29.11.2018 - 9 Einführung einer neuen Grabart zum 01.01.2019 i...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 29.11.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:03
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 67 - Technisches Betriebsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Bürgermeister von den Driesch erläutert die Vorlage und weist auf die Tischvorlage hin. In § 17 Abs. 8a Satz 3, 1. Spiegelstrich der Satzung musste eine Schriftart redaktionell geändert werden, da die dort genutzte Schriftart „Antiqua“ inhaltlich nicht ausreichend bestimmt sei. Diese sei auf „Baskerville Old Face Standard“ geändert worden.
Stadtverordneter Barth fragt nach, ob die Trauerhalle jetzt nun zu einer Urnenhalle werde und ansonsten nicht mehr genutzt werden könne.
Bürgermeister von den Driesch erläutert, dass die Aufstellung der Urnen ein zusätzliches Angebot darstelle, die Nutzung der Trauerhalle aber wie bisher erfolge. Die Trauerhalle könne zu den allgemeinen Öffnungszeiten betreten werden, nur bei Beerdigungen wäre der Zugang dann eingeschränkt.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Beschluss
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Herzogenrath begrüßt den Vorschlag der Verwaltung eine neue Grabart auf den Friedhöfen der Stadt Herzogenrath, hier in einem ersten Schritt in der Trauerhalle des Friedhofes Oststraße, anzubieten.
Um die Möglichkeit des Erwerbs der neuen Grabstätten in der Stadt Herzogenrath zu schaffen, beschließt der Rat der Stadt Herzogenrath die als Anlage 1 beigefügte 1. Änderung der Friedhofsatzung der Stadt Herzogenrath vom 05.07.2016.
Die 1. Änderung der Friedhofsatzung der Stadt Herzogenrath vom 05.07.2016 tritt am 01.01.2019 in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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