09.06.2022 - 14 Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung gemäß § 25 A...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Rat der Stadt Herzogenrath
- Datum:
- Do., 09.06.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 63 - Bauordnungsamt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Gronowski zeigt sich darüber besorgt, dass das jetzige Areal der Feuerwehr für die künftigen Anforderungen nicht ausreichen werde und verweist auf die Erläuterungen der Vorlage. Unter Hinweis auf die Planzeichnung fragt er, ob man tatsächlich davon ausgehen könne, dass die in diesem Bereich liegende Tankstelle irgendwann den Betrieb einstellen werde. Die CDU-Fraktion gehe davon aus, dass für die nächsten fünf Jahre das Potential dieses Bereiches ausgeschöpft sei.
Bürgermeister Dr. Fadavian weist darauf hin, dass die Verwaltung mit diesem Beschlussvorschlag die Voraussetzung schaffe, handlungsfähig zu sein. Die weiteren Schritte würden danach im technischen Dezernat weiter erörtert. Die Sicherheitsinteressen der Stadt Herzogenrath stünden an erster Stelle. Die baulichen Maßnahmen würden diesem Ziel dienen.
Herr Goebbels bezieht sich auf Gerüchte, die er gehört hätte. Um tatsächlich deren Umsetzung entgegenzuwirken, müsse die Verwaltung handeln. Er erwarte, dass in einer der nächsten Ratssitzungen sowie in nächsten Sitzungen der Fachausschüsse zusätzliche Informationen zum Brandschutzbedarfsplan sowie zur Feuerwehr in Herzogenrath-Mitte von der Verwaltung erteilt werden.
Herr Dr. Fasel führt aus, dass die räumliche Eingrenzung nicht nachvollziehbar sei und verdeutlicht dies anhand mehrerer Beispiele. Alle Grundstücke, die unmittelbar an die Feuerwache grenzen, müssten in die Vorkaufsrechtssatzung aufgenommen werden.
Bürgermeister Dr. Fadavian verweist darauf, dass man nicht unterschätzen solle, was für ein Eingriff ein Vorkaufsrecht darstelle. Es sei eine ins Eigentumsgrundrecht eingreifende Maßnahme, bei der die Verhältnismäßigkeit beachtet werden müsse.
Herr Bock ist der Auffassung, dass gerade die Situation unmittelbar an der Feuerwache damit begründet werden könne. Wenn man weiter entfernte Grundstücke unter ein Vorkaufsrecht stelle, müssten auf jeden Fall auch die Grundstücke, welche unmittelbar an der Feuerwache grenzen, in der Satzung berücksichtigt werden.
Herr Barth stimmt den Ausführungen des Herrn Dr. Fasel zu. Er gibt zu bedenken, dass das öffentliche Interesse höher wiege als das eines Privateigentümers. Er bittet um nochmalige Prüfung und um eine entsprechende Vorlage für die nächste Stadtratssitzung.
Herr Gronowski schlägt vor, dass das gesamte Gebiet von der Verwaltung unter dem Gesichtspunkt geprüft werde, welche tatsächlichen Möglichkeiten für eine Vorkaufsrechtssatzung bestünden. Dies solle im Fachausschuss beraten werden. Aufgrund von offenen Fragestellungen schlage er vor, dass zum jetzigen Zeitpunkt kein Beschluss gefasst werde.
Bürgermeister Dr. Fadavian verweist auf einen möglichen Zeitfaktor, der berücksichtigt werden müsse. Er schlägt vor, dass der Beschlussvorschlag wie folgt erweitert werde: “Die Verwaltung wird beauftragt darzulegen, in wie weit -auf Basis künftiger Satzungsänderungen- eine Erweiterung der entsprechenden Fläche in Betracht kommt.“ Somit wäre ein entsprechender Beschluss gefasst sowie eine Rechtsgrundlage für das Eingreifen der Verwaltung geschaffen.
Herr Dr. Fleckenstein spricht sich für den Beschlussvorschlag der Verwaltung aus sowie für den zusätzlichen Prüfauftrag an die Verwaltung.
Herr Rennen bezieht sich auf die Verhältnismäßigkeitsprüfung der Verwaltung und bittet um Erläuterung, welche Gründe zu der Verwaltungsvorlage geführt hätten.
Bürgermeister Dr. Fadavian führt aus, dass hier bauordnungsrechtliche Erwägungen eine Rolle gespielt hätten. Die jetzige unter Vorkaufsrecht gestellte Fläche eröffne der Verwaltung einen Handlungsspielraum. Er schlägt vor, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung, wie bereits mitgeteilt, ergänzt wird.
Herr Rennen hält es für sinnvoll, künftig die Abwägungen der Verwaltung in die Vorlage aufzunehmen.
Bürgermeister Dr. Fadavian weist darauf hin, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts auch ein Abwägungsprozess sei.
Dr. Fasel spricht sich für den Vorschlag des Bürgermeisters aus und geht davon aus, dass für die nächste Stadtratssitzung eine entsprechende Vorlage erstellt werde. Er gibt zu bedenken, dass das Flurstück 323 nicht von der Vorkaufsrechtssatzung umfasst werde, obwohl es zu diesem Grundstück entsprechende Gerüchte gebe.
Auch Herr Bock spricht sich dafür aus, dass die Abwägungsgründe künftig Bestandteil von Vorlagen sein sollen.
Herr Gronowski führt aus, dass sich seine Fraktion auch der vorgeschlagenen Vorgehensweise anschließen könne. Es sei aber erforderlich, dass für die nächste Stadtratssitzung eine entsprechende Vorlage erstellt werde.
Bürgermeister Dr. Fadavian stellt fest, dass über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt werden soll sowie über folgend vorgetragene Ergänzung: „Die Verwaltung wird beauftragt, für die nächste Sitzung des Rates darzulegen, in wieweit durch eine weitere Satzungsänderung eine Erweiterung der entsprechenden Fläche erreicht werden kann.“ Anschließend stellt er die beiden Beschlussvorschläge zur Abstimmung.
Beschluss
Beschluss:
- Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt, die als Anlage beigefügte Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts „Erkensmühle“ nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB. Der Geltungsbereich ist kartographisch bestimmt und die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, für die nächste Sitzung des Rates darzulegen, in wieweit durch eine weitere Satzungsänderung eine Erweiterung der entsprechenden Fläche erreicht werden kann.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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195,9 kB
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(wie Dokument)
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359,9 kB
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