16.02.2017 - 5 Grundsätze zur Übertragung der Ermächtigungen f...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

rgermeister von den Driesch teilt mit, dass die Übertragung der Ermächtigung für Aufwendungen und Auszahlungen vor allen Dingen dahingehend wichtig sei, damit die zwei großen Bauvorhaben, hier: die Innenstadtentwicklung in Herzogenrath-Mitte sowie die Erweiterung der Gesamtschule Kohlscheid umgesetzt werden könnten.

 

Stadtverordneter Neitzke führt aus, dass in den Fachausschüssen bestimmte Zeitrahmen für die beiden Projekte vorgegeben worden seien. Aus diesem Grund müsse der Stadtrat der Verwaltung auch die „Beinfreiheit“ gewähren, Aufwendungen und Auszahlungen übertragen zu können.

 

Weitere Wortmeldungen liegen  nicht vor.

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Beschluss

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt den im Sachverhalt vorgeschlagenen Grundsätzen zur Übertragung von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 22 Abs. 1 GemHVO zu.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:45

Nein- Stimmen:---

Enthaltungen:---