26.11.2019 - 7 Abfallgebühren der Stadt Herzogenrath hier: Geb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stadtverordneter Barth weist darauf hin, dass die Bedarfsberechnung grundsätzlich schlüssig sei. Der Beschlussvorschlag sehe aber vor, dass die Gebühr für die Biotonne um drei Euro erhöht und die Gebühr für die Restmülltonne gesenkt werden solle. Dies sei das falsche Signal. Die Gebühr für die Biotonne sollte nicht angehoben werden. Er begründet seine Auffassung.

 

Stadtverordneter Neitzke führt aus, dass die Biotonne bereits subventioniert werde. Durch die sehr moderate Anpassung werde diese Subventionierung leicht abgebaut. Man müsse aber auch die Fehleinwürfe berücksichtigen.

 

rgermeister von den Driesch betont, dass bei der RegioEntsorgung immer häufiger über Fehleinwürfe bei Biotonnen diskutiert werde. Diese Fehleinwürfe rden zu immer höheren Kostenhren.

 

Verwaltungsmitarbeiter Rolf ergänzt, dass nicht nur die erhöhte Zahl von Fehleinwürfen zu Kostensteigerungen geführt hätte, sondern auch die Bioabfallentsorgung und -verwertung immer teurer geworden sei. In den letzten drei Jahren seien die Kosten in diesen Bereichen um 14% gestiegen.

 

Stadtverordneter Baumann verweist auf die Vorlage und führt aus, dass die Restmülltonnen nicht billiger würden. 

 

rgermeister von den Driesch stellt heraus, dass die Gebühren für die Restmülltonen höher wären, wenn die Gebühr für die Biotonne nicht angehoben würde.

 

Verwaltungsmitarbeiter Rolf weist darauf hin, dass die Gebühr für einen 60 l Restabfallbehälter um zwei Euro im Jahr steige.

 

Stadtverordneter Barth bezieht sich auf die Äerung des Bürgermeisters. Genau dies tte er zum Ausdruck bringen wollen. Um Fehleinwürfe zu vermindern helfe nur Aufklärung und Kontrolle. Die Kontrollen müssten häufiger stattfinden.

 

rgermeister von den Driesch bestätigt, dass die Thematik der Fehleinwürfe aktuell auf der Agenda der RegioEntsorgung stehe. Die RegioEntsorgung orientiere sich an einem Konzept zur Verminderung der Fehleinwürfe, das in der Stadt Aachen erfolgreich umgesetzt werde.

 

Stadtverordneter Neitzke regt eine Werbeaktion an, wie die Fehleinwürfe zu vermeiden seien. 

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.           

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Beschluss

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt die der Vorlage als Anlage 1 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2020 für die Kommunale Abfallentsorgungseinrichtung der Stadt Herzogenrath zur Kenntnis.

 

Der Stadtrat beschließt die der Vorlage als Anlage 3 beigefügte 9. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006 in der Fassung vom 11.12.2018.

 

Die 9. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006 in der Fassung vom 11.12.2018 tritt am 01.01.2020 in Kraft.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 24 

Nein- Stimmen:   0 

Enthaltungen:   0