27.08.2020 - 6 Bebauungsplan II/22 "Ehemaliges Hallenbad Zelle...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Umwelt- und Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 27.08.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:01
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Stadtplanungsamt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Migenda bittet darum, den Beschlussvorschlag folgendermaßen zu ändern:
Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum aktuellen Sachstand zur Planung des ehemaligen Hallenbadareals Zellerstraße zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird den Umwelt- und Planungsausschuss hierzu fortlaufend weiter informieren bzw. erforderliche Entscheidungsvorlagen nach Planungsfortschritt erarbeiten.
Zudem korrigiert er einen Fehler in Absatz 2 des Sachverhaltes. Das Gebäude der Kindertagesstätte solle im Sommer 2022, und nicht wie beschrieben, im Sommer 2021 in Nutzung genommen werden. In der Darstellung sei zudem nicht eindeutig zu entnehmen, dass es sich bei der Planung um 2 Gebäude handele, eins davon werde frei finanziert erstellt und das zweite für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen. Bei diesem zweiten Gebäude werde nochmals eine Teilung vorgenommen, eine Hälfte sei für geringe, die andere für mittlere Einkommen geplant. Eines der Gebäude solle veräußert werden und das andere bei der GWG angesiedelt bleiben. Herr Migenda bittet, diese redaktionellen Fehler zu entschuldigen.
Herr Dr. Fleckenstein fragt nach, ob die im Jugendhilfeausschuss getroffene Aussage, dass die Vorarbeiten für die Planung der Kita bis Ende Oktober abgeschlossen seien, weiterhin Bestand habe und die Planung damit im Zeitrahmen sei.
Herr Migenda antwortet, die Vorabplanung der Kita bewege sich nicht ganz im Zeitrahmen, was damit begründet sei, dass anstelle der eigentlich vorgesehenen Beauftragung eines Generalunternehmers, nun Einzelgewerke beauftragt werden sollen. Dadurch sei die Förderfähigkeit risikolos gewährleistet. Zurzeit laufe die Vorbereitung der EU-weiten Ausschreibung, der avisierte Zeitplan sei jedoch zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin aktuell. Sobald die Beauftragung des Fachplaners erfolgt sei, werde der genaue Zeitplan nochmals aufgearbeitet und vorgestellt. Ziel sei nach wie vor jedoch, die Kita im Sommer 2022 zu eröffnen.
Herr Dr. Fleckenstein unterstreicht, dass die Öffnung im Sommer 2022 vorrangiges Ziel bleiben müsse. Das vorgestellte Projektentwicklungskonzept finde insgesamt Anklang, jedoch seien noch zwei Fragen aufgekommen. Zum einen, ob die Barrierefreiheit gegeben sei und ob unter beiden Gebäuden der Bau von Tiefgaragen vorgesehen sei. Dem Plan sei nicht exakt zu entnehmen, wo die Zufahrten zu den Tiefgaragen vorgesehen seien. Herr Dr. Fleckenstein mahnt an, die durch den Bau entstehende Verschärfung des Parkdruckes im Auge zu behalten und Lösungen für dieses Problem zu finden. Er fragt nach, ob die bestehenden Parkplätze, die in der Vergangenheit für das Schwimmbad angelegt waren, erhalten werden können.
Herr Migenda antwortet, dass die Barrierefreiheit, auch aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gewährleistet werden müsse. Unter beiden Gebäuden sei der Bau von Tiefgaragen vorgesehen, um die notwendigen Stellplätze für PKW und Abstellräume ermöglichen zu können. Er erläutert zudem, an welcher Stelle die Zufahrten zur Tiefgarage entstehen sollen. Dies sei jedoch im weiteren Planungsprozess noch variabel. Zum Erhalt der bestehenden Parkplätze äußert Herr Migenda, es sei gewünscht, die bestehenden Parkmöglichkeiten zu erhalten.
Herr Becker äußert Bedenken, dass der Bau der Tiefgaragen die Baukosten derart in die Höhe treiben könnte, dass die zukünftigen Mieten für viele Bürger nicht mehr bezahlbar sein könnten. Die barrierefreie Gestaltung sei aus seiner Sicht selbstverständlich.
Herr Migenda erläutert, eine Realisierung mit Tiefgarage und Hochparterre in barrierefreier Ausführung sei eine Besonderheit. Man wisse um die hohen Baukosten und habe aus diesem Grunde Prof. Dr. Thomas mit einbezogen, um sozialen Wohnungsbau ermöglichen zu können. Zurzeit stehe der Planer für das Projekt noch nicht fest, sobald dies bekannt sei, werde man Kosten und Zeitplan vorstellen.
Frau Früke merkt an, die „Agentur Barrierefrei NRW“ biete eine Checkliste an, um Gebäude barrierefrei planen zu können. Dies sei zum Beispiel bei der Gesamtschule Kohlscheid nicht durchgängig gegeben.
Herr Becker regt an in Bezug auf die Meldung von Frau Früke, dass es sinnvoll sei, diesbezüglich Kontakt zum Behindertenforum aufzunehmen, um möglichst früh im Planungsprozess Betroffene mit in die Planung einzubeziehen.
Frau Herzner fragt in Bezug auf die Bebauung nach, worin der Unterschied zwischen den im Sachverhalt dargestellten niedrigen und mittleren Einkommen bestehe.
Herr Migenda sagt zu, diese Frage in der Niederschrift zu beantworten.
Information der Verwaltung:
Der beigefügten Anlage sind die Einkommensgrenzen zu entnehmen.
Beschluss
Beschluss:
Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum aktuellen Sachstand zur Planung des ehemaligen Hallenbadareals Zellerstraße zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird den Umwelt- und Planungsausschuss hierzu fortlaufend weiter informieren bzw. erforderliche Entscheidungsvorlagen nach Planungsfortschritt erarbeiten.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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1.000,9 kB
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Anlagen
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18,2 kB
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