13.12.2022 - 20 Entgeltordnung für die Minigolfanlage Kohlschei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 20
- Gremium:
- Rat der Stadt Herzogenrath
- Datum:
- Di., 13.12.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 40 - Schul- und Sportamt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Barth teilt mit, dass seine Fraktion der neuen Entgeltordnung nicht zustimmen werde, da die Entgelte zu hoch seien. Er beantragt, das Entgelt für Erwaschsene auf 3,00 Euro und für Kinder auf 1,50 Euro zu reduzieren.
Herr Göttgens beantragt für die CDU-Fraktion eine dritte Staffellung dahingehend aufzunehmen, dass ab einer Teilnehmerzahl von mehr als 30 die Entgelte um 50 Prozent ermäßigt werden sollen. Hiermit erklären sich die Ratsmitglieder einverstanden.
Herr Bock teilt mit, dass auch seine Fraktion derzeit nicht zustimmen werde, da seiner Ansicht nach erst nach den Haushaltsberatungen darüber entschieden werden könne.
Da weitere Wortmeldungen nicht vorliegen, lässt Bürgermeister Dr. Fadavian zunächst über den Beschlussvorschlag der UBL-Fraktion mit Staffelung abstimmen:
„Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Änderungen der Entgeltordnung für die Minigolfanlage Kohlscheid.
Er beauftragt die Verwaltung die Tarife in Höhe von 3,00 € für Erwachsene und 1,50 € für Jugendliche einzuführen. Ab einer Teilnehmerzahl von 30 werden die regulären Benutzungsgebühren um 50 % ermäßigt.“
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 15
Nein- Stimmen: 29
Enthaltungen: ---
Beschluss
Sodann lässt Bürgermeister Dr. Fadavian über den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit Staffelung abstimmen:
„Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Änderungen der Entgeltordnung für die Minigolfanlage Kohlscheid.
Er beauftragt die Verwaltung die Tarife in Höhe von 3,50 € für Erwachsene und 1,75 € für Jugendliche einzuführen. Ab einer Teilnehmerzahl von 30 werden die regulären Benutzungsgebühren um 50 % ermäßigt.“
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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344,6 kB
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