22.06.2021 - 5 Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbaru...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Ausschuss für Bildung und Sport
- Datum:
- Di., 22.06.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 40 - Schul- und Sportamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Nach einem kurzen historischen Rückblick resümiert Herr Dr. Fleckenstein, SPD-Fraktion, dass es ihn freue, dass beide Schulstandorte der Förderschule wieder eigenständig funktionieren können. Er begrüßt insofern den vorliegenden Beschlussvorschlag. Diese positive Einschätzung wird von den weiteren Wortmeldungen durch Herrn Baumann und Herrn Gronowski, beide CDU-Fraktion, sowie Herrn Dr. Mohr, FDP-Fraktion, und Herrn Barth, UBL-Fraktion, geteilt.
Durch die SPD-Fraktion angestoßen, schließt sich eine kurze Diskussion an, ob bereits jetzt die Trägerschaft der Schule thematisiert und damit einhergehend eine Ergänzung des Beschlussvorschlages vorgenommen werden soll. Hiervon wird jedoch letztlich abgesehen und dieses Thema für den kommenden Sitzungstermin des Ausschusses vorgemerkt.
Von Seiten der FDP-Fraktion, Herr Dr. Mohr, wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Separierung der beiden Schulen erst mit der aktuellen Landesregierung möglich wurde.
Beschluss
Beschluss:
Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt dem Stadtrat, nach entsprechender Vorberatung, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die „Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung und den Betrieb eines Teilstandortes der Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale-soziale Entwicklung und Sprache im Verbund zwischen den Städten Herzogenrath und Alsdorf“ ist zum 31.07.2022 in gegenseitigem Einvernehmen aufzuheben.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die als Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage beigefügte Vereinbarung zur Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zeitnah mit der Stadt Alsdorf abzuschließen und diese im Anschluss der Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde zur Genehmigung gem. § 81 Abs. 3 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW -SchulG) und zur öffentlichen Bekanntmachung zuzuleiten.
- Die Käthe-Kollwitz-Schule ist ab 01.08.2022 nach organisatorischer Klärung und Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln wieder als eigenständige Schule der Stadt Herzogenrath, ohne Teilstandort, zu führen.
Anlagen zur Vorlage
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