09.06.2022 - 26 Kenntnisnahme nicht erheblicher über- und außer...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

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Beschluss

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW i.V.m. den Beschlüssen zu den Haushaltssatzungen 2021 und 2022 die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die im vierten Haushaltsvierteljahr 2021 sowie im ersten Haushaltsvierteljahr 2022 entstanden sind, zur Kenntnis.

 

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Abstimmungsergebnis

 

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Anlagen zur Vorlage

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