13.12.2022 - 6 Abwasserbeseitigung, hier: I. Nachtrag zur Satz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Barth teilt mit, dass die Vorlage und im Besonderen die Ausführungen zu den kalkulatorischen Zinsen schwer verständlich seien. Da derzeit noch Verfahren beim Oberverwaltungsgericht bezüglich der Gebühren anhängig seien, die eine neue Berechnung nach sich ziehen könnten, könne er derzeit der Vorlage nicht zustimmen.

 

Herr Schlebusch fragt nach, ob eine Neuberechnung der Gebühren notwendig gewesen sei.

 

Herr Philippengracht erläutert, dass seitens der Koalition der Landesregierung eine Änderung beschlossen worden sei, welche die Neuberechnung notwendig gemacht habe. Es gebe zwei Möglichkeiten, die Zinsen zu berechnen. Einerseits mit zwei verschiedenen Zinssätzen und andererseits mit einem einheitlichen Zinssatz. Die Verwaltung habe sich für den einheitlichen Zinssatz entschieden, da dadurch eine bessere Zinssicherheit gewährleistet und man rechtlich auf der sicheren Seite sei durch den Näherungswert.

 

Herr Dr. Fasel fragt in Bezug auf die Wortmeldung des Herrn Barth nach, ob eine Entscheidung des Landtages bezüglich der Abwassergebühren getroffen wurde.

 

Dies wird seitens Herrn Philippengracht bejaht. Er führt weiter aus, dass die noch anhängigen Verfahren beim OVG sich auf das Jahr 2022 beziehen, die noch nicht bestandskräftig geworden seien und nicht, wie hier beschlossen werden solle, auf das Jahr 2023.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

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Beschluss

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath, den I. Nachtrag der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und den Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Stadt Herzogenrath gemäß Anlage 1 zu beschließen und die als Anlagen beigefügten Gebührenbedarfsberechnungen 2023 für die getrennten Abwassergebühren und Kleinkläranlagen zur Kenntnis zu nehmen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 20

Nein- Stimmen: ---

Enthaltungen: 1

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Anlagen zur Vorlage