22.11.2016 - 8 Gründung der Stadtentwicklungsgesellschaft mbH ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 22.11.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Verwaltungsleitung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Bürgermeister von den Driesch ruft den Tageordnungspunkt auf und bittet I. Beigeordneten Philippengracht um Erläuterung der Vorlage.
I. Beigeordneter Philippengracht geht auf die Diskussion im Wirtschaftsausschuss und die Gespräche mit der Kommunalaufsicht ein. Danach seien die Gesellschafterverträge, insbesondere der Gesellschaftsvertrag der Stadtentwicklungsverwaltungsgesellschaft, noch einmal angepasst worden. Es sei die Besetzung der Gesellschafterversammlung optimiert worden und ansonsten nur redaktionelle Änderungen vorgenommen worden.
Bei der GmbH & Co.KG seien die Hinweise der Kommunalaufsicht in Bezug auf die Fortführung von Vermietungs- und Verpachtungstätigkeiten berücksichtigt worden. Die Möglichkeit von Rückvermietungen sei nunmehr gegeben. Die Prüfungsmöglichkeit durch die Örtliche Rechnungsprüfung sei jetzt auch eingeräumt worden.
Auf dieser Grundlage solle mit der Kommunalaufsicht weiter gesprochen werden, so dass in der Dezembersitzung des Stadtrates eine endgültige Entscheidung zur Gründung der Gesellschaften fallen könnte.
Stadtverordneter Baumann geht auf die redaktionellen Änderungen ein. Seiner Ansicht nach seien nicht alle Änderungen, die auch in der Sitzung des Wirtschaftsauschusses vorgebracht worden seien, in den Text aufgenommen worden. Hierbei würde es sich um die Anzahl der Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses, in denen von der Arbeit der Gesellschaft berichtet würde, handeln. Des Weiteren spricht Stadtverordneter Baumann die Transparenz der Berichterstattung an. Für ihn sei es fraglich, ob zukünftig Themen der Gesellschaft in öffentlicher oder nicht öffentlicher Sitzung erfolgen würden. Unbehagen bereite ihm die Tatsache, dass über die Gesellschaft Geschäfte ohne die Beteiligung der Kommunalaufsicht getätigt werden könnten.
Er bittet daher um Übersendung der Stellungnahme der Kommunalaufsicht, spätestens bis zur Sitzung des Stadtrates im Dezember.
Bürgermeister von den Driesch sagt eine schnelle Übersendung des Schreibens der Kommunalaufsicht zu. Er merkt an, dass sich aus der Zusammenarbeit mit der Kommunalaufsicht die eingeschlagene Richtung ergeben habe. In anderen Kommunen würde weiter an Stadtentwicklungsprojekten gearbeitet. In Herzogenrath habe man indess versucht, die Stadtentwicklung über den städtischen Haushalt zu regeln. Ergebnis war, dass der Verwaltung Steine in den Weg gelegt worden seien. Daraus ziehe man jetzt die Konsequenzen. Dieser Weg sei legal und gebe der Stadt wieder einen Teil Selbstverwaltung zurück. Richtig sei, dass wenn man über eine Gesellschaft arbeite, dies zunächst im nichtöffentlichen Raum geschehe.
Zur Frage der Berichte im Haupt- und Finanzausschuss erläutert Bürgermeister von den Driesch, dass die Gesellschafterversammlung personengleich mit den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses sei. Eine Unterrichtung des Haupt- und Finanzausschusses sei aus seiner Sicht daher nicht zwingend notwendig. In Bezug auf die Öffentlichkeit sei dies anders zu sehen.
I. Beigeordneter Philippengracht führt aus, dass man sich bei einer Gesellschaftsgründung über deren Zweck im Klaren sein müsse. Die Gesellschaft greife nicht in die Zuständigkeit des Rates und der Ausschüsse ein und sei ein ausführendes Organ. Mit der Stadtentwicklungsgesellschaft wolle man sich breiter aufstellen, um Stadtentwicklungsprojekte auch parallel ausführen zu können. Die Aufträge an die Gesellschaft würden durch den Stadtrat erfolgen. Durch die Personengleichheit Haupt- und Finanzausschuss/Stadtentwicklungsgesellschaft mbh & Co.KG sei ein Maximum an Steuerung gewährleistet.
Zum Thema Information weist er darauf hin, dass auch im Wirtschaftsausschuss über die Aktivitäten der Gesellschaften berichtet würde. Eine umfassende Transparenz sei aus seiner Sicht gewährleistet.
Stadtverordneter Dr. Fleckenstein bemängelt, dass die Vorlage mit zahlreichen Änderungen erst am Vortag um 18.00 Uhr vorgelegen hätte. Es sei schwierig sich dann noch einzulesen und Problematiken feststellen zu können.
Er fragt nach, da Vermietung und Verpachtung aus dem Gesellschaftervertrag herausgenommen worden seien, ob eine Rückvermietung weiterhin möglich sei.
Dies wird von Bürgermeister von den Driesch und I. Beigeordneten Philippengracht bestätigt. Weiterhin fragt er zu § 6 Abs. 7 (Beschlussfähigkeit) der Verwaltungsgesellschaft bezüglich der Regelung „…und ebenfalls mindestens 50 % der nicht stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind“ nach. Es sei vorgesehen, dass jede Fraktion durch einen Vertreter in der Gesellschafterversammlung vertreten sei. Er sehe hier die Möglichkeit einer Beschlussblockierung und frage sich, ob diese Regelung tatsächlich so gewollt sei und bittet die Verwaltung sich hierüber noch einmal Gedanken zu machen.
I. Beigeordneter Philippengracht sagt, dass Hintergrund der Formulierung sei, dass der Bürgermeister nicht alleiniger Sitzungsteilnehmer sei und Transparenz gewährleistet sei. Es solle inhaltlich noch einmal über die Formulierung nachgedacht werden.
Bürgermeister von den Driesch schlägt vor, in § 6 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrages der Stadtentwicklungsgesellschaft mbH Herzogenrath die Zahl 50 % durch die Zahl 2 zu ersetzen.
Stadtverordneter Billmann trägt bei, dass die Nachbarstädte Alsdorf und Würselen schon erfolgreich mit ihren Stadtentwicklungsgesellschaften arbeiten würden. Selbst der StädteRegionsrat hätte zur Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft geraten.
Man habe sich in der Fraktion Gedanken zu Punkt 2 des Beschlussvorschlages gemacht und benennt Fraktionsvorsitzenden Gronowski als Vertreter und dessen Stellvertreter Stadtverordneten Spiertz als Stellvertreter für die CDU-Fraktion in die Gesellschafterversammlung ohne Stimmrecht der Stadtentwicklungsverwaltungsgesellschaft.
Stadtverordneter Dr. Fasel benennt als Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen sich als Vertreter und Stadtverordneten Moschel als Stellvertreter in die Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsverwaltungsgesellschaft.
In der zukünftigen Stadtentwicklungsgesellschaft sieht er die Möglichkeit Projekte zu beschleunigen. Man müsse alle Optionen nutzen um die Handlungsfähigkeit zu vergrößern.
Die Thematik habe verschiedene Perspektiven, wie z. B. juristische, steuerliche und politische. Die gewählte Form der Gesellschaft liege nicht zuletzt aus Gründen der Haftungsbegrenzung auf der Hand. Sacheinlagen könnten vom Kommanditisten, ohne dass Grunderwerbsteuern fällig würden, getätigt werden. Hiermit stehe und falle das gesamte Konstrukt.
Folgende Fragen haben sich noch ergeben:
- Wie verhält es sich mit der Ausübung des Vorkaufrechts?
- Was bedeutet es für die Eigenkapitalquote der Stadt, wenn diese eine Sacheinlage bei der Gesellschaft macht?
Stadtverordneter Dr. Fasel bittet die Antworten spätestens bis zur Ratssitzung im Dezember vorzulegen.
Des weiteren bittet Stadtverordneter Dr. Fasel darum festzulegen, dass mindestens 2 Gesellschafterversammlungen der GmbH & Co.KG im Jahr stattfinden müssen. Die Regelung solle in den Gesellschaftervertrag aufgenommen werden.
Bürgermeister von den Driesch sagt eine Beantwortung der Fragen zu. In Hinsicht auf die Anzahl der Sitzungen sieht er keine Probleme diese auf „mindestens 2 Sitzungen jährlich der Gesellschafterversammlung“ festzulegen.
- Stadtverordneter Dautzenberg schlägt vor, dass bis zur Ratssitzung ebenfalls eine Geschäftsordnung für die Geschäftsführung vorgelegt werde. Über die Geschäftsordnung könne die Politik Einfluss nehmen.
- Er fragt, ob Grundstücke aus städtischem Vermögen ohne Zustimmung der Kommunalaufsicht als Sacheinlage in die Gesellschaft eingebracht werden können, da es hier zu einer Vermögensminderung im städtischen Vermögen kommen würde.
- Zudem fragt Stadtverordneter Dautzenberg nach, ob die Gründung der Gesellschaft mittelfristig dazu führen würde, das von der Verwaltung ein konsolidierter Jahresabschluss erstellt werden müsse und ob eventuell Zusatzkosten auf die Verwaltung zukommen könnten.
- Abschließend fragt Stadtverordneter Dautzenberg nach, ob mit der Kommunalaufsicht schon über die Ausfallbürgschaft gesprochen worden sei. Fraglich ist, ob dies bei der derzeitigen finanziellen Lage möglich sei.
Die Beantwortung der Punkte 2 bis 4 bittet er ebenfalls bis zur nächsten Ratssitzung zu beantworten.
Bürgermeister von den Driesch antwortet, dass Grundstücksgeschäfte keine Geschäfte der laufenden Verwaltung seien. Dem § 7 Buchstabe q des Gesellschaftsvertrages sei die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft bei wesentlichen Geschäften festgeschrieben.
Zu den anderen o. a. Punkten erteilt Bürgermeister von den Driesch dem I. Beigeordneten Philippengracht das Wort.
I. Beigeordneter Philippengracht teilt mit, dass hinsichtlich der Gründung der Gesellschaft als auch zur Gewährung der Ausfallbürgschaft die Voraussetzungen des § 82 GO NRW erfüllt werden müssten, d. h., dass im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für die Stadt eine rechtliche Verpflichtung bestehe oder das die angestrebten Maßnahmen dazu dienen, Aufgaben fortzuführen. Es sei nachzuweisen, dass über die Stadtentwicklungsgesellschaft Entwicklungsprojekte etc. auch als hoheitliche Aufgaben umgesetzt werden sollten. Dazu stehe man im Kontakt mit der Kommunalaufsicht.
Hinsichtlich der Ausfallbürgschaft müsse diese angezeigt werden. Ein Kriterium sei, dass die Ausfallbürgschaft nicht mit dem EU-Beihilferecht kollidiere. Dieser Punkt sei durch die Stellungnahme eines Wirtschaftsprüfers rechtlich mit dem Ergebnis geklärt worden, dass hier keine Probleme bestehen würden.
Bezüglich der Auswirkungen auf das Eigenkapital der Stadt stellt der I. Beigeordnete fest, dass die Grundstücke zurzeit im Umlaufvermögen gebucht seien. Wenn hieraus eine Anlage gewährt würde, handele es sich um eine Finanzeinlage, aus der sich keine Auswirkungen ergeben würden. Dies sei aber noch genauer zu prüfen.
Ebenfalls genauer zu prüfen sei der Umgang mit Vorkaufsrechten. Zukünftig sei wahrscheinlich ein Gesamtabschluss erforderlich.
Bürgermeister von den Driesch fügt hinzu, dass wenn die Gesellschaft erfolgreich wäre, sicherlich ein Gesamtabschluss zu erstellen sei.
Stadtverordneter Baumann hat in diesem Zusammenhang noch eine Frage zu TOP 12. Seiner Meinung nach wäre es sinnvoll eine Optionserklärung abzugeben, damit man erst in 5 Jahren von dem neuen Umsatzsteuergesetz betroffen würde. Seine Frage sei, ob die neue Gesellschaft umsatzsteuerpflichtig sei.
Bürgermeister von den Driesch erläutert, dass die Umsatzsteuer eine sehr große Rolle spielen würde. Man müsse sich in den nächsten Monaten auch weiter damit auseinander setzen, was für Einlagen wegen der neuen Umsatzsteuerpflicht in die Gesellschaft eingebracht werden könnten. Umgekehrt sei zu prüfen, wo man die Umsatzsteuer geltend machen könnte.
Man habe sich zunächst entschieden die Optionserklärung abzugeben, weil diese bis zum 30.12.2016 abgegeben werden müsse. Zunächst wolle man nach dem alten Gesetz veranlagt werden, wobei die Möglichkeit bestehen würde, mit Jahresfrist diese Erklärung wieder rückgängig zu machen. Dies sei allerdings nur einmal möglich. Man sei mit dem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer hierzu bereits in Gesprächen. Er rechne damit, dass im Frühjahr des kommenden Jahres ein Gutachten vorliegen würde.
Stadtverordneter Dr. Fleckenstein benennt als Vertreter der SPD-Fraktion in der Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft mbh Stadtverordneten Neitzke und als dessen Stellvertreter Stadtverordneten W. Goebbels.
Die FDP-Fraktion benennt als Vertreter Stadtverordneten Dautzenberg und als dessen Stellvertreter Stadtverordneten Bock.
Die Linke-Fraktion benennt als Vertreter Stadtverordneten T. Ameis und als dessen Stellvertreterin Stadtverordnete U. Ameis.
Die Piraten-Fraktion benennt Stadtverordneten Baumann als Vertreter und als dessen Stellvertreter Stadtverordneten Kuklik.
Stadtverordneter Neitzke weist darauf hin, dass mit dem Empfehlungsbeschluss gleichzeitig unter römisch II „Beschlüsse zur Gründung der Stadtentwicklungsgesellschaft“ die Formulierung unter Ziffer 2, dass die Stellvertreter der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses von ihren Stellvertretern auch im als deren Stellvertreter in der Gesellschafterversammlung fungieren sollen. Gemäß der Geschäftsordnung des Rates gäbe es keine persönlichen Vertretung im Haupt-und Finanzausschuss, sondern es könne jedes Ratsmitglied jedes Ratsmitglied vertreten. Frage für ihn ist jetzt, ob in der Ratssitzung noch namentliche Vertreter benannt werden müssten oder ob die Satzung zu ändern wäre.
Bürgermeister von den Driesch antwortet, dass die Vertretungen klar definiert sein müssten. Dies sei aus gesellschaftlichen Gründen erforderlich. Eine entsprechende Anpassung für die Ratssitzung sei erforderlich.
Stadtverordneter Baumann fragt nach, wie es zu der Zahl 5 in § 8 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages für die GmbH & Co.KG gekommen sei.
Bürgermeister von den Driesch antwortet, dass man von eine Mitgliederzahl von 21 ausgegangen wäre und sei so auf die Zahl 5 gekommen.
Er fasst anschließend die Änderungen zu dem vorliegenden Empfehlungsbeschluss zusammen:
- Die Gesellschafterversammlung tagt mindestens 2 mal im Jahr.
- In § 6 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrages der Stadtentwicklungsverwaltungsgesellschaft ist die Zahl 50 % durch die Zahl 2 zu ersetzen.
Mit diesen Änderungen stellt Bürgermeister von den Driesch den Empfehlungsvorschlag zur Abstimmung.
Beschluss
Beschluss:
Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss:
Der Haupt- und Finanausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath, wie folgt zu entscheiden:
- Beschlüsse zur Gründung der Stadtentwicklungsverwaltungsgesellschaft mbH Herzogenrath
- Die Stadt Herzogenrath gründet auf der Grundlage des beigefügten Gesellschaftsvertrages (Anlage 1) eine Stadtentwicklungsverwaltungsgesellschaft mbH Herzogenrath, deren einziger Geschäftsanteil von der Stadt Herzogenrath gehalten wird.
- Er beschließt, folgende Vertreter / Stellvertreter der Fraktionen in die Gesellschafterversammlung ohne Stimmrecht zu entsenden:
FraktionVertreterStellvertreter
SPDHerr Neitzke Herr W. Goebbels.
CDUHerr GronowskiHerr Spiertz.
GrüneHerr Dr. FaselHerr Moschel
FDPHerr DautzenbergHerr Bock
LinkeHerr T. AmeisFrau U. Ameis
PiratenHerr BaumannHerr Kuklik
- Die Verwaltung wird beauftragt, im Entwurf des Finanzplanes 2017 die notwendigen Mittel in Höhe von 25.000 € zur Leistung des Stammkapitals einzuplanen und als Voraussetzung für die Gründung einzulegen.
- Der Rat der Stadt Herzogenrath bestellt Herrn Ersten Beigeordneten Hubert Philippengracht zum Geschäftsführer.
- Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Gründung der Gesellschaft durchzuführen. Soweit sich im weiteren Gründungsprozess die Notwendigkeit der Änderung oder Ergänzung des Gesellschaftsvertrages ergeben, wird sie ermächtigt, diese zu berücksichtigen, soweit es sich nicht um wesentliche Änderungen handelt.
- Beschlüsse zur Gründung der Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Herzogenrath
- Die Stadt Herzogenrath gründet auf der Grundlage des beigefügten Gesellschaftsvertrages (Anlage 2) die Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Herzogenrath (SEH GmbH & Co. KG), deren persönlich haftende Gesellschafterin die Stadtentwicklungsverwaltungsgesellschaft mbH Herzogenrath und deren Kommanditistin die Stadt Herzogenrath ist.
- Die Stadt Herzogenrath entsendet die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses in die Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Herzogenrath sowie als deren Stellvertreter in der Gesellschafterversammlung deren Stellvertreter im Haupt- und Finanzausschuss. Bei einer Änderung der Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses stimmt der Stadtrat bereits jetzt einer Änderung der Besetzung der Gesellschafterversammlung zu.
- Der Rat der Stadt Herzogenrath bestellt Herrn Ersten Beigeordneten Hubert Philippengracht zum Geschäftsführer.
- Der Stadtrat stimmt der Gewährung einer modifizierten Ausfallbürgschaft in Höhe von 3 Mio. € an die Stadtentwicklungsgesellschaft mbh & Co. KG Herzogenrath (SEH GmbH & Co. KG) zu (Anlage 3).
- Die Verwaltung wird beauftragt, im Entwurf des Finanzplanes 2017 die notwendigen Mittel in Höhe von 25.000 € zur Leistung des Stammkapitals einzuplanen und als Voraussetzung für die Gründung einzulegen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Gründung der Gesellschaft durchzuführen. Soweit sich im weiteren Gründungsprozess die Notwendigkeit der Änderung oder Ergänzung des Gesellschaftsvertrages ergeben, wird sie ermächtigt, diese zu berücksichtigen, soweit es sich nicht um wesentliche Änderungen handelt.
Beschlussvorschlag für den Stadtrat:
Der Stadtrat trifft folgende Entscheidungen:
- Beschlüsse zur Gründung der Stadtentwicklungsverwaltungsgesellschaft mbH Herzogenrath
- Die Stadt Herzogenrath gründet auf der Grundlage des beigefügten Gesellschaftsvertrages (Anlage 1) eine Stadtentwicklungsverwaltungsgesellschaft mbH Herzogenrath, deren einziger Geschäftsanteil von der Stadt Herzogenrath gehalten wird.
- Er beschließt, folgende Vertreter / Stellvertreter der Fraktionen in die Gesellschafterversammlung ohne Stimmrecht zu entsenden:
FraktionVertreterStellvertreter
SPDNeitzke, GerdGoebbels, Wolfgang
CDUGronowski, DieterSpiertz, Werner.
GrüneDr. Fasel, Bernd Moschel, Volker
FDPDautzenberg, ThomasBock, Björn
LinkeAmeis, ToniAmeis, Ute.
PiratenBaumann, Kai HeribertKuklik, Stefan Michael
- Die Verwaltung wird beauftragt, im Entwurf des Finanzplanes 2017 die notwendigen Mittel in Höhe von 25.000 € zur Leistung des Stammkapitals einzuplanen und als Voraussetzung für die Gründung einzulegen.
- Der Rat der Stadt Herzogenrath bestellt Herrn Ersten Beigeordneten Hubert Philippengracht zum Geschäftsführer.
- Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Gründung der Gesellschaft durchzuführen. Soweit sich im weiteren Gründungsprozess die Notwendigkeit der Änderung oder Ergänzung des Gesellschaftsvertrages ergeben, wird sie ermächtigt, diese zu berücksichtigen, soweit es sich nicht um wesentliche Änderungen handelt.
- Beschlüsse zur Gründung der Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Herzogenrath
- Die Stadt Herzogenrath gründet auf der Grundlage des beigefügten Gesellschaftsvertrages (Anlage 2) die Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Herzogenrath (SEH GmbH & Co. KG), deren persönlich haftende Gesellschafterin die Stadtentwicklungsverwaltungsgesellschaft mbH Herzogenrath und deren Kommanditistin die Stadt Herzogenrath ist.
- Die Stadt Herzogenrath entsendet die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses in die Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Herzogenrath sowie als deren Stellvertreter in der Gesellschafterversammlung deren Stellvertreter im Haupt- und Finanzausschuss. Bei einer Änderung der Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses stimmt der Stadtrat bereits jetzt einer Änderung der Besetzung der Gesellschafterversammlung zu.
- Der Rat der Stadt Herzogenrath bestellt Herrn Ersten Beigeordneten Hubert Philippengracht zum Geschäftsführer.
- Der Stadtrat stimmt der Gewährung einer modifizierten Ausfallbürgschaft in Höhe von 3 Mio. € an die Stadtentwicklungsgesellschaft mbh & Co. KG Herzogenrath (SEH GmbH & Co. KG) zu (siehe Anlage 3).
- Die Verwaltung wird beauftragt, im Entwurf des Finanzplanes 2017 die notwendigen Mittel in Höhe von 25.000 € zur Leistung des Stammkapitals einzuplanen und als Voraussetzung für die Gründung einzulegen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Gründung der Gesellschaft durchzuführen. Soweit sich im weiteren Gründungsprozess die Notwendigkeit der Änderung oder Ergänzung des Gesellschaftsvertrages ergeben, wird sie ermächtigt, diese zu berücksichtigen, soweit es sich nicht um wesentliche Änderungen handelt.
In den Gesellschaftervertrag ist aufzunehmen, dass mindesten 2-mal-jährlich eine Gesellschafterversammlung stattfinden muss.
Die Stellvertretung der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses ist in alphabetischer Reihenfolge geregelt. Gemäß § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co.KG Herzogenrath wird eine namentliche Benennung der Stellvertreter gefordert. Insoweit ist die Norm im vorgenannten Gesellschaftsvertrag durch Ratsbeschluss zu ändern
In § 6 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrages der Stadtentwicklungsgesellschaft mbH Herzogenrath ist die Zahl 50 % durch 2 zu ersetzen.
Anlagen zur Vorlage
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