18.06.2020 - 6 Übernahme weiterer Trägeranteile für den Ev. Ki...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Prast stellt zunächst fest, dass der Sachverhalt an sich ausreichend diskutiert worden und man dem Träger im Sinne der Trägervielfalt dankbar sei, die Kindertageseinrichtung weiter betreiben zu wollen. Sie rege allerdings an, den Beschluss zunächst auf fünf Jahre zu beschränken und die Sachlage dann nochmals zu überprüfen.

 

Herr Barth stellt fest, dass in den letzten Jahren keine Einrichtungserweiterung vonstatten gegangen  sei, ohne dass die Stadt die laufenden Kosten dieser Erweiterungen nicht in voller Höhe übernommen habe. Dieser Trend werde nun aller Wahrscheinlichkeit so weitergehen und gehöre grundsätzlich „auf den Prüfstand“. Er fordere die Verwaltung auf, das Land auf diesen Umstand hinzuweisen und entsprechende Konsequenzen einzuforern.

 

Herr Becker bedankt sich bei dem Träger für sein Engagement in der Stadt Herzogenrath, welches sich unter anderem auch auf die Flüchtlingshilfe erstreckt. Er schließt sich der grundsätzlichen Kritik des Herrn Barth an, lehnt aber mit Blick auf den Vorschlag von Frau Prast eine zeitliche Befristung der infrage stehenden Kostenübernahme ab.

 

Auch Herr Mathieu spricht sich gegen eine zeitliche Beschränkung der Kostenübernahme aus.

 

Herr Barth stellt klar, dass er der Kostenübernahme zustimmen werde und es ihm lediglich um die Grundtendenz gehe, jede neu installierte Gruppe zu Lasten der Stadt für den Träger betriebskostenfrei zu stellen. So gerate die Zuschusssystematik insgesamt zunehmend in Schieflage, was es seitens des Landes zu überdenken gelte.

 

Herr Ley bedankt sich im Namen der Evangelischen Kirchengemeinde zunächst für die positiven Stellungnahmen und bittet darum, von der Befristung der Kostenübernahme abzusehen. Es zeichne sich bereits heute ab, dass sich die finanzielle Situation der Gemeinde nicht verbessern werde und für alle Beteiligten, insbesondere für das Personal, wäre eine Befristung mit Verunsicherung verbunden.

 

Frau Prast zeigt sich für den Aspekt der Verunsicherung insbesondere aufseiten der Mitarbeiterschaft offen und erklärt, dass sie auf den Passus der zeitlichen Beschränkung nunmehr verzichten wolle, was von Herrn Mathieu ausdrücklich begrüßt wird.

 

Herr Barth bekräftigt nochmals seine Auffassung, die Verwaltung möge das Land NRW auffordern, die Frage der Trägeranteile anhand der derzeit geübten Praxis kritisch zu überprüfen und ein sachgerechteres Modell entwerfen.

 

Herr Philippengracht führt aus, dass auch die Verwaltung bei der Erstellung der Vorlage überlegt habe, ob die Zusage zur Übernahme der Trägeranteile nicht befristet werden sollte. Man habe sich dann aber aufgrund des auch für die Zukunft zu erwartenden strukturellen finanziellen Defizits bei der Evangelischen Kirchengemeinde dazu entschlossen, dies nicht vorzuschlagen.

Mit Blick auf den Appell des Herrn Barth führt Herr Philippengracht aus, dass nach seiner Einschätzung im Rahmen von weiteren KiBiz-Reformen über das benannte Problem diskutiert werden wird. Die Verwaltung nehme die Anregung auf und werde diese auch an das Land weiterleiten.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Übernahme der gesamten Trägeranteile durch die Stadt Herzogenrath,ckwirkend zum 01.01.2020,r die nfgruppige Kindertageseinrichtung (Familienzentrum) in Trägerschaft der Ev. Lydia-Gemeinde.

 

  1. Er bittet den Haupt- und Finanzausschuss, die hierfür erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von 42.250,00 €r den Zeitraum vom 01.01. 31.12.2020 überplanmäßig bereit zu stellen.

 

 

Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, für die Übernahme der gesamten Trägeranteile durch die Stadt Herzogenrath,ckwirkend zum 01.01.2020,r die nfgruppige Kindertageseinrichtung (Familienzentrum) in Trägerschaft der Ev. Lydia-Gemeinde, die hierfür erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von 42.250,00 €r den Zeitraum vom 01.01. 31.12.2020 überplanmäßig bereit zu stellen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 15

Nein- Stimmen:   0

Enthaltungen:   0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.herzogenrath.de/public/to020?TOLFDNR=19674&selfaction=print