24.05.2022 - 5 Abschaffung der Elternbeiträge im Ü3-Bereich de...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die unterschiedlichen Anträge werden kurz diskutiert.

 

Frau Reichelt beantragt für die SPD-Fraktion den Beschlussvorschlag II am Ende wie folgt abzuändern: …. und ab dem 01.08.2024 auf Null zu reduzieren“.

 

Der Vorsitzende bringt zunächst den Beschlussvorschlag I (Anlage 1 und 2) mit folgendem Ergebnis zur Abstimmung

 

JA - 6 Stimmen, Nein 7 Stimmen, Enthaltungen 0 Stimmen 

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, die derzeitigen Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen durch Kinder, die bis zum 30.09. das dritte Lebensjahr vollendet haben werden, ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung ab dem 01.08.2022 um ein Drittel, ab dem 01.08.2023 um ein weiteres Drittel und ab dem 01.08.2024 auf Null zu reduzieren.

 

 

Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, die derzeitigen Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen durch Kinder, die bis zum 30.09. das dritte Lebensjahr vollendet haben werden, ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung ab dem 01.08.2022 um ein Drittel, ab dem 01.08.2023 um ein weiteres Drittel und ab dem 01.08.2024 auf Null zu reduzieren.

 

 

Beschlussvorschlag für den Stadtrat:

 

Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die derzeitigen Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen durch Kinder, die bis zum 30.09. das dritte Lebensjahr vollendet haben werden, ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung ab dem 01.08.2022 um ein Drittel, ab dem 01.08.2023 um ein weiteres Drittel und ab dem 01.08.2024 auf Null zu reduzieren.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 13

Nein- Stimmen:   0

Enthaltungen:   0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.herzogenrath.de/public/to020?TOLFDNR=22476&selfaction=print