06.05.2021 - 6 Netzschluss für den Radverkehr in der Oststraße...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schlebusch, CDU-Fraktion, sieht es grundsätzlich als gute Idee an, wenn den Netzschluss für den Radverkehr geschaffen werden soll. Er ist jedoch verwundert, dass im Zuge dessen die Parkmöglichkeiten in der Oststraße wegfallen. Dies ist für Ihn nur in der Anlage zu der Vereinbarung zwischen der Stadt Herzogenrath und der StädteRegion Aachen jetzt ersichtlich geworden. Diese Parkmöglichkeiten werden rege genutzt und ein Wegfall sollte seitens der Verwaltung transparent, insbesondere gegenüber den direkt betroffenen Anliegern, kommuniziert werden.

Herr Ebert, SPD-Fraktion, pflichtet seinem Vorredner in Teilen bei. Den Wegfall der Parkmöglichkeiten sieht er ebenfalls kritisch. Es wurde nach seinem Verständnis in der Vergangenheit bei einem gemeinsamen Ortstermin mit der Verwaltung auch vereinbart, diesen Schutzstreifen, unter Mitnahme und vorheriger Information der Bürger, als 6-monatigen Verkehrsversuch anzulegen. Die Ergebnisse sollten im Anschluss evaluiert und gegenüber der Bürgerschaft kommuniziert werden, um eine möglichst breite Zustimmung zu erreichen. Dahingehend bittet er um eine entsprechende Änderung des Beschlussvorschlages.

Herr Schlebusch, CDU-Fraktion, fragt ob eine solche Änderung überhaupt möglich ist, da offensichtlich eine vertraglich fixierte Vereinbarung bereits besteht.

Herr Venohr erläutert, dass es sich bei dem zur Rede stehenden Abschnitt um eine Kreisstraße handelt. Aus der Vereinbarung, die von der Verwaltungsspitze mit der StädteRegion Aachen am 21.02.2021 schriftlich fixiert wurde, geht klar hervor, dass ein ca. 105 Meter langer Schutzstreifen zu Lasten von 10 Längsparkständen angelegt werden soll. Seitens der StädteRegion Aachen sollte unmittelbar nach Fertigstellung der Markttangente mit dem vertraglich verbrieften Recht diesen Schutzstreifen anzulegen begonnen werden. Diesbezüglich wurde seitens der Verwaltung darum gebeten, diese Maßnahme vorab den politischen Entscheidungsträgern nochmals zur Verfügung zu stellen. Fakt ist jedoch, dass diese gültige Verwaltungsvereinbarung geschlossen wurde. Sollte seitens des MSO gewünscht werden, dass die Verwaltung nochmals das Gespräch mit der StädteRegion Aachen aufnimmt und die gerade von den Vertretern aufgezeigten Möglichkeiten zur Diskussion stellt, um somit Zeit zu gewinnen dies in der Bürgerschaft zu kommunizieren, wird die Verwaltung das machen. Er weist jedoch darauf hin, dass der Wegfall von Stellplätzen bei den betroffenen Anwohnern, bei aller offener Kommunikation, nie auf Akzeptanz stoßen wird. Er sieht es jedoch in diesem Abschnitt als großen Vorteil an, dass die Markttangente insgesamt sehr gut von allen Bürgern angenommen wird und in unmittelbarer Nähe eine Vielzahl kostenfreier Parkplätze auf dem Parkplatz Oststraße (Kirmesplatz) grundsätzlich zur Verfügung stehen. Weiter stellt er in Raum, dass die Stadt Herzogenrath als Fußgänger- und fahrradfreundliche Stadt der Empfehlung der StädteRegion Aachen den Radfahrer vernünftig zu führen, die auch vertraglich fixiert ist, folgen sollte. Er stellt abschließend klar, dass seitens der Verwaltung der Empfehlung des MSO, als Souverän, gefolgt wird.

Herr Hardt, UBL-Fraktion, vermisst den am 22.04.2021 von seiner Fraktion eingereichten Antrag hinsichtlich der Anordnung eines Überholverbotes in diesem Abschnitt. Weiter sieht er diese Einrichtung nicht als Schutzstreifen an, da dieser nach seiner Kenntnis anders ausgeführt werden muss (1,25m breit, in Rot, mit aufgetragenem Fahrradsymbol) und somit auch nicht vom PKW überfahren werden darf. Diese Art der Markierung ist nach seiner Auffassung nicht Bestandteil des Vertrages.

Bezüglich des fehlenden Antrages weist Herr Venohr darauf hin, dass auf Grund der dauerhaften Arbeitsüberlastung in der Straßenverkehrsbehörde leider nicht alle Aufträge so behandelt werden können, wie es eigentlich erforderlich ist. Hinsichtlich des Schutzstreifens fügt er an, dass die Anlage von den Experten der StädteRegion Aachen und der Verwaltung so erfolgen wird, dass sie den gültigen Regelungen gerecht wird.

Herr Wirtz ergänzt, dass die Schutzstreifen auf der Marktangente entsprechend der gültigen Vorschriften auf der Fahrbahn angelegt werden sollen. Diese Schutzstreifen werden auf der Fahrbahn mittels einer gestrichelten Weißmarkierung visualisiert, die dann auch von allen Verkehrsteilnehmern überfahren werden darf und gegebenenfalls auch überfahren werden muss. Auch in der Oststraße in eine solche Art des Schutzstreifens angedacht. Die Hervorhebung dieses Streifens in Rot ist keine Vorgabe, sondern gemeinsam mit der StädteRegion Aachen zur stärkeren Hervorhebung vereinbart worden.

Für Frau Polz, Fraktion B90/DIE GRÜNEN, liegen die von Herrn Venohr angebrachten Vorteile ebenfalls auf der Hand. Es sollten trotzdem die Bürger von Anfang an mit ins Boot genommen werden, um vielleicht zwar keine Akzeptanz aber ein Verständnis zu erreichen. Insofern sieht sie die Umsetzung der Schutzstreifen, im Rahmen eines 6-monatigen Verkehrsversuches, unter Einbeziehung der Anwohner, als geeignetes Instrument, damit die von den Vorrednern geschilderten Probleme auch Berücksichtigung finden.

Herr Venohr fasst zusammen, dass er den Auftrag so versteht, dass der Schutzstreifen im Rahmen eines Verkehrsversuches zuerst in Gelb angelegt und im Vorfeld die unmittelbar betroffene Anwohnerschaft mittels Handzettel über die Maßnahme und den damit einhergehenden Vorteilen und Möglichkeiten in Kenntnis gesetzt werden soll.

Herr Schlebusch, CDU-Fraktion, fügt an, dass seine Fraktion diesen Vorschlag unterstützt. Er hinterfragt, wie sich das rechtlich mit der Vereinbarung verhält, wenn sich im Ergebnis des Verkehrsversuches herausstellt, dass der Schutzstreifen nicht eingerichtet werden kann. Er bittet hierüber über die Niederschrift den Ausschuss zu informieren.

 

Antwort A66: Dem Grunde nach wurde mit der Städteregion Aachen eine „Vereinbarung über den Bau eines Kreisverkehrsplatzes in der K1“ abgeschlossen. Hierin wurde vereinbart „auf der Grundlage der als Anlage 1 beigefügten Ausführungsplanung der Stadt Herzogenrath, einen Kreisverkehrsplatz in der K1 als Verknüpfung der bestehenden Straßen Markt, Oststraße, Am Langenberg mit der neuen Markttangente zu bauen. Dieser entsteht rd. 25 m westlich der heutigen Einmündung Am Langenberg und wird als 4-armiger kleiner Kreisverkehrsplatz mit einem Durchmesser von 28 m hergestellt.“

In der zugehörigen Anlage 1 ist in den Lageplänen der „Beginn der Baustrecke“ in der Oststraße – K1 in Höhe der Ausfahrt des Parkplatzes bzw. Haus Oststraße Nr. 2 dargestellt. Somit ist die bauliche Herstellung des Kreisels in der Oststraße ab dieser Stelle definiert. Innerhalb des Ausbaubereiches ist vorgesehen, Fahrrad-Schutzstreifen in der Kreiselzu- und -ausfahrt anzulegen.

Außerhalb des Baubereichs, bis zum Kreisel Hoheneichstraße, der ebenfalls über markierte Fahrrad-Schutzstreifen in den Kreiselzu- und Ausfahrten verfügt, soll auf Wunsch der StädteRegion Aachen ein Netzschluss für den Radverkehr durch Markierung von Fahrrad-Schutzstreifen entstehen. Auf dieser rd. 100m langen Strecke müssten dabei 10 Längsparkstände entfallen. Dies wurde als Hinweis, außerhalb des Baubereichs, mit in den Plan aufgenommen. Die Vereinbarung wurde in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 02.07.2019 unter V/2014/158-E12 behandelt. Eine rechtliche Verpflichtung, den Netzschluss aufgrund der Vereinbarung herzustellen wird seitens der Verwaltung z.Zt. nicht gesehen.

 

Frau Polz, Fraktion B90/DIE GRÜNEN, fügt an, dass im Rahmen der Umgestaltung das Kurzzeitparken auf dem Baggensplatz von derzeit einer Stunde auf 30 Minuten während der Arbeitszeiten begrenzt werden soll, damit diese Parkmöglichkeiten für die Kunden der anliegenden Gewerbebetriebe auch tatsächlich zur Verfügung stehen bleiben.

Herr Venohr sagt zu, dass eine Anpassung der Parkhöchstdauer für Kurzzeitparker in diesem Kontext mitberücksichtigt wird.

Herr Hardt, UBL-Fraktion, bekräftigt nochmals, dass aus Sicht seiner Fraktion die Einrichtung eines solchen Schutzstreifens nicht aus dem vorliegenden Vertrag hervorgeht.

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung befürwortet, im Rahmen eines Verkehrsversuches für 6 Monate eine beidseitige Gelbmarkierung anzulegen und den Netzschluss für den Radverkehr in der Oststraße (K1) herzustellen. Vorher sind die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner frühzeitig zu informieren.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Straßenbaulastträger StädteRegion Aachen die Anordnung zur Einrichtung beidseitig verlaufender durchgängiger Schutzstreifen für den Radverkehr in Gelbmarkierung auf dem Abschnitt zwischen dem KVP Hoheneichstraße / Oststraße (K1) und dem KVP Markt/Oststraße (K1) / Am Langenberg/Markttangente, analog zur Markttangente, bekannt zu machen. Die hierzu notwendigen Markierungsarbeiten in Gelb sind mit den Arbeiten der auf der Markttangente noch herzustellenden Rotmarkierungen abzustimmen.

 

Nach Ablauf des Verkehrsversuches sind die Meinungen der von dieser Maßnahme betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner einzuholen und dem Ausschuss vor der endgültigen Entscheidung zur Abwägung vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 20

Nein- Stimmen:   1

Enthaltungen:   -

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Anlagen zur Vorlage

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