichstellungsbeauftragten entsprechend zu dokumentieren und zu kommentieren. Diese Dokumentation sei in der Vergangenheit nicht erfolgt.

Die Gleichstellungsbeauftragte schlägt bei Einstellungen ein System vor, anhand einer Matrix festzulegen, welche Stelle und mit welcher Vergütung eine Stelle ausgeschrieben wurde, welcher Bereich betroffen ist, Anzahl Bewerber getrennt nach Frauen/Männer, Anzahl der sich Vorzustellenden, Mann oder Frau genommen mit kurzer Begründung. Dies könne sie im laufenden Geschäft mit erledigen. Dann brauchte auch der Bereich Personal nicht zur Erstellung einer Übersicht aufgefordert zu werden.

 

Bürgermeister von den Driesch weist darauf hin, dass dieses Vorgehen zwischen der Gleichstellungsbeauftragten und ihm so abgestimmt worden sei. In Vorstellungsgesprächen sei die Gleichstellungbeauftragte regelmäßig vertreten. Sie sei direkt an Auswahlentscheidungen beteiligt und würde zukünftig nachhalten wie und warum Entscheidungen getroffen wurden. So würde eine saubere Dokumentation zustande kommen und die Aufstellung des Frauenrderplans nicht unnötig lange dauern.

 

Stadtverordneter Prast bittet auf Seite 33 des Frauenförderplans unter Punkt 6.1 das Wort „dchen“ durch „junge Frauen“ zu ersetzen.

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Beschluss

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt den Bericht zum Frauenförderplan zustimmend zur Kenntnis und beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschusses die Fortschreibung des Frauenförderplans bis 2018 mit den vorgetragenen Änderungen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:21

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

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Anlagen zur Vorlage