28.04.2020 - 9 Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuu...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Erster stellv. Bürgermeister Dr. Fleckenstein weist darauf hin, dass es sich hierbei um einen endgültigen Verzicht auf die Beitragserhebung handele und schlägt eine Änderung des Beschlusses im Hinblick auf den maßgebenden Zeitraum vor. Da zwischenzeitlich ein Beschluss der Landesregierung für den Monat Mai 2020 vorliege, solle der Verzicht für die Zeit vom 01.04.2020 bis zum 31.05.2020 gelten. Sofern eine landesweite Regelung über den 31.05.2020 hinaus vorgeschlagen werde, solle einer weiteren Aussetzung ebenfalls zugestimmt werden.

 

Wortmeldungen liegen hierzu nicht vor.

 

Erster stellv. Bürgermeister Dr. Fleckenstein stellt den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

Im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NRW wird folgende Entscheidung getroffen:

 

Die Stadt Herzogenrath setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Kinderfördersatzung und der OGS/HTB-Satzung für die Inanspruchnahme von

 

-          Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22,23 und 24 SGB VIII (KJHG)     sowie § 1 Absatz 1, 3, 4,13, 17 KiBiz,

-          Angeboten zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gemäß §§ 22, 22a und 24 SGB VIII (KJHG) sowie § 1 Absatz 1, 3, 13 ff. KiBiz,

-          Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr.2)

 

im und für den Zeitraum vom 01. April 2020 bis 31. Mai 2020 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.

 

Sollte aufgrund einer landesweiten Regelung eine Aussetzung über den 31. Mai 2020 hinaus vorgeschlagen werden, wird einer weiteren Aussetzung ebenfalls zugestimmt.

 

Diese Dringlichkeitsentscheidung ist dem Rat der Stadt Herzogenrath in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 23

Nein- Stimmen:   0

Enthaltungen:   0