28.04.2020 - 8 Vermarktung des Innovations- und Gewerbeparkes

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Philippengrachthrt aus, dass bereits in der Gesellschafterversammlung der SEH über diese Angelegenheit beraten worden sei. In Abstimmung mit der Örtlichen Rechnungsprüfung seien Änderungen eingearbeitet worden, die im vorliegenden Vertrag enthalten seien. Sofern die Zustimmung erfolge, würde ein Umlaufbeschluss an die Mitglieder der Gesellschafterversammlung der SEH versendet werden.

 

Stadtverordneter Gronowski begrüßt das Zustandekommen des Vertrages. Er fragt, was originär die Aufgabe der Stadtentwicklungsgesellschaft in diesem Fall sei, insbesondere ob die Aufgabe eines Dienstleisters wahrgenommen werde oder ob die Befugnis bestehe, mit Interessenten baureife Vorgaben zu erarbeiten.

 

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Philippengracht antwortet, dass die Stadtentwicklungsgesellschaft ein Dienstleister für die Stadt Herzogenrath sei, der in einem ganz eng vorgegebenen Bereich tätig sei.

 

Stadtverordneter Neitzke bezieht sich auf den vom Ersten Beigeordneten und Stadtkämmerer Philippengracht angekündigten Umlaufbeschluss. Seiner Meinung nach sollte es sich um eine Dringlichkeitsentscheidung handeln.

 

Erster stellv. Bürgermeister Dr. Fleckenstein bestätigt, dass es sich um eine Dringlichkeitsentscheidung der Gesellschafterversammlung und nicht des Haupt- und Finanzausschusses handele.

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem der Vorlage beigefügten Vertrag zwischen der Stadt Herzogenrath und der SEH GmbH & Co. KG zur Vermarktung des Industrie- und Gewerbeparkes Herzogenrath zu.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 23

Nein- Stimmen:   0

Enthaltungen:   0

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Anlagen zur Vorlage