12.03.2009 - 10 Finanzielle Förderung der Jugendeinrichtung HOT...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Sobczyk vertritt die Auffassung, dass im vorliegenden Fall Eile geboten sei, um die notwendigen Sanierungsmaßnahmen kurzfristig auf den Weg bringen zu können. Gleichwohl bitte sie um zwei Ergänzungen des Beschlussvorschlages, die darauf abzielen a) die ausgewiesenen Beträge als Festbeträge zu deklarieren und b) den letzten Absatz dahingehend zu ergänzen, dass die verlängerte Laufzeit der Zweckbindung nicht nur für die Kirchengemeinde selbst, sondern eventuell auch für einen Rechtsnachfolger Gültigkeit haben müsse.

 

Herr Barth stellt nochmals fest, dass er den Tagesordnungspunkt nicht für beschlussreif halte. Die SPD-Fraktion behalte sich vor, dass Vorgehen rechtlich prüfen zu lassen. Hier gehe es um eine substantielle Änderung des Vertrages, da erst vor zwei Jahren beschlossen worden sei, keine weiteren zusätzlichen Mittel mehr gewähren zu wollen. Erstaunlich finde er auch, dass selbst Vorfinanzierungszinsen von der Stadt übernommen werden sollen. Abschließend stellt Herr Barth für die SPD-Fraktion fest, dass diese sich an der Abstimmung nicht beteiligen werde.

 

Herr Knehaus vertritt die Auffassung, dass für den Fall der Beschlussfassung und damit der Bewilligung zusätzlicher finanzieller Mittel die Laufzeitbindung für den Betrieb des Jugendtreffs entsprechend verlängert werden müsste. Denkbar wäre beispielsweise eine Bindung bis zum Jahr 2020.

 

Frau Froese-Kindermann erklärt hierzu, dass eine vertragliche Laufzeitverlängerung mit dem Träger der Einrichtung nicht verhandelbar sei.

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Katholischen Kirchengemeinde St. Gertrud aufgrund der von ihr zu erbringenden erheblichen Sanierungskosten für die bestehende Jugendeinrichtung in den Jahren 2009 bis 2015, beginnend mit dem 2. Halbjahr 2009, den kommunalen Betriebskostenzuschuss zu erhöhen. Der erhöhte Zuschuss beträgt, aufgeteilt auf die Jahre 2008 bis 2015:

für das Jahr 2009   =   3.166,-- €

für das Jahr 2010   =   6.333,-- €

für das Jahr 2011   =   6.333,-- €

für das Jahr 2012   =   6.333,-- €

für das Jahr 2013   =   6.333,-- €

für das Jahr 2014   =   6.333,-- €

für das Jahr 2015   =   3.166,-- €.

 

Die ausgewiesenen Beträge werden als Festzuschüsse gewährt.

 

Für die so verlängerte Laufzeit verpflichtet sich die Kirchengemeinde oder ein eventueller Rechtsnachfolger, das HOT als Jugendzentrum zu betreiben. Der Vertrag ist entsprechend anzupassen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:              8

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0