12.03.2009 - 6 Fortschreibung der Jugendhilfeplanung - Bedarfs...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Heine führt zunächst aus, dass die Verwaltung den Beschlussvorschlag ergänzen möchte. Seit zwei Tagen liege ein neuer Erlass des Ministeriums vor, nachdem generell weitere U3-Plätze über das bisher vorgesehene Kontingent hinaus gefördert werden können, sofern die entsprechenden Anträge an das Land bis zum 15.03. gestellt würden und unter dem Vorbehalt der Haushaltsplanberatungen des Landes. Aufgrund dieses Erlasses habe die Verwaltung kurzfristig gezielt Kontakt zu Kindertageseinrichtungen aufgenommen um zu klären, wo eventuell weitere Umwandlungen möglich sind. Die Ergebnisse dieses Prozesses seien in der Ergänzung zum Beschlussvorschlag zusammengefasst. Aufgrund dieser noch zu beantragenden Umwandlungen müsse natürlich die vorgelegte Jugendhilfeplanung im Kindertagesstättenbereich zahlenmäßig entsprechend angepasst werden. Um die Veränderungen zumindest von der Angebotsseite her darzustellen, verweist Herr Heine auf eine Tischvorlage, in der die entsprechende Tabelle modifiziert wurde. Im Planungsbericht sei die Ursprungstabelle auf Seite 9 zu finden.

 

Herr Barth begrüßt die Entwicklung in Merkstein, wo entgegen der ursprünglichen Planungen nun doch die U3-Betreuung etwas vorangetrieben werden könne. Ebenso positiv bewertet er die Ausführungen des Herrn Heine, dass in Kohlscheid weitere Angebote zur U3-Betreuung geschaffen werden können. Aber auch der aktuelle Erlass des Landes bestätige ihn in seiner Auffassung, dass er in seiner langjährigen politischen Tätigkeit noch kein derartiges, durch Landesvorgaben ausgelöstes Chaos erlebt habe, wie es sich ihm nun darstelle.

Bezüglich der Tabelle I der Jugendhilfeplanung bittet Herr Barth um Auskunft, weshalb für den Geburtenzeitraum Februar bis Juli 2007 lediglich rd. 10 % Bedarf angenommen werde, während für den Geburtszeitraum Juli 2007 bis Juni 2008 ein 15 %iger Bedarf angenommen werde.

 

Herr Engel erläutert, dass der obere Teil der Tabelle die Bedarfsquoten darstelle, die seinerzeit im Jugendhilfeausschuss beschlossen worden sind. Der untere Teil der Tabelle, in dem der Geburtszeitraum Juli 2007 bis Juni 2008 aufgeführt sei, erfasse die Landesvorgaben, wie sie ab 2013 gültig sein sollen. Ob die seinerzeit vom Jugendhilfeausschuss beschlossnen Bedarfsquoten noch weiterhin Gültigkeit haben sollen, könne sicherlich diskutiert werden. Andererseits sei es aber auch so, dass der sogenannte hineinwachsende Jahrgang insgesamt letztlich mit einer Bedarfsquote von über 40 % berücksichtigt sei, die Quote der Ein- bis Zweijährigen mit 15 %.

 

Des weiteren erkundigt sich Herr Barth, welche Aussagekraft die Tabelle II der Jugendhilfeplanung haben soll.

 

Herr Engel führt aus, dass diese Tabelle unter dem Aspekt der demographischen Zusammensetzung der Bevölkerung im Stadtteil erstellt worden sei. Obwohl die Stadt Herzogenrath insgesamt an Einwohnern in den letzten Jahren gewonnen habe, gelte dies nicht bzw. kaum für den Stadtteil Merkstein. Gleichzeitig sei in diesem Stadtteil der Anteil der über 65jährigen besonders hoch und der Geburteneinbruch für den aktuellen Geburtszeitraum besonders extrem. Dies seien sozialräumliche Auffälligkeiten, die unter sozial- und stadtentwicklungsplanerischen Gesichtspunkten mit Blick auf Auswirkungen des demographischen Wandels im Auge behalten werden sollten.

 

Frau Fink erkundigt sich, ob die Überschriften der Tabellen 8, 9 a) u. 9 b) nicht jeweils das Kindergartenjahr 2009/2010 ausweisen müssten entgegen der Angabe 2008/2009.

 

Herr Heine erwidert, dass dies richtig sei. Der gleiche Fehler sei auch in der Vorlage unterlaufen, indem es im Sachverhalt Abs. 1 ebenfalls 2009/2010 heißen müsse.

 

Frau Fink stellt grundsätzlich fest, dass die Bedarfsplanung nicht immer mit den konkreten Bedarfen übereinstimme. Besonders auffallend sei dies immer wieder bei den angenommenen Bedarfsquoten für Tagespflege im Gegensatz zur Betreuung in Kindertagesstätten, wo die Nachfrage erheblich von den vorgegebenen Quoten abweiche. Enttäuscht zeigt sich Frau Fink, dass das Angebot an integrativen Gruppen weder planerisch in den Blick genommen, geschweige denn konkrete Vorschläge zum Ausbau unterbreitet worden seien.

 

Herr Heine erläutert hierzu, dass die Verwaltung ursprünglich vorgesehen habe, im städtischen Familienzentrum in Straß eine weitere, dritte integrative Gruppe einzurichten. Während dieser Diskussion stellte sich allerdings heraus, dass die Nachfragesituation nach Betreuungsplätzen dermaßen hoch war, dass die geplante Umwandlung einer Gruppe in eine integrative Gruppe zu einem Versorgungsengpass geführt hätte. Aus diesem Grunde habe man anschließend Abstand von der geplanten Maßnahme genommen.

Bei der Einrichtung von integrativen Plätzen sei grundsätzlich zu berücksichtigen, dass es hierzu besonderer räumlicher und personeller Voraussetzungen bedürfe. Insoweit sei ein solches Angebot nicht an jeder beliebigen Tagesstätte möglich. Von daher böte es sich zurzeit an, dort weitere Plätze einzurichten, wo bereits integrative Gruppen und damit die entsprechenden Rahmenbedingungen grundsätzlich vorhanden seien.

 

Frau Fink besteht nachdrücklich darauf, dass die Verwaltung prüfen möge, wo und wie das Angebot an integrativen Plätzen kurzfristig ausgeweitet werden kann. Sie beantrage, dies auch in den Beschlussvorschlag so aufzunehmen.

 

Frau Sobczyk führt für die CDU-Fraktion aus, dass die vorgelegte Kindertagesstättenbedarfsplanung nebst durch Herrn Heine vorgetragene Ergänzungen auf deren Zustimmung treffe. Zudem sei festzustellen, dass die Rahmenbedingungen im Betreuungsbereich in Herzogenrath vergleichsweise gut seien.

 

Frau Bartholomäus-Breiwe erkundigt sich, was es bedeute, wenn von „Abschmelzen“ die Rede sei.

 

Herr Heine erwidert, dass es bei den die Betreuungszeiten betreffend gemischten Gruppen eine besondere Berechnungsformel gebe. So seien für 45-Std.-Betreuung 20 Kinder als Höchstgrenze vorgesehen, für die anderen Betreuungszeiten 25 Kinder. Sobald nun eine Mischform der unterschiedlichen Betreuungszeiten in einer Gruppe gebildet werde, könnten keine 25 Kinder mehr in dieser Gruppe betreut werden, sondern entsprechend weniger. Diese Anpassung der Gruppenstärke nach unten bezeichne man als Abschmelzen.

 

Auch Frau Bartholomäus-Breiwe weist darauf hin, dass die Tagespflege in Herzogenrath weit weniger nachgefragt werde, als dies in der Bedarfsberechnung quotenmäßig berücksichtigt werde. Dies sei letztlich am Bedarf vorbei geplant.

 

Herr Heine erwidert, dass dies die entsprechenden Landesvorgaben seien, nach denen die jeweiligen Zuschüsse berechnet würden. Unter finanziellen Gesichtspunkten sei eine entsprechende Bedarfsplanung alternativlos. Möglicherweise führe aber auch die weitere Qualifizierung von Tagespflegepersonen dazu, dass dieses Angebot zunehmend auf Akzeptanz stoße.

 

Herr Hammers bittet um Auskunft, wie hoch der Bedarf an integrativen Plätzen konkret zu beziffern sei und vertritt die Auffassung, dass zu prüfen sei, wo eine integrative Betreuung außerhalb der bereits bestehenden Einrichtungen dieser Art sonst noch stattfinden kann.

 

Herr Krott führt aus, dass es keine verlässlichen Zahlen gebe, die den Bedarf an integrativen Plätzen verlässlich feststellen können. Schätzungen gehen von 2,5 - 4 % pro Jahrgang aus, was ihm persönlich allerdings als zu hoch erscheine.

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Fortschreibung der Bedarfsplanung im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in anderen Betreuungsformen zustimmend zur Kenntnis.

 

Er begrüßt die Tatsache, dass es nunmehr möglich geworden ist, zur besseren Versorgung des Stadtteiles Merkstein mit Plätzen für unter dreijährige Kinder an der Tageseinrichtung (Familienzentrum) der evangelischen Kirchengemeinde zum nächsten Kindergartenjahr eine zusätzliche Betreuungsgruppe – Gruppentyp II – zu realisieren.

 

Darüber hinaus nimmt er zustimmend zur Kenntnis, dass in den beiden Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt im Stadtteil Kohlscheid in Abänderung des Bedarfsplanes zum 01.08.2009 jeweils eine weitere Gruppe der Gruppenform III in Gruppenform I umgewandelt wird, wodurch weitere 12 Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden.

 

Mit Blick auf die „Kinder mit besonderem Förderungsbedarf“ in integrativen Gruppen wird die Verwaltung beauftragt, bis zur folgenden Jugendhilfeausschusssitzung am 14.05.2009 zu prüfen und entsprechende Möglichkeiten aufzuzeigen, wie der Ausbau von integrativen Plätzen bewerkstelligt und frühestmöglich umgesetzt werden kann.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:              15

Nein- Stimmen:                0

Enthaltungen:                0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.herzogenrath.de/public/to020?TOLFDNR=2334&selfaction=print