31.05.2016 - 7 Änderung der Kinderfördersatzung der Stadt Herz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Prast erklärt Zustimmung, auch wenn ihre Fraktion unter Bildungsaspekten grundsätzlich für beitragsfreie Kinderbetreuung plädiere. Unter den gegebenen Rahmenbedingungen seien die Anpassungen aber als moderat und sozial ausgeglichen einzustufen. Sie erkundigt sich, ob der Stadtelternrat im Vorfeld über die voraussichtliche Anpassung informiert worden sei und zu welchen Reaktionen es von dort aus ggfls. gekommen sei. Zudem erkundigt sich Frau Prast, ob es infolge von Beitragsanpassungen erfahrungsgemäß zu einem geänderten Buchungsverhalten durch die Eltern komme.

 

Herr Krott teilt mit, dass der Stadtelternrat informiert worden sei, ohne natürlich im Vorgriff auf den ausstehenden Beschluss in Einzelheiten gegangen zu sein. Sein Eindruck sei gewesen, dass ein grundsätzliches Verständnis für die Maßnahme vorhanden gewesen sei. Mit Blick auf evtl. geändertes Buchungsverhalten müsse mangels eigener Erfahrungen auf andere Städte zuckgegriffen werden. Dort sei dies nicht in erheblichem Maße festgestellt worden.

 

Herr Kuklik berichtet als Mitglied des Stadtelternrats, dass die Anpassung dort mit „gemischten Gefühlen“ aufgenommen worden sei. Grundsätzlich sei man auch dort der Auffassung, dass Kindertagesbetreuung als Teilaspekt eines umfassenden Bildungskonzepts grundsätzlich beitragsfrei sein sollte. Anschließend wirft Herr Kuklik die Frage nach alternativen Finanzierungskonzepten auf. So sei nach seiner Kenntnis beispielsweise in der Stadt Jülich die Sparkasse als Sponsor aufgetreten.

Herr Krott erwidert, dass alternative Finanzierungkonzepte grundsätzlich interessant, ihm allerdings nur Partnerschaften in der Form bekannt seien, dass Firmen gegen einen bestimmten Betrag Belegungsrechte für ihre MitarbeiterInnen erwerben.

 

Herr Offergeld merkt an, dass die relativ niedrigen Beitragssätze in Herzogenrath bislang ein Standortvorteil für Herzogenrath als Wohnstadt gewesen seien und erkundigt sich darüber hinaus, ob nun für die Eltern ein Sonderkündigungsrecht für die Betreuungsverträge bestünde, was für die Einrichtungsträger zu einem Problem werden könne.

Herr Krott erläutert, dass die Verträge auf die Satzungsbeiträge „in der jeweils gültigen Fassung“ abstellen. Die Frage nach einem Sonderkündigungsrecht aufgrund der Satzungsanpassung stelle sich von daher vertragsrechtlich nicht.

 

Anschließend werden von unterschiedlicher Seite Einzelaspekte des Beitragskonzepts in Frage gestellt, wie z.B. die Höhe des Differenzbetrags zwischen 35- und 45-Stunden-Betreuung, die Einführung zweier weiterer Beitragsstufen im oberen Einkommensbereich, die „Gerechtigkeit“ im Vergleich der Stufen untereinander, das Verhältnis von Ertrag und Aufwand bei Ausweitung der Anzahl der Beitragsstufen etc. pp.

 

Herr Becker greift diesen offensichtlichen Diskussionsbedarf auf und regt an, diese Diskussion zu einem späteren Zeitpunkt und in einem kleineren Arbeitskreis unter Einbeziehung aller denkbaren Aspekte noch einmal grundsätzlich zu führen. Auch in seiner Fraktion seien in der Vorberatung solche Diskussionen aufgekommen. Gleichwohl vertrete man die Auffassung, dass nach 8 Jahren unveränderter Beiträge eine Anpassung gerechtfertigt sei und man in Herzogenrath auch nach der Anpassung im Vergleich zu anderen Kommunen noch sehr gut da stehe. Sollte es wider Erwarten durch die Erhöhungen zu gravierenden Umbuchungen kommen, so werde die Verwaltung den JHA umgehend informieren.

 

Zudem entspannt sich eine Diskussion über den Zeitpunkt der Erhöhung. Eltern tten gerade erst den Betreuungsvertrag für das kommende Kindergartenjahr in Kenntnis der alten Beiträge abgeschlossen, da werde ihnen eine andere Satzung mit anderen Beiträgen ins Haus geschickt. Des Weiteren stünde noch die Rückerstattung geleisteter Beitragszahlungen für die Streikzeiten im letzten Jahr aus, da komme man den Eltern schon mit höheren Beitragssätzen.

 

Herr Mathieu sieht die Gefahr, dass bei geändertem Buchungsverhalten aufgrund der Beitragsanpassungen insbesondere Elterninitiativen als Träger in Finanznöte geraten könnten. Das sei aber kein Problem der Beitragserhöhung, sondern ein Geburtsfehler des KiBiZ.

 

Herr Philippengracht fasst seitens der Verwaltung zusammen, dass man bemüht gewesen sei einen Vorschlag zu unterbreiten, der von den Erhöhungen her nach 8 Jahren Stillstand moderat sei, der sich an sozialen Aspekten orientiere, der sich im Vergleich zu anderen Städten in der Städteregion und zur Städteregion als Einrichtungsträger aus Sicht der Eltern immer noch sehen lassen könne und der in sich ausgewogen sein sollte. Mit Blick auf das Buchungsverhalten der Eltern stellt Herr Philippengracht fest, dass man vor Ort mit einem Kontingent von 48 % 45-Std.-Buchungen auf einem recht hohen Niveau diskutiere.

 

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Beschluss

Beschluss:

Nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss beschließt der Haupt- und Finanzausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO. NRW die  beigefügte Satzung  über die Änderung der Satzung der Stadt Herzogenrath über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege vom 28.10.2008 Kinderfördersatzung (Kfs) in der Fassung der Änderungssatzung vom 16.09.2014.

Diese Entscheidung ist dem Stadtrat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:13

Nein- Stimmen:  1

Enthaltungen:  1

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Anlagen zur Vorlage

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