22.11.2016 - 5 Abfallgebühren der Stadt Herzogenrath hier: Geb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 22.11.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 4 Bau und Betrieb
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Bürgermeister von den Driesch ruft den Tagesordnungspunkt auf und betont, dass die Regio-Entsorgung solide Kalkulationen abgeben würde, so dass die Stadt Herzogenrath immer noch etwas Geld in der Nachkalkulation zurück bekommen würde.
Festzustellen sei allerdings, dass bei den Gebühren, die von der ZEW erhoben würden, bei den Kosten für die Entsorgung von Altholz und Infrastrukturabfällen erhöhte Kosten anfallen würden.
Stadtverordneter Billmann merkt an, dass die Kosten für den „wilden Müll“ nur zu Lasten der Bürger gehen würden, die sich an die Regeln halten würden. Er fragt nach Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Verursacher des „wilden Mülls“.
Bürgermeister von den Driesch antwortet, dass dieses Problem auch bereits bei der Regio-Entsorgung besprochen worden sei. Dieses Thema würde auch bei den Nachbarkommunen immer stärker ins Gewicht fallen. Man habe sich verständigt, dass es zu diesem Thema demnächst noch eine Tagung geben würde. Man werde sich gemeinsam diesem Thema widmen und versuchen eine Lösung zu finden.
Obwohl in Herzogenrath nicht mit Wiegesystemen gearbeitet würde, würde auch in Herzogenrath dieses Problem vermehrt auftreten. Es gebe aber auch den sogenannten Mülltourismus.
Stadtverordneter Ameis schlägt vor, mit den Kosten für den „wilden Müll“ offen umzugehen. Hierzu würden genug Medien zur Verfügung stehen.
Stadtverordneter Dr. Fasel merkt an, dass sich nach Angaben der Verwaltung die Kosten für den „wilden Müll“ auf 150.000 € jährlich belaufen. Dies sei ein Vielfaches von dem, was an Einsparungen in anderen Bereichen geleistet werden könne. Man habe vor kurzem in Sachen Straßenbegleitgrün entschieden, was in der Gesamtsumme Einsparungen 46.000 € ausmache. Dies sei weniger als ein Drittel, was jährlich für „wilden Müll“ ausgegeben werde. Es müsse dem Bürger verdeutlicht werden, was der „wilde Müll“ tatsächlich kosten würde. In der derzeitigen finanziellen Situation der Stadt sei dieser Zustand vollkommen indiskutabel.
Bürgermeister von den Driesch stimmt den Stadtverordneten zu und sagt eine Präsentation mit einer Darstellung der Auswirkungen in den Medien zu.
Beschluss
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2017 für die Kommunale Abfallentsorgungseinrichtung der Stadt Herzogenrath zur Kenntnis.
Der Stadtrat beschließt die 6. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006 in der Fassung vom 15.12.2015.
Die 6. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006 in der Fassung vom 15.12.2015 tritt am 01.01.2017 in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
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