09.06.2020 - 6 Neufassung der Wahlordnung für die Wahl der dir...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 09.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 10 - Hauptamt und Steuern
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt die nachfolgende Änderung der Absätze 11 und 12 des § 10 der Wahlordnung für die Wahl der direkt in das Integrationsgremium der Stadt Herzogenrath zu wählenden Mitglieder:
(11) Wahlvorschläge können bis zum 48. Tag vor der Wahl, 18.00 Uhr, beim Wahlleiter eingereicht werden. Der Wahlleiter prüft die Wahlvorschläge und legt sie dem Wahlausschuss zur Entscheidung vor.
(12) Der Wahlausschuss entscheidet spätestens am 39. Tage vor der Wahl über die Zulassung der Wahlvorschläge. Für die Zurückweisung von Wahlvorschlägen gilt § 18 Absatz 3 Satz 2 des Kommunalwahlgesetzes in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.