08.11.2022 - 6 Vorstellung des institutionellen Schutzkonzepte...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Nogayski (Leitung KiTa Am Wasserturm) und Frau Breuer (Fachberatung der städtischen Kindertageseinrichtungen) stellen das institutionelle Schutzkonzept der städtischen Tageseinrichtungen am Beispiel der KiTa Am Wasserturm vor.

 

Besondere Beachtung findet das Kinderparlament als Partizipationselement für die Zielgruppe der unter Sechsjährigen, welches auf mehrfache Nachfrage intensiver von den Referentinnen beschrieben wird.

 

Herr Behambeger erkundigt sich, ob ein solches „Schutzkonzept“ auch für die städtische offene Kinder- und Jugendarbeit vorgesehen sei.
Herr Krings führt aus, dass eine gesetzliche Verpflichtung lediglich für „genehmigungspflichtige“ Einrichtungen bestehe (Betriebserlaubnis), gleichwohl aber de facto in allen Bereichen der Jugendhilfe verfolgt werde, auch wenn es nicht immer schriftlich fixiert sei.

Frau Wollny ergänzt, dass die Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes für die städtische Kinder und Jugendarbeit tatsächlich seit Anfang des Jahres diskutiert werde. Auf Nachfrage des Herrn Bamberger, wann mit einem entsprechenden Konzept für die Kinder und Jugendarbeit zu rechnen sei, gibt Frau Wollny zu bedenken, dass Konzeptarbeit neben der zentralen, unmittelbaren Arbeit mit Kindern und Jugendlichen geleistet werden müsse. Vor diesem Hintergrund nimmt sie hierfür das Jahr 2023 in den Blick.

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Beschluss

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 15

Nein- Stimmen:   0

Enthaltungen:   0

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