29.11.2018 - 6 Straßenreinigung und Winterdienst im Stadtgebie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 29.11.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:03
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 67 - Technisches Betriebsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Bürgermeister von den Driesch erläutert die Vorlage und führt aus, dass die Abgaben für die Straßenreinigung und den Winterdienst in 2019 moderat erhöht werden sollen. Grund dafür seien unter anderem die gestiegenen Lohnkosten und die höheren Aufwendungen gegenüber beauftragten Unternehmen.
Stadtverordneter Dr. Fleckenstein bemängelt, dass der Sachverhalt nicht schlüssig sei.
Verwaltungsmitarbeiter Rolf erklärt, dass die Zahlen schlüssig seien. In der Vorlage habe sich ein Additionsfehler eingeschlichen, der aber zu keinem anderen Ergebnis führe.
Bürgermeister von den Driesch stellt dar, dass die Zahlen der Gebührenbedarfsberechnung schlüssig seien und verweist auf den Anhang und kündigt eine Korrektur der Vorlage in einem gesonderten Schreiben der Verwaltung an.
Stadtverordneter Neitzke stellt fest, dass die von der Verwaltung erstellten Gebührenbedarfsberechnungen sehr genau, sehr detailliert und schlüssig seien. Er bitte dies auch so an die Mitarbeiter der Verwaltung weiterzugeben.
Stadtverordneter Gronowski schließt sich seinem Vorredner an und erklärt weiterhin, dass die Berechnung für jedermann nachvollziehbar sei.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beschluss
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt die als Anlage 2 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2019 für die Straßenreinigung und den Winterdienst im Stadtgebiet Herzogenrath zur Kenntnis.
Der Stadtrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte 16. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Herzogenrath vom 14.12.2004 in der Fassung vom 12.12.2017.
Die neuen Gebührensätze treten am 01.01.2019 in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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32,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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190,2 kB
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