28.05.2020 - 14 Bebauungsplan II/22 "Ehemaliges Hallenbad Zelle...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Dr. Fleckenstein stellt fest, dass über den Bebauungsplan II/22 “Ehemaliges Hallenbad Zellerstraße“ schon mehrfach beraten wurde und drängt darauf, schnellstmöglich den Bau der Kindertagesstätte umzusetzen. Die Realisierung der Tiefgarage sei bei der Vorzugsvariante leider nicht möglich, weil die Befahrbarkeit von dieser Seite nicht gegeben sei. Nach Beratung in verschiedenen Ausschüssen herrsche jedoch Einigkeit über die Variante 1a, welche nun zur Umsetzung kommen solle.

 

Herr Gronowski zeigt sich erfreut über die Entwurfsplanung und plädiert für die Variante 1a. Bei dem vorgesehenen, zweigeschossigen Bau der Kindertagesstätte als separatem Gebäude, dürfe der Tiefgaragenbau nicht realisiert werden. Der Entwurf für die Mehrfamilienhäuser sei aus seiner Sicht sehr gut gelungen, erscheine er doch in dieser Form nicht zu massiv und erdrückend. Er drängt auf schnelle Umsetzung für die favorisierte Variante  1a.

 

Herr Dr. Fleckenstein weist darauf hin, dass der für die weitere Beratung angegbene Termin für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses nicht der 18.06.2020, sondern der 09.06.2020 sei.

 

Herr Migenda bestätigt dies und erklärt das falsche Datum damit, dass ursprünglich eine Verlegung angedacht gewesen sei.

 

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Gemäß Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.04.2020 wurde empfohlen den nach Zuständigkeitsordnung zu beteiligenden Ausschüssen von Bau und Verkehr sowie von Umwelt und Planung und dem Jugendhilfeausschuss nach Variante 1A zu verfahren.

 

Die Politik nimmt die vorgestellten Varianten zur grundsätzlichen Bebauung des Grundstückes „ehemaliges Hallenbadgelände Zellerstraße“ zur Kenntnis. Der Umwelt- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, soweit in der Zuständigkeit des Umwelt- und Planungsausschusses liegend, nach Variante 1A zu verfahren.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja: Einstimmig

Nein: -

Enthaltungen: -

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Anlagen zur Vorlage