26.11.2019 - 4 Einführung einer neuen Grabart in Umsetzung des...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 26.11.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:01
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 67 - Technisches Betriebsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Stadtverordneter Barth stimmt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung grundsätzlich zu. Er weist aber darauf hin, dass solche Grabstätten würdig aussehen und pflegbar sein müssten. Auf dem Friedhof „Oststraße“ sei dies nicht der Fall. Es müssten entsprechende Regelungen getroffen werden.
Bürgermeister von den Driesch kündigt entsprechende Kontrollen an. Er sagt weitere Ausführungen im Rahmen der Niederschrift zu.
Hinweis der Verwaltung
Nach Rücksprache mit dem Stadtverordneten Barth waren die Außenstelen auf dem Friedhof Oststraße gemeint. Die vorhandenen Außen-Urnenstelen seien auf Grund der schattigen Lage an den Außenwänden vermoost. Es wird zeitnah eine Reinigung der Urnenstelenanlage erfolgen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beschluss
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Herzogenrath begrüßt den Vorschlag, die neue Grabart „Einzel- und Doppelkammern in der Urnenwand einer Urnenhalle mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung nach Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren“ ab dem 01.01.2020 auch im Stadtteil Herzogenrath-Merkstein in der Trauerhalle des städtischen Friedhofes „Lange Hecke, und ab dem 01.04.2020 im Stadtteil Herzogenrath-Mitte, in der Trauerhalle des Waldfriedhofes, anzubieten.
Um die Möglichkeit des Erwerbs der neuen Grabstätten in der Trauerhalle des Friedhofs Lange Hecke und des Waldfriedhofes zu schaffen, beschließt der Rat der Stadt Herzogenrath die der Vorlage als Anlage 1 beigefügte 2. Änderung der Friedhofsatzung der Stadt Herzogenrath vom 05.07.2016.
Die 2. Änderung der Friedhofsatzung der Stadt Herzogenrath vom 05.07.2016 tritt am 01.01.2020 (Artikel 1) und 01.04.2020 (Artikel 2) in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
16,4 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
9,2 kB
|