07.03.2024 - 7 Fortschreibung der Bedarfsplanung "Förderung vo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zunächst gibt Frau Wallraff die aktuelle Versorgungssituation im Vergabeverfahren bekannt, welche auch in einer Übersicht - neben zwischenzeitlich erforderlich gewordenen Änderungen aufgrund der Schaffung von 10 weiteren ü3-Plätzen als Tischvorlage ausgehändigt wurde.

 

Herr Knehaus bedankt sich für den aussagekräftigen Bericht der Verwaltung, dessen Fortschreibungen sich auch in den vergangenen Jahren immer wieder als gute Planungsgrundlage erwiesen hätten. Er stellt fest, dass Herzogenrath im Ü3-Bereich zwischenzeitlich gut aufgestellt sei. Das gleiche gelte im Grunde auch für den u3-Bereich, wobei hier der Entwicklung allerdings besonderes Augenmerk geschenkt werden müsse.

Mit Blick auf die in der letzten Elternbefragung von einigen Eltern als Bedarf gemeldete Randzeitenbetreuung stellt Herr Knehaus fest, dass dieser Bedarf zum einen relativ gering sei, zum anderen von den Einrichtungen aufgrund von zunehmendem Personalmangel als kaum leistbar klassifiziert werde. Insoweit sollte die kommende Elternbefragung zwar auch wieder Randzeitenbetreuung zum Thema haben, zurzeit aber keine prioritäre Stellung in den Planungen einnehmen.

 

Frau Shad-Matzutt trägt folgende Ergänzung zum Beschlussvorschlag vor:

Die Verwaltung wird aufgefordert zu ermitteln, wie in Mitte weitere Betreuungsplätze bedarfsgerecht geschaffen werden können.“

 

Daraufhin verweist Herr Gasiorek darauf, dass diese vorgeschlagene Ergänzung schon durch den Berichtstitel „Bedarfsplanung“ inkludiert werde und von daher nicht explizit in den Beschluss aufgenommen werden müsse, was vom Vorsitzenden und Frau Wallraff bestätigt wird.

 

Herr Riegel nimmt Bezug auf die letzte Elternbeiratssitzung, in der mitgeteilt wurde, dass die Stadt Herzogenrath Erzieherinnen in Höhe des eigenen Bedarfs ausbilden wolle. Aufgrund der angespannten Arbeitsmarktlage (Fachkräftemangel) rege er an, auch über Bedarf auszubilden, zumal die Stadt insgesamt gewährleisten müsse, für jeden gemeldeten Bedarf einen Platz vorzuhalten, und nicht allein in ihren Einrichtungen.

 

Frau Wallraff erklärt, dass die Anzahl der Ausbildungsplätze durch die im Stellenplan festgelegte Anzahl vorgegeben sei. Zum anderen müsse die Ausbildung von Nachwuchskräften vom vorhandenen Personal neben ihren originären Aufgaben - auch leistbar sein.

 

Herr Riegel appelliert abschließend, alles Mögliche in dieser Hinsicht zu realisieren.

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Beschluss

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Fortschreibung der Kindertagesbetreuungsbedarfsplanung im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz-NRW) zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in anderen Betreuungsformen.

 

Des Weiteren nimmt er zur Kenntnis, dass die Planung auf der Grundlage der Anmeldungen der Eltern im Kita-Buchungsportal und in Abstimmung mit allen Trägern und Leitungen der Kindertageseinrichtungen in Herzogenrath erstellt wurde.

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, dem Landesjugendamt auf der Grundlage der Bedarfsmeldungen der Eltern und den Festlegungen der kommunalen Jugendhilfeplanung die Gruppenformen und die Betreuungszeiten inkl. Plätze in der Kindertagespflege zum 15.03.2024 für das Kindergartenjahr 2024/2025 zu melden.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 12

Nein- Stimmen:   0

Enthaltungen:   0

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Anlagen zur Vorlage