12.09.2017 - 5 Gesamtstädtisches Bäderkonzept Vorkaufrechtsatz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stadtverordneter Kuklik nimmt ab 18.15 Uhr an der Sitzung teil.

 

Stadtverordneter Dr. Fasel fragt zur Beschlussvorlage nach, ob nicht für das weitere, vorgeschlagene Grundstück in Herzogenrath Kohlscheid auch das Vorkaufsrecht beantragt werden solle.

 

rgermeister von den Driesch erwidert, dass er für dieses Grundstück derzeit keinen akuten Handlungsbedarf sehe, da das anvisierte Grundstück zum Verkauf stehe.

 

Stadtverordneter Becker regt an, dass sich die Verwaltung nach Erhalt des Vorkaufrechtes mit dem Eigentümer zusammen setzen solle, um abzuklären, ob der Erwerb des Grundstückes auch ohne Vorkaufsrecht erfolgen könne.

 

Stadtverordneter Barth teilt hierzu mit, dass es sich bei dem Grundstück um einen möglichen Standort handele. Weitere würden auf Machbarkeit geprüft. Aufgrund dessen sei Erwerb des Vorkaufrechtes sinnvoll.

Weiterhin merkt er an, dass die Lage „Straß“ als sinnvoll erachtet werden könne, da der Standort nicht am Rande von Herzogenrath sei.

 

Stadtverordneter Neitzke gt hinzu, dass es klüger sei, wenn ein Grundstück ins Auge gefasst worden, hierauf auch das Vorkaufsrecht sichern zu lassen.

 

Stadtverordneter Bock stimmt dem zu. Er fragt nach, ob bei fehlender Priorisierung das Vorkaufsrecht nicht ausgehebelt werden würde.

 

Stadtverordneter Ameis bittet darum, dass auch mit dem Eigentümer des Grundstückes in Kohlscheid Kontakt aufgenommen werden solle. Dieses Grundstück sei vor allem wegen der Zuganbindung geeignet.

 

Stadtverordneter Gronowski stimmt den Ausführungen des Stadtverordneten Neitzke zu. Es gehe hier vorrangig um Vorhaltung von Grundstücken.

 

1.Beigeordneter und Stadtkämmerer Philippengracht teilt mit, dass mit dem Eigentümer des

Grundstückes in Kohlscheid Kontakt aufgenommen worden sei. Auch hier bestehe Interesse.

 

rgermeister von den Driesch merkt an, dass es nicht zielführend sei, wenn alle Grundstücke mit einem Vorkaufrecht belegt werden würden. Dies mache eher angreifbar.

 

Stadtverordneter Neitzke ergänzt, dass das Ziel sein müsse, schnellstmöglich einen Standort zu finden. Die Verwaltung habe ein externes Unternehmen mit der Thematik beauftragt. Spätestens in einem halben Jahr sollten entsprechende Ergebnisses vorliegen.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

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Beschluss

Beschluss:

Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt die Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufrechts nach § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:45

Nein- Stimmen:---

Enthaltungen:---

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Anlagen zur Vorlage