17.04.2018 - 5 Ausbaukonzept Gesamtschule Kohlscheid;hier: Ant...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 17.04.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 40 - Schul-, Sport- und Kulturamt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses erteilt Herrn Kersting das Wort.
Dieser stellt anhand einer Power-Point-Präsentation den aktuellen Planungsstand für die Gesamtschule Kohlscheid vor. Er bittet um Nachsicht, dass in der Präsentation noch das Lehrschwimmbecken erwähnt werde, aber er habe gerade erst erfahren, dass sich die Sache erledigt habe.
Anschließend beantwortet er Fragen aus dem Ausschuss.
Die SPD-Fraktion dankt Herrn Kersting für den Vortrag. Es handele sich um ein sehr gut ausgearbeitetes Konzept. Man wisse bereits, dass die Schule die Variante 2 bevorzuge. Da die jetzige WC-Anlage an der Schule sowieso umfangreich saniert werden müsse, sei auch in ihren Augen die Variante 2 das Maß aller Dinge.
In der gemeinsamen Sitzung mit dem Bau- und Verkehrsausschuss habe man bedauerlicherweise erfahren müssen, dass wohl der Fertigstellungstermin zu Beginn des Schuljahres 2021/22 nicht einzuhalten sei. Dies müsse aber bei allen Überlegungen das Ziel bleiben. Die Schule könne nicht ohne Räume da stehen.
Daher sei der angedachte „Wettbewerb“ hinsichtlich der Erweiterung im Ausschreibungsverfahren nicht gewünscht. Die Stadt müsse ganz klar eine Umsetzung der Variante 2 ausschreiben. Dadurch könne wiederum Zeit eingespart werden. Eine gute und solide Lösung liege nunmehr vor und man wisse, wo welcher Raum nachher auch sei. Die Angelegenheit Lehrschwimmbecken müsse nicht weiter verfolgt werden.
Absolute Zielsetzung müsse die Einhaltung der Zeitschiene sein. Daher schlage man folgenden geänderten Beschlussvorschlag vor:
„Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung und die vom Architekturbüro vorgestellten Um-/Ausbauvarianten zur Kenntnis. Da gemäß entsprechendem Beschluss das neue Hallenbad in Kohlscheid gebaut wird, beschließt der Ausschuss, auf dem Gelände der Gesamtschule kein Lehrschwimmbecken zu bauen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens ausschließlich Angebote für die Um-/Ausbauvariante gemäß Anlage 2, die durch den Wegfall des Lehrschwimmbeckens entsprechend anzupassen ist, anzufordern. In die Bewertungskriterien für die Angebote ist der frühestmögliche Fertigstellungstermin der Baumaßnahme mit hoher Priorität aufzunehmen.“
Die UBL-Fraktion erinnert ebenfalls an die gemeinsame Sitzung mit dem Bau- und Verkehrsausschuss und bezeichnet die in der Sitzung durch den Technischen Beigeordneten gemachten Äußerungen hinsichtlich der Projektumsetzung als Unverschämtheit. Die jetzigen Schülerzahlen seien Beleg dafür, dass die Schule zum Schuljahresbeginn 2021/22 den Erweiterungsbau haben muss, da sonst kein Platz für die Oberstufe zur Verfügung stehe. Die Schuld für die Misere liege hier einwandfrei bei der Verwaltung und nicht bei der Politik.
Dem Vorschlag der SPD-Fraktion werde man folgen. Dieser sei in Ordnung. Variante 2 sei gut, da diese auch dem Wunsch der Schule, einen kompakten Schulkomplex zu erhalten, folge.
Allerdings hält man es für erforderlich einen „Plan B“ mit in den Beschluss auf zu nehmen. Was ist wenn die Erweiterung nicht zeitig fertig wird? Wohin mit den Schülern?
Denkbar wäre daher folgende Erweiterung:
„Falls bis zum Beginn des Schuljahres 2021/22 die Erweiterungsbauten der Gesamtschule Kohlscheid nicht fertig gestellt sein sollten, hat die Verwaltung, in Absprache mit der Schule, rechtzeitig eine Alternativlösung vor zu halten.“
Die Piratenfraktion hält einen „Plan B“ ebenfalls für dringend erforderlich. Sie gibt aber zu Bedenken, dass fast an allen Schulen Raumnot herrscht. Mit dem von der SPD-Fraktion vorgeschlagenen Beschluss und der Ergänzung von der UBL-Fraktion erklärt sie sich einverstanden.
Die CDU-Fraktion dankt allen Beteiligten für die bisher geleistete Arbeit. Die Situation war nicht einfach für die Schule, da doch viele Ressourcen gebunden wurden. Die von der SPD-Fraktion angesprochene „Wettbewerbslösung“ hält sie ebenfalls für nicht dienlich. Eine vernünftige Lösung liege nunmehr vor. Diese gelte es so umzusetzen. Daher unterstütze man das Ansinnen der SPD-Fraktion. Die Schule müsse zu Beginn des Schuljahres 2020/21 über die neuen Erweiterungsbauten verfügen.
Allerdings stelle sich die Frage, ob im Zuge der Ausbau- und Umbauarbeiten in der Schule auch die Aula saniert wird. Es sei hinlänglich bekannt, dass dort ein Akkustikproblem bestehe, was durch die Kohlscheider Vereine immer wieder moniert werde.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen teilt ebenfalls die Bedenken der Vorredner. Die Schule müsse zu Schuljahresbeginn 2020/21 die neuen Gebäude nutzen können. Daher stelle man sich die Frage, ob das Verfahren nicht beschleunigt werden könne, wenn mit Fertigteilen gebaut würde.
Herr Kersting teilt mit, dass die Fläche der Aula komplett unverändert bleibe. Inwieweit die Stadt das Akkustikproblem beseitigen möchte, muss in der Ausschreibung definiert werden. Hier ist alles möglich, soweit dies der Etat hergebe.
Bezüglich der angesprochenen Modulbauweise oder auch Stahlbauweise stimmt er zu, dass damit die Bauzeit vor Ort reduziert werden könne. Allerdings seien die Planungen im Vorfeld hierfür weitaus aufwendiger als bei der herkömmlichen Bauweise. Da die Elemente im Werk vorgefertigt werden, müssen im Vorfeld detailliert die Ausstattungsvarianten festgelegt werden. Danach sind Änderungen fast nicht mehr möglich. Die heutigen Elemente seien, so zeige es seine Erfahrung, durchaus haltbar und gut. Allerdings müsse bei der Ausschreibung darauf geachtet werden, was genau ausgeschrieben wird. Hersteller dieser Modulbauten können keine Fluchttreppen oder Sanierungsarbeiten im Altbau anbieten.
Die SPD-Fraktion sieht sich bestärkt in ihrer Ansicht, dass ein „Plan B“ vorhanden sein muss. Sie schlägt folgende Ergänzung ihres Beschlussvorschlages vor:
„Sollte die Inbetriebnahme der Erweiterungsbauten an der Gesamtschule Kohlscheid zum Schuljahresbeginn 2020/21 nicht möglich sein, muss die Verwaltung zusammen mit der Schule eine vernünftige Alternativlösung finden, wodurch der Schulbetrieb ungehindert weiter fortgeführt werden kann.“
Die Verwaltung teilt mit, dass sie ebenfalls die Variante 2 für gut und sinnvoll erachte. Ihr Ziel sei selbstverständlich, dass die Schule zum Schuljahresbeginn 2020/21 über die Erweiterung verfügen kann. Allerdings habe man auch ein sehr komplexes Ausschreibungsverfahren vor sich. Mögliche Anbieter werden aufgrund der Variante 2 in ihrer Kreativität sehr eingeschränkt.
Frau Onkels zeigt sich erfreut darüber, dass doch noch alles versucht werden soll, den Zeitrahmen einzuhalten. Sollte dies nicht der Fall sein, stehe die Oberstufe im dritten Jahr ohne Räume da. Ein „Plan B“ sei daher dringend erforderlich. Eigentlich hatte sie gedacht, dass durch den geteilten Neubau die Problematiken wie Ausschreibungsverfahren und Flöze nachrangig wären und dadurch etwas Zeit hätte eingespart werden können.
Ferner teilt sie mit, dass Variante 2 der Favorit der Schule sei. Dieser sollte umgesetzt werden, ohne dass jetzt wieder neue Varianten vorgestellt würden. Durch den Wegfall des Lehrschwimmbeckens ergeben sich Möglichkeiten eines überdachten Schulhofbereiches, der als Pausenhalle zu nutzen sei.
Über den Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion mit Ergänzung wird wie folgt abgestimmt:
Beschluss
Beschluss:
Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung und die vom Architekturbüro vorgestellten Um-/Ausbauvarianten zur Kenntnis. Da gemäß entsprechendem Beschluss das neue Hallenbad in Kohlscheid gebaut wird, beschließt der Ausschuss, auf dem Gelände der Gesamtschule kein Lehrschwimmbecken zu bauen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens ausschließlich Angebote für die Um-/Ausbauvariante gemäß Anlage 2, die durch den Wegfall des Lehrschwimmbeckens entsprechend anzupassen ist, anzufordern. In die Bewertungskriterien für die Angebote ist der frührstmögliche Fertigstellungstermin der Baumaßnahme mit hoher Priorität aufzunehmen.
Sollte die Inbetriebnahme der Erweiterungsbauten an der Gesamtschule Kohlscheid zum Schuljahresbeginn 2020/21 nicht möglich sein, muss die Verwaltung zusammen mit der Schule eine vernünftige Alternativlösung finden, wodurch der Schulbetrieb ungehindert weiter fortgeführt weren kann.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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