12.11.2019 - 9 Bebauungsplan II/22 "Ehemaliges Hallenbad Zelle...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Fleckenstein zeigt sich erfreut über den Aufstellungsbeschluss für das Gelände des ehemaligen Hallenbades Zellerstraße in Kohlscheid. Aus seiner Sicht solle der Neubau der dort geplanten Kindertagesstätte jedoch schneller erfolgen.

 

Herr Migenda antwortet, der Neubau der Kindertagesstätte solle prioritär vorangetrieben werden. Aufgrund von Prognosen seien hohe Kinderzahlen zu erwarten und somit gebe es einen großen Bedarf an Plätzen. Zur Entwicklung des Gebietes bestehe Interesse seitens NRW-URBAN, zu denen man Kontakt aufgenommen habe. Wichtig sei eine Integration der Kindertagesstätte in das Gesamtkonzept. Schwierig sei noch die genaue Lage der geplanten Kindertagesstätte festzulegen. An der Stelle, an der die Realisierung erwünscht sei, gebe es zurzeit noch kein Planungsrecht und dort, wo es realisierbar sei, im Bereich des ehemaligen Hallenbadstandortes, gebe es altbergbauliche Hinterlassenschaften. Zur Sanierung der Bergbauschäden werde das Unternehmen, welches derzeit am Langenberg tätig sei, im Anschluss auf dem Gebiet Zellerstraße weiterarbeiten.

 

Herr Bock fragt nach, ob aufgrund der geplanten Wohnbebauung auf dem Gelände Einschränkungen für die in der Nähe befindlichen Gewerbebetriebe zu erwarten seien.

 

Herr Mingers antwortet, die Berücksichtigung des Gewerbelärms sei zu beachten, dies werde anhand eines Lärmgutachtens geprüft.

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Beschluss

Beschluss:

Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans II/22Ehemaliges Hallenbad Zellerstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja: Einstimmig

Nein: -

Enthaltungen: -

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.herzogenrath.de/public/to020?TOLFDNR=18680&selfaction=print