22.03.2018 - 3 Städteregionales Gewerbeflächenkonzept als Fach...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Mahnke von der AGIT stellt in einer Power Point Präsentation das städteregionsweite Gewerbeflächenkonzept vor. Der Vortrag ist in der Anlage beigefügt.

Bis zum Sommer sollen die erforderlichen Planungen für das Gewerbeflächenkonzept erfolgt sein. Bei dem beabsichtigten Gewerbeflächenpool sind die Interessen der Kommunen zu berücksichtigen und entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. Das Konzept soll politisch begleitet werden und es soll eine kontinuierliche Information der Landtagsabgeordneten erfolgen. Frühestens im Jahr 2021 wird das formelle Verfahren durch den Regionalplan eröffnet.

 

Herr Savelsberg, rgermeister von den Driesch und alle Vertreter der im Ausschuss vertretenen Fraktionen danken Herrn Dr. Mahnke für den informativen Vortrag und die Bereitschaft der AGIT einen städteregionale Konzeptionierung auf den Weg zu bringen.

 

Zunächst ergänzt der Bürgermeister aus Sicht der Verwaltung. Er führt aus, dass in Herzogenrath in den vergangenen Jahren sowohl bei den Gewerbe- als auch bei den Wohnflächen mit dem Flächenverbrauch sehr zurückhaltend umgegangen worden ist. Das ist u.a. dadurch bedingt, dass keine ausreichenden Flächen zur Verfügung stehen. Die Stadt Herzogenrath hat hierzu ein erstes Gespräch mit der Bezirksregierung am 8. Januar dieses Jahres geführt und die Problematiken erörtert. Zum einen ist hierfür die politische Grundausrichtung - weniger Flächen zu veräern - ein Faktor, des Weiteren  der Grundeigentümerbergbau und dessen Folgen, der erhebliche Restriktionen verursacht sowie die besondere topographische Situation von Herzogenrath, die wenig Flächenpotential bietet. Herr von den Driesch hofft, dass diese Faktoren für die Ermittlung des gewerblichen und des Wohnungsflächenpotentials bei der Bezirksregierung entsprechende Berücksichtigung im Regionalplan finden. Die permanente Flächenkonkurrenz kann man aus seiner Sicht nur mit einem gemeinsamen  interkommunalen Konzept beenden. Daher begrüßt er ausdrücklich den Vorschlag der AGIT, dass die Stadt Herzogenrath an der Pool-Bildung teilnimmt.

 

Herr Neitzke fragt an, ob die im Vortrag genannten Zahlen auch die Zahlen sind, die der Bezirksregierung mitgeteilt worden sind. Die Zahlen sollten mit denen des Regionalrates kompatibel sein, um ein einheitliches System zu gewährleisten. Herr Dr. Mahnke erläutert, dass die Ermittlung nach der Methodik der Bezirksregierung für Reserven und zukünftige Entwicklungen  durchgerechnet worden ist und daneben die realen Zahlen gestellt wurden. Im Rahmen der Kommunalgespräche werden dann die Zahlen hinterfragt und die Besonderheiten herausgearbeitet. Hierbei sei es ein großer Vorteil, dass die Zahlen der AGIT realitätsnäher sind. Die Bezirksregierung ist sich darüber bewusst, dass ihre Methodik veraltet ist und ist deshalb für diese Argumentation offen. Herr Dr. Mahnke weist bezüglich des Flächenverbrauches ausdrücklich darauf hin,  dass man mit den Flächen anders umgehen muss, d.h. die Flächen anders verdichten und bestehende Flächen nachverdichten muss. Herr Neitzke berichtet, dass beim RP aufgrund alter Flächennutzungspläne erhebliche Flächen aufgetaucht seien, über die bisher nie gesprochen wurde. Er bittet um Information, ob dies auch für Herzogenrath der Fall sei. Herr Dr. Mahnke führt aus, dass der FNP für Herzogenrath fast 20 Jahre alt ist und dies geprüft werden müsse. Technischer Beigeordneter Migenda erläutert, dass in Herzogenrath hier sehr ordentlich gearbeitet worden sei und es keine „Karteileichen“be.

 

Herr Bock hinterfragt ebenfalls die Zahlen aus dem Vortrag. Er betont, dass die Bebauungshen sicherlich künftig ein wichtiges Thema seien. Er fragt an, in welcher Relation mehr Fläche zu weiteren neuen Arbeitsplätzen geschaffen werden müsse und ob bestimmte Gewerbeflächen in der Planung zur Nutzung empfohlen werden. Herr Dr. Mahnke erläutert den weiteren Bedarf und die Entwicklung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herr Gronowskihrt aus, wie wichtig es ist, die Firmen in der Städteregion zu behalten und einen interkommunalen Gewerbeflächenpool zu erstellen. Für die weitere Standortentwicklung muss intensiv über die weiteren Strategien nachgedacht werden, um sich entsprechend positionieren  und den Standort Herzogenrath noch attraktiver gestalten zu können. Er bittet Herrn Dr. Mahnke um Erläuterung, ob es Erkenntnisse zur Ertragssituation, zur Finanzierung und zur Vertragslaufzeit gibt. Herr Dr. Mahnke führt zur Ertragssituation drei Elemente aus. Zum einen spielt hierbei die regionalplanerische Ausweisung eine Rolle. Bei Flächen mit erhtem Investitionsbedarf soll die gemeinsame Erschließung  nach dem jeweiligen Flächenanteil der beteiligten Kommunen erfolgen. Des Weiteren ist der Benefit unter den an der Finanzierung beteiligten Partner gerecht aufzuteilen. Das kann z.B. nach der Beteiligung an den Erschließungskosten durch einen entsprechenden Anteil an der Gewerbesteuer geregelt werden. Ein weiteres Thema sind die Schlüsselzuweisungen, die auch nach der Anzahl der Arbeitsplätze in der Kommune ermittelt werden. Essste dann eine entsprechende Festlegung im Vertrag mit dem Finanzministerium erfolgen, damit eine gerechte Aufteilung gehrleistet ist. Hinsichtlich der möglichen Gestaltung der Vertragslaufzeiten stellt Herr Dr. Mahnke zwei Modelle vor. Ein Modell könnte eine Laufzeit von 15 bis 20 Jahren beinhalten, nach dessen Ablauf die Flächen wieder an die jeweilige  Kommune zurückfallen. Das andere Modell beinhaltet eine unendliche Laufzeit. Über diese Modalitäten gilt es sich dann noch zu verständigen.

 

Herr Prast fragt an, ob eine Kooperation mit Übach-Palenberg im Gespräch sei. Herr Dr. Mahnke teilt mit, dass sich der Kreis Heinsberg hierzu noch nicht positioniert habe. Andere Nachbarn wie z.B. die Stadt Aachen öffnen sich der interkommunalen Zusammenarbeit und damit der von der Bezirksregierung gewünschten Pool-Lösung.

 

Herr Mathieu begrüßt ebenfalls die Pool-Lösung und betont, dass bei der Entwicklung neuer Gewerbegebiete eine sorgfältige Auswahl erfolgen müsse.

 

Herr Kuklik fragt an, wie schnell die Umsetzung des Konzepts erfolgen könne. Herr Dr. Mahnke teilt mit, dass bis zu den Kommunalwahlen 2020  Regionalplanderungen möglich sind und eine Umsetzung bis 2024 avisiert ist.

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Beschluss

Beschluss:

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen von Herrn Dr. Mahnke, AGIT, zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis

 

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Anlagen