05.02.2019 - 10 Verzicht auf den Gesamtabschluss 2017

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stadtverordneter Ameis bittet um Erläuterung der Diskrepanz zwischen nominaler Beteiligung und tatsächlich eingezahltem Betrag bei der Grundstücksentwicklung Herzogenrath GmbH.

 

Die Verwaltung teilt hierzu in der Niederschrift mit:

Eine GmbH muss mit einem Mindestvermögen gegründet werden. In Deutschland beträgt dies 25.000 €. Dies kann durch finanzielle Einlagen, aber auch durch sachwertige Einlagen gehrleistet werden.

Sobald diese erbracht wurden, werden sie praktisch „eingefroren“. Das zum Erhalt des Stammkapitals benötigte Vermögen darf fortan nicht mehr an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.

 

Die Voraussetzungen zur Eintragung einer GmbH werden in § 7 GmbHG aufgeführt. Die Mindesthöhe für gezeichnetes Kapital beträgt zwar 25.000 €, für eine Eintragung der GmbH in das Handelsregister muss aber nur mindestens die Hälfte (12.500 €) erbracht worden sein.

Die ausstehende Hälfte kann dann als Posten “ausstehende Einlage” vorerst auf der Aktiva-Seite als laufende Forderung gegenüber den Gesellschaftern ausgewiesen sein und muss nicht direkt erbracht werden.

 

Aufgrund dieser Regelung wurde lediglich die Hälfte des gezeichneten Kapitals in Höhe von 30.000 tatsächlich eingezahlt.

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Beschluss

Beschluss:

Der Rat nimmt den Verzicht auf den Gesamtabschluss 2017 zur Kenntnis und verweist ihn zur Prüfung gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:38

Nein- Stimmen:---

Enthaltungen:---

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Anlagen zur Vorlage