14.06.2016 - 4 Änderung der Kinderfördersatzung der Stadt Herz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stadtverordneter Dautzenberg kündigt an, dem Beschlussvorschlag nicht zuzustimmen. Da die FDP im Jugendhilfeausschuss kein Stimmrecht habe, konnte man sich bereits bei den Beratungen im Jugendhilfeausschuss nicht dagegen aussprechen. Die Erhöhung passe nicht zu dem Ruf einer kinderfreundlichen Stadt. Solange kein Konzept zur Gesundung der städtischen Finanzen vorliege, werde seine Fraktion künftig keiner Steuer- oder Gebührenerhöhung mehr zustimmen.

 

Stadtverordneter Baumann kündigt ebenfalls an, dem Beschlussvorschlag nicht zuzustimmen und verweist ebenfalls auf das fehlende Stimmrecht im Jugendhilfeausschuss. Man wisse nicht, welchen bürokratischen Aufwand die Einführung der beiden letzen Einkommensgruppen mit sich bringe.

 

Stadtverordneter Billmann weist darauf hin, dass selbst dann, wenn kein Stimmrecht bestehe, Fragen in einem Ausschuss gestellt werden können. Zudem läge man mit der Änderung der Satzung im städteregionalen Vergleich weiterhin sehr günstig. Er verweist auf die soziale Staffelung durch die Einkommensgruppen.

 

Stadtverordneter Neitzke verweist darauf, dass die Vorlage im Fachausschuss intensiv beraten und geprüft worden sei. Auch sei es möglich gewesen, entsprechende Fragen zu stellen. Bewusst sei bei der Besetzung der Ausschüsse darauf Wert gelegt worden, dass alle Fraktionen in allen Ausschüssen vertreten seien. In Bezug auf die Änderungssatzung stellt er fest, dass die Elternbeitragstabelle sehr ausgewogen sei.    

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Beschluss

Beschluss:

Nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss beschließt der Haupt- und Finanzausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW die der Vorlage beigefügte Satzung über die Änderung der Satzung der Stadt Herzogenrath über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege vom 28.10.2008 Kinderfördersatzung (Kfs) in der Fassung der Änderungssatzung vom 16.09.2014.

 

Diese Entscheidung ist dem Stadtrat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:       17

Nein- Stimmen:     3

Enthaltungen:        0

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Anlagen zur Vorlage