24.05.2022 - 5 Abschaffung der Elternbeiträge im Ü3-Bereich de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 24.05.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 51 - Jugendamt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die unterschiedlichen Anträge werden kurz diskutiert.
Frau Reichelt beantragt für die SPD-Fraktion den Beschlussvorschlag II am Ende wie folgt abzuändern: …. „und ab dem 01.08.2024 auf Null zu reduzieren“.
Der Vorsitzende bringt zunächst den Beschlussvorschlag I (Anlage 1 und 2) mit folgendem Ergebnis zur Abstimmung
JA - 6 Stimmen, Nein – 7 Stimmen, Enthaltungen – 0 Stimmen
Anschließend fasst der Ausschuss folgenden
Beschluss
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, die derzeitigen Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen durch Kinder, die bis zum 30.09. das dritte Lebensjahr vollendet haben werden, ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung ab dem 01.08.2022 um ein Drittel, ab dem 01.08.2023 um ein weiteres Drittel und ab dem 01.08.2024 auf Null zu reduzieren.
Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, die derzeitigen Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen durch Kinder, die bis zum 30.09. das dritte Lebensjahr vollendet haben werden, ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung ab dem 01.08.2022 um ein Drittel, ab dem 01.08.2023 um ein weiteres Drittel und ab dem 01.08.2024 auf Null zu reduzieren.
Beschlussvorschlag für den Stadtrat:
Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die derzeitigen Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen durch Kinder, die bis zum 30.09. das dritte Lebensjahr vollendet haben werden, ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung ab dem 01.08.2022 um ein Drittel, ab dem 01.08.2023 um ein weiteres Drittel und ab dem 01.08.2024 auf Null zu reduzieren.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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