22.09.2016 - 6 Erlass einer neuen Einrichtungsordnung für die ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kuklik erkundigt sich zunächst, weshalb laut Satzung 25-Stunden-Kontingente nur vormittags und nicht auch zu Zeiten an Nachmittagen angeboten werden?

Des Weiteren regt er an,

- im Satz unter § 6 Punkt 5:Die Elternversammlung kann gemäß § 9 Abs. 6 KiBiz aus ihrer

  Mitte eine/n Delegierte/n in den Jugendamtselternrat wählen“, das „kann“ durch ein „soll“ zu

  ersetzen;

- bzgl. der Begriffe „Regelöffnungszeiten“ und „Rahmenöffnungszeiten“ eine einheitliche

  Sprachregelung zu treffen, sofern das Gleiche gemeint sei und

- unter § 11 hinter dem Wort „Streik“ einen Satz einzufügen, nach dem die durch Streikmaß-

  nahmen ausfallenden Kinderbetreuungszeiten anteilig aus dem monatlich zu entrichtenden

  Beitrag heraus zu rechnen und nach entsprechendem Ratsbeschluss den Eltern auf Antrag zu

  erstatten sind.

 

Herr Krott erklärt, dass es sich um die Einrichtungsordnung allein der städtischen Tageseinrichtungen handele und bezüglich der Betreuungszeiten letztlich der Rat der Kindertageseinrichtung eine bedarfsgerechte Entscheidung treffe. Von daher bestehe an dieser Stelle kein Änderungsbedarf.

Mit Blick auf die Anregung, man möge die Elternversammlung dahingehend festlegen, dass sie eine/n Delegierte/n in den Jugendamtselternrat wähle, führt Herr Krott aus, dass hier der Gesetzestext „eins zu eins“ übernommen worden sei und dieser in der Einrichtungsordnung nicht anders ausgelegt werden könne.

Der Anregung, eine einheitliche Sprachregelung für die „Regel- bzw. Rahmenöffnungszeiten zu verwenden, sollte nach seiner Auffassung nachgekommen werden.

Mit Blick auf einen evtl. ergänzenden Satz zu Folgen von Streikmaßnahmen im Hinblick auf Rückerstattungen von Elternbeiträgen erklärt Herr Krott, dass auch hier nüchtern die Rechtslage skizziert sei. Im Übrigen sei der Stadtrat frei, entsprechende Beschlüsse zu fassen, wie er dies aus Anlass des letzten Streiks auch getan habe.

 

Herr Becker bekräftigt die Ausführungen des Herrn Krott und stellt fest, dass bezüglich der Streikfolgen“ aus seiner Sicht bereits deutliche Signale aus der Politik in Richtung betroffene Eltern ergangen seien, anteilige Elternbeiträge zurückzahlen zu wollen. Zurzeit sei dies aber leider nicht möglich.

 

Herr Barth reflektiert auf § 4 Punkt 1 Satz 2 und vertritt die Auffassung, dass der Satz „Bei Aufnahme in die Kindertageseinrichtung sollte ein Nachweis über eine … Gesundheitsvorsorgeuntersuchung … erbracht werden“ abzuändern sei in „muss ein Nachweis … zu erbringen“.

Nach kurzer Erörterung einigt man sich darauf, die im KiBiz gewählte Formulierung zu übernehmen, in der es heißt: „ist zu erbringen.

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Beschluss

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat, auf der Grundlage des Kinderbildungsgesetztes KiBiz-NRW die Einrichtungsordnung der städtischen Kindertageseinrichtungen in der beigefügten Fassung zu beschließen. Diese tritt rückwirkend zum 01.08.2016 in Kraft. Gleichzeitig verliert die bisherige Einrichtungsordnung für die kommunalen Kindertageseinrichtungen in der Fassung vom 16.05.2013 ihre Gültigkeit.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:12

Nein- Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.herzogenrath.de/public/to020?TOLFDNR=14553&selfaction=print