22.11.2016 - 12 § 2b UStG; Abgabe einer Optionserklärung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

rgermeister von den Driesch ruft den Tagesordnungspunkt auf. Er weist auf die Diskussion unter TOP 8 zu diesem Sachverhalt hin. Wortmeldungen ergeben sich nicht.

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Beschluss

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, dass die Stadt Herzogenrath als juristische Person des öffentlichen Rechts § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2021 ausgehrten Leistungen weiterhin anwendet.

 

Gleichzeitig beauftragt der Rat die Verwaltung, eine entsprechende schriftliche „Optionserklärung“ bis zum 31. Dezember 2016 gegenüber dem zuständigen Finanzamt abzugeben.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:21

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

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Anlagen zur Vorlage