06.12.2022 - 12 Erweiterung Förderrichtlinie der Stadt Herzogen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Mathieu erläutert, dass im Rahmen der Beantragung von Fördergeldern die Vorlage einer Fachunternehmerbescheinigung für die Kleinst-PV Anlagen nicht sinnvoll sei.

 

Auf Nachfrage von Herr Göttgens erklärt Herr Mingers, dass Kleinst-PV Anlagen nach der Gestaltungssatzung für die Innenstadt nicht genehmigungsfähig seien.

 

Ebenfalls auf Nachfrage von Herr Göttgens sagt Herr Lieder, dass 30.000 € zur Förderung von Kleinst-PV Anlagen im Haushalt vorgesehen sind, er verweist auf Antwort durch die Niederschrift.

 

Antwort der Verwaltung:

Im Haushalt vorgesehen sind 10.000 €r die Förderung von regenerativen Energien und 30.000 €r Gründächer und Fassadenbegrünung.

 

Herr Aust schlägt vor, dass eine Fachunternehmerbescheinigung für die Kleinst-PV Anlagen nicht notwendig ist. Das sollte beschlossen werden oder in den Beschlussvorschlag formuliert werden.

 

Herrrck-Hövener schlägt vor, den Beschlussvorschlag beizubehalten und den Punkt 4.6. der Förderrichtlinie folgendermaßen zu erweitern: „… die Installation der Anlage durch Fachunternehmer*innen bestätigt wird. Ausnahme: Punkt 5.2.5. Neueinrichtung einer PV-Kleinstanlage bis 600 Watt an Wohn- und Gewerbebauten.“

 

Herr Kuklik stellt fest, dass die Ausschussmitglieder dem zustimmen.

 

Nachträgliche Anmerkung der Verwaltung:

Der Richtigkeit halber merkt die Verwaltung an, dass die Ausnahme sich nicht auf den genannten Punkt 5.2.5. bezieht, sondern auf den Punkt 2.5.. Dies wurde in der Förderrichtlinie angepasst und dem Rat der Stadt vorgelegt.

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

Der Klima- und Umweltschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dem Rat der Stadt Herzogenrath den Beschluss der aktualisierten rderrichtlinie zu empfehlen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 21 

Nein- Stimmen: 0 

Enthaltungen: 0 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage