01.12.2015 - 9 Prüfung der Gründung einer Stadtentwicklungsges...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

rgermeister von den Driesch ruft TOP 9 auf und weist auf den gemeinsamen Antrag der SPD und CDU zur Prüfung der Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft hin.

 

Stadtverordneter Baumann teilt mit, dass seine Fraktion dem Prüfungsauftrag positiv gegen- über stehe. Neben der Frage, ob eine Gründung umsetzbar sei, sei neben der Frage der Kosten, die Abwägung der Vor- und Nachteile. Vorteil wäre sicherlich, dass die kommunalaufsichtliche Prüfung entfallen würde. Nachteil wäre aber, dass günstige Kredite, wie sie die Stadt erhalte, entfallen würden. Zunächst wäre die Gesellschaft sicherlich über Kredite zu finanzieren. Zu klären sei, ob die Stadt die Aufgaben einer solchen Gesellschaft nicht selbst erledigen könne.

 

rgermeister von den Driesch antwortet, dass diese Anmerkungen u. a. Gegenstand der Prüfung sein würden, vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass Bürgschaften in der Form wie sie früher von Städten gegeben worden seien nach EU-Recht nicht mehr möglich seien. An der Stelle seien andere Finanzierungswege zu gehen.

 

Stadtverordneter Billmann teilt mit, dass die Angelegenheit mit der Kommunalaufsicht und dem StädteRegionsrat grundsätzlich besprochen worden sei. Einzelheiten müssten in der anstehenden Prüfung geklärt werden, bevor ein endgültiger Beschluss gefasst werden könne. Mit dem Antrag würde zunächst der Prüfungsauftrag an die Verwaltung gegeben, damit nach deren Abschluss die Politik informiert werden könne.

 

Stadtverordneter Dr. Fasel sieht den Auftrag als sinnvoll an und bittet bei der anstehenden Prüfung auch steuerliche Auswirkungen zu berücksichtigen. Auch die genauen Aufgaben einer zukünftigen Stadtentwicklungsgesellschaft seien zu definieren, um so von vornherein die Arbeit der Gesellschaft positiv beeinflussen zu können.

In dem Antrag sei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der folgende Satz wichtig: „Dabei sollte die 100 %-ige Tochterschaft der Gesellschaft es ermöglichen, dass die Gesellschafterversammlung personengleich dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Herzogenrath gestellt werden kann, um die politischen Entscheidungen im gleichen Verhältnis treffen zu können, wie sie durch den Wähler der Stadt Herzogenrath für den städtischen Ausschuss getroffen wurde.“

Er findet diese Aussage sehr fair und ist für die Fraktion eine zwingende Vorgabe.

 

Stadtverordneter Dautzenberg teilt mit, dass keine Einwendungen gegen den Prüfungsauftrag bestehenrden. Man solle sich jedoch auch Gedanken machen, ob die Gründung einer solchen Gesellschaft die Aufstellung eines Konzernabschlusses mit sich bringen würde.

 

Stadtverordneter Ameis teilt mit, dass die Fraktion Die Linke grundsätzlich gegen die Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft ist, weil man sich fragen würde, welche handelnden Personen später in dieser Gesellschaft tätig würden. Nach dem Inhalt des Antrages lasse sich vermuten, dass Aufgaben übernommen würden, die zurzeit von der Stadtverwaltung erledigt würden. Er erinnert an die Aussagen der Stadt zur Entwicklung von Herzogenrath-Mitte, die schlüssig gewesen seien. Besser könne dies von einer Stadtentwicklungsgesellschaft auch nicht geleistet werden.

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Beschluss

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, die Möglichkeit der Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft zu prüfen und in der nächsten Sitzung zu berichten. 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:20

Nein- Stimmen:1

Enthaltungen:0

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Anlagen zur Vorlage