28.06.2018 - 4 Übertragung der Zuständigkeit und Aufgaben der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Beschluss

Beschluss:

Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Die Stadt Herzogenrath überträgt alle Zuständigkeiten und Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gemäß § 22 Verpackungsgesetz (VerpackG) auf den Zweckverband RegioEntsorgung mit befreiender Wirkung.

 

Die delegierende Übertragung auf den Zweckverband RegioEntsorgung beinhaltet im
Einzelnen folgende Aufgaben:

 

1.

Die Zuständigkeit für die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten nach § 22 VerpackG.

 

2.

Das Recht, öffentliche Straßen, Wege und Plätze als Standplätze für die Aufstellung von Sammelcontainern im Zusammenhang mit dem Systembetrieb nach dem VerpackG, sofern dies rechtlich zulässig ist, insbesondere nach den Regelungen des Straßen- und Wegegesetzes NRW, in Abstimmung mit der Verwaltung der Stadt Herzogenrath, in Anspruch zu nehmen.

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath ermächtigt denrgermeister, in der chsten Verbandsversammlung des Zweckverbands RegioEntsorgung am 24.09.2018 der Zuständigkeits- und Aufgabenübertragung auf den Zweckverband RegioEntsorgung zuzustimmen, damit die
14. Änderung der Satzung des Zweckverbands RegioEntsorgung durch die Verbandsversammlung verabschiedet werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja:Einstimmig

Nein:-

Enthaltungen:-

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.herzogenrath.de/public/to020?TOLFDNR=17056&selfaction=print