28.04.2020 - 7 Gewerbeflächenpool - Öffentlich-rechtliche Vere...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Erster stellv. Bürgermeister Dr. Fleckenstein weist auf die zu Beginn der Sitzung neu verteilte Anlage zu dieser Vorlage hin.

 

Stadtverordneter Gronowski fragt nach, ob es richtig sei, dass der bisher festgestellte Bedarf an Gewerbeflächen in der StädteRegion 96 ha betrage. Außerdem bittet er um Erläuterung ob die angegebenen 110 ha aufgrund des Strukturwandels durch den Braunkohleaussteig zusätzlich zu den bisherigen 96 ha hinzukommen würden. Er stelle sich die Frage, inwieweit die Stadt Herzogenrath hiervon betroffen sei und ob in diesem Zusammenhang weitere Areale erkundet werden sollen, die bislang laut Regionalplanung noch nicht als Gewerbegebiet ausgewiesen wurden.

 

Technischer Beigeordneter Migenda antwortet, dass es sich bei der Vorlage um einen Zwischenstand handele, der wortgleich von allen Räten der beteiligten Kommunen verabschiedet werden solle. Eine Anpassung der Vorlage solle nicht erfolgen, da ansonsten in den beteiligten Kommunen unterschiedliche Fassungen verabschiedet werden könnten. Die angegebenen 6,5 ha kämen zusätzlich zu den im informellen Verfahren der Regionalplanung angegeben Zahlen dazu. Da in der aktuellen Regionalplanung einige Flächen, die die Stadt als Gewerbefläche berücksichtigt haben wolle, nicht enthalten seien, wären die in der Vorlage angegebenen Flächen eine Möglichkeit, die dringend benötigten zusätzlichen Gewerbeflächen zu erhalten.

 

Stadtverordneter Gronowski ist der Meinung, dass es wichtig sei, dass die Stadt Herzogenrath bei der Planung nicht außen vor bleibe.

 

Technischer Beigeordneter Migenda führt aus, dass es sich bei den 6,5 ha um Flächen im Bereich Dornkaul handele und er hoffe,r die Sanierung dieser Flächen Strukturfördermittel in Anspruch nehmen zu können.

 

Stadtverordneter Becker führt aus, dass es laut Vorlage einen Bedarf von 110 ha, eine Nachfrage von 96 ha und eingebrachte Flächen von 120 ha gebe. Diese Zahlen würden nicht zusammenpassen. Es stelle sich die Frage, inwieweit die Stadt Herzogenrath in den Folgejahren berücksichtigt würde.

 

Stadtverordneter Neitzke teilt mit, dass die Planung mit allen Kommunen im Regierungsbezirk Köln abgestimmt sei. Als nächstes solle die Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen. Damit eventuelle Änderungen noch erreicht werden können, müsse man geschlossen als gesamte Region auftreten.

 

Stadtverordneter Becker weist darauf hin, dass im Regionalplan Umweltaspekte hinzugekommen seien, wie z.B. Verbreiterung einer Freiluftschneise, die durch ein geplantes Industriegebiet verlaufen würde. Es solle darauf hingewiesen werden, dass bei der Regionalplanung Umweltaspekte für die Stadt Herzogenrath existieren würden, die es bei anderen Kommunen nicht gebe.

 

Technischer Beigeordneter Migenda stellt fest, dass es keinen Widerspruch zwischen den Aussagen der Stadtverordneten Neitzke und Becker gebe. Wichtig sei, dass die beteiligten Kommunen geschlossen auftreten.

 

Stadtverordneter Neitzke weist darauf hin, dass die Freiluftschneisen aus den Vorgaben der Landesplanung resultieren würden und die Stadt sich daran zu halten habe.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung wird folgende Entscheidung getroffen:

 

Da die nächste Sitzung des Rates erst am 23.06.2020 stattfinden wird und die Angelegenheit nicht aufschiebbar ist, kann auf der Grundlage der Ausführungshinweise des Ministeriumsr Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23.03.2020 die Entscheidung im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung getroffen werden.

 

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Herzogenrath fasst folgende Beschlüsse:

 

  1.                Er stimmt der öffentlich rechtlichen Vereinbarung zur gemeinsamen Gewerbeflächen- entwicklung zu (Anlage zu V/2020/130).
  1.                Er stimmt den Flächengrößen sowie der auf Grundlage der erläuterten Berechnungs-

            methode ermittelten Verteilung der Wertverhältnisse zu.                          

  1.                Er beauftragt die Verwaltung, in Abstimmung mit der AGIT, der StädteRegion Aachen  sowie der weiteren beteiligten Kommunen das Regionalplanänderungsverfahren ein-         

            zuleiten.

 

Diese Dringlichkeitsentscheidung ist dem Rat der Stadt Herzogenrath in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 23 

Nein- Stimmen:   0

Enthaltungen:   0

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Anlagen zur Vorlage