28.05.2020 - 6 Bebauungsplan III/44 "Kirchrather Straße / Röme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Günter Prast fragt nach, wie viele Parkplätze pro Wohneinheit bei der Neubebauung des Areals vorgesehen seien.

 

Herr Mingers erklärt, dass der Eigentümer keine Planung vorgelegt habe und dass die Aufstellung eines Bebauungsplanes dazu dienen solle, die geplante Bebauung zu lenken.

 

Herr Hartmut Prast fragt nach, ob die dort befindlichen Häuser abgerissen werden sollen.

 

Herr Mingers erklärt, dass der Abriss schon passiert sei.

 

Herr Gronowski begrüßt die Aufstellung eines Bebauungsplanes, um ungewollten Entwicklungen eventuell Einhalt gebieten zu können. Die Frage nach dem Abriss sei schon in einer vorherigen Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses aufgekommen.

 

Herr Migenda erklärt, dass Liberalisierungen in der BauO NRW dazu geführt hätten, dass ein Gebäudeabriss nicht mehr genehmigt, sondern lediglich angezeigt werden müsse. Es solle keine Verhinderungsplanung gemacht werden, jedoch sei eine Lenkung und Steuerung beabsichtigt.

 

Herr Günter Prast fragt nach, zu welchem Zeitpunkt die Anzeige des Abbruchs gemacht werden müsse.

 

Herr Migenda erklärt, dies müsse kurz vor Abbruch erfolgen, jedoch sei eine Verhinderung seitens der Stadt nicht möglich.

 

Herr Behrend begrüßt die Aufstellung des Bebauungsplanes und bittet um die Festsetzung der Verwendung von klimafreundlichen Baustoffen bei der Neubebauung.

 

Herr Becker begrüßt ebenfalls die Aufstellung eines Bebauungsplanes an dieser Stelle und kritisiert den Umgang seitens des einschlägig bekannten Eigentümers mit der Stadt. Dieser habe sich reich gemacht an den Bodenschätzen in Herzogenrath und gehe bei der Grundstücksvermarktung eher rücksichtslos vor. Investition sei gut, jedoch in Abstimmung mit der Stadt und unter Einhaltung von Vorgaben.

 

Herr Dr. Fleckenstein wünscht eine Prüfung aller Bereiche im Stadtgebiet mit Satzung nach

§ 34 und befürwortet die Aufstellung des Bebauungsplanes ebenfalls.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Umwelt- und Planungsschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes lll/ 44 Kirchrather Straße/ Römerplatz“ gemäß §2 (1) BauGB. Das Verfahren erfolgt nach § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren), es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja: Einstimmig

Nein: -

Enthaltungen: -

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Anlagen zur Vorlage