07.11.2017 - 4 Aktualisierung des Abwasserbeseitigungskonzepte...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Stöcker, Ingenieurbüro Achten und Jansen, stellt dem Ausschuss anhand einer Präsentation das Abwasserkonzept der Stadt Herzogenrath vor, das das von ihm vertretene Büro gemeinsam mit dem A65, Hoch- und  Tiefbau, der Stadt Herzogenrath erarbeitet hat. Die Unterlagen zum Vortrag können der Anlage zur Niederschrift der Ausschusssitzung entnommen werden.

 

Herr Goebbels, SPD-Fraktion, erkundigt sich im Anschluss an den Vortrag, ob sich bei den Kanälen, bei denen stärkere Mängel festgestellt wurden, bis zur faktischen Durchführung der Sanierungsmaßnahme das Prüfintervall von grundsätzlich 6 Jahren auf einen kürzeren Zeitraum verringert. Dies ist lt. Herrn Stöcker nicht der Fall. Da faktisch bereits 2 Befahrungen des Kanals erfolgt seien, bevor der Sanierungsvorschlag gefertigt wird, würde eine weitere Befahrung erst unmittelbar vor Sanierung des Kanals erfolgen. Hiernach wird dann auch der erstellte Sanierungsvorschlag verifiziert und ggf.überarbeitet.

 

r die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, erkundigt sich Herr Dr. Fasel dazu ob bei der Erstellung des Abwasserbeseitungskonzepts auch die Auswirkungen des Klimawandels, das Ausweiten versiegelter Flächen und die Erschließung von Neubaugebieten zu berücksichtigen sind. Dies wird von Herrn Stöcker bejaht, der im Weiteren darauf hinweist, dass durch die Kanalisation ein Spagat zwischen der sicheren Abfuhr bei Niedrigwasser und der Leistungshigkeit der Abwasseranlage ingesamt bei „Starkregenereignissen“ sichergestellt werden muss. Bei Letzterem sei insbesondere zu beachten, dass hierbei die Leistungsfähigkeit des Kanals unter Druck betrachtet würde. Dies bedeutet für die angeschlossenen Haushalte, Betriebe etc., dass sie sich entsprechend gegen einen Rückstau absichern müssten.

 

Zur weiterhin durch Herrn Dr. Fasel aufgeworfenen Frage, wie viele Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben sich noch im Stadtgebiet befändent, führt Herr Stöcker aus, dass die Anzal gegen null tendiere. Konkret bedeutet dies, es gibt z.Zt. 11 Liegenschaften, für die ein Anschluss an das Leitungsnetz nach derzeitiger Einschätzung aber auch nicht gefordert werden kann, da die Anschlusskosten sich auf über 50.000,00 € beliefen.

 

Auf die letzte Frage des Herrn Dr. Fasel zum Einfluss der Maßnahmen auf die Abwassergehren gibt Herr Stöcker an, dass nur durch geeignete Unterhaltungsmaßnahmen die Abwassergebühren stabil gehalten werden können.

 

Auf Nachfrage von Herrn Billmann, CDU-Fraktion, führt Herr Stöcker aus, dass entscheidend für die Lebensdauer eines Kanals, neben dem Alter, auch die bei Erstellung eingebrachte Qualität des Baumaterials ist.

 

Herr Reinhard, Behindertenforum, hakt hinsichtlich des dargestellten Kostenvolumens nach. Dabei handele es, so Herr Stöcker näher erläuternd, um Kostenschätzungen, die er jedoch für sehr solide halte.

 

Die Anfrage von Herr Goettgens, Fraktion Piratenpartei, ob die Kanaldaten insgesamt auch für die Allgemeinheit zugänglich seien, muss Herr Stöcker leider verneinen. Letztlich seien diese jedoch auch ohne weitergehende Erläuterungen für den Laien nicht verständlich. Kleinflächigere konkrete Themen bzw. Fragen könnten interessierte Bürgerinnen und Bürger jedoch mit dem jeweiligen versierten Sachbearbeiter erörtern.

 

Ebenfalls für die CDU-Fraktion bittet Herr Gronowski um Auskunft darüber, inwieweit die sgn. Inlinerverfahren, u.ä., die Lebensdauer der Kanäle verlängern. Erstmalig wurden diese Verfahren vor über 35 Jahren in Hamburg eingesetzt, so Herr Stöcker. Vermögenswirksam erfolgt eine Abschreibung über 33,3 Jahre. Der „Schwachpunkt“ des Liners liegt dabei nicht im Liner selbst, sondern beim Anschluss der angrenzenden Grundstücke. Er selbst habe trotz langer Berufspraxis noch nicht erlebt, dass ein mit einem Liner-Verfahren sanierter Kanal seine Lebensdauer endgültig erreicht habe.

 

Hinsichtlich der weiterhin von Herrn Gronowski aufgeworfenden Frage, ob der Bergbau noch relevanten Einfluss auf den Zustand des Kanalnetzes habe, weiß Herr Stöcker zu antworten, dass  dieser sich vergleichsweise nur noch marginal auswirke und die bestehenden Auswirkungen scheinbar auch rückufig sei.

 

Darüber hinaus erläutert Herr Stöcker auf Bitte von Herrn Gronowski konkreter die Abwasserbeseitigung von Neubaugebieten. Diese Informationen werden sodann noch durch Herrn Migenda um Ausführungen rund um das Thema „Nachverdichtung“ und planerische Gegenmaßnahmen zu Flächenversiegelungen (z.B. Dachflächenbegrünung) ergänzt.

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Beschluss

Beschluss:

Der Bau- und Verkehrsausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

 

Der Stadtrat genehmigt das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) der Stadt Herzogenrath für die Jahre 2018 bis 2023 und beauftragt die Verwaltung, dieses dem WVER zuzuleiten und der Bezirksregierung zur Prüfung vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:Einstimmig

Nein- Stimmen:./.

Enthaltungen:./.

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Anlagen

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