04.10.2018 - 6 Bebauungsplan I/57 "Kindergarten Herz-Jesu" Hie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Fleckenstein lobt die Verwaltung, da sie diesen Bebauungsplan endlich weiter bearbeite. Er trägt vor, dass mit Kennzeichnung erkennbar sein solle, dass der Quartiersplatz autofrei ist und Kinder dort spielen können. Darüber hinaus solle im privatrechtlichen Vertrag mit der Kirchengemeinde diese Kennzeichnung benannt werden.

 

Herr Billmann trägt vor, dass in seiner Fraktion die Verkehrsführung diskutiert worden sei. Er regt an, ein Linkabbiegeverbot vom Herz-Jesu-Weg auf die Geilenkirchener Straße und ein entsprechendes Rechtsabbiegegebot einzurichten.

 

Herr Mingers antwortet, dass in der Verkehrsuntersuchung ausgesagt werde, dass eine Verschlechterung der Verkehrslage auf der L 232 nicht erwartet werde. Ein Linksabbiegeverbot und ein Rechtsabbiegegebot sieht er daher als nicht erforderlich an. Zudem wäre dies ein Thema für den Bau- und Verkehrsausschuss bzw. für die Ordnungsbehörde.

 

Frau Herzner kritisiert, dass die Unterlagen in Allris sehr chaotisch und schlecht sortiert“ gewesen seien. Darüber hinaus hätten zwei Karten für die Lärmschutzmaßnahmen an den Gebäuden gefehlt und seien erst sehr spät und nur auf Nachfrage ergänzt worden.

Sie möchte wissen, warum die Benennung von konkreten Maßnahmen zum Schutz der zu erhaltenden Bäume weder in den textlichen Festsetzungen noch in der Begründung aufgeführt werden.

Sie verweist darauf, dass in der Bürgerversammlung mehrfach angesprochen worden sei, dass insbesondere zu Zeiten des Berufsverkehrs regelmäßig ein Rückstau bis ins Wohngebiet auftrete. Da die Aussage des Verkehrsgutachtens sei, dass an der verkehrlichen Situation grundsätzlich nichts geändert und somit auch im Bebauungsplan nicht berücksichtigt werden müsse, sehe sie das Vertrauen der Bürger in Gutachten in dieser Form nicht gestärkt.

 

Herr Mingers antwortet, dass in den textlichen Festsetzungen unter Punkt 8 festgesetzt werde, dass die im Bebauungsplan zur Erhaltung festgesetzten Bäume zu schützen und dauerhaft zu erhalten sind.

 

Bezüglich des Verkehrsgutachtens verweist er darauf, dass die Verwaltung nur mit den Ergebnissen des Gutachtens arbeiten könne; eine Beurteilung führe sie nicht durch.

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Umwelt- und Planungsausschuss

  1. beschließt die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangen Anregungen gem. Abwägungsvorschlag (Anlage 1)
  2. beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  3. empfiehlt dem Rat, zum Satzungsbeschluss die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangen Anregungen gem. Abwägungsvorschlag zu beschließen
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja:Einstimmig

Nein:-

Enthaltungen:-

 

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Anlagen zur Vorlage