16.04.2024 - 3 Hallen- und Freibad Herzogenrath; hier: Änderun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Di., 16.04.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 40 - Schul-, Sport- und Kulturamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Wallraff macht eine Ergänzung zum Punkt Wertkarten (Seite 3 von 4). Der Betrag 50€ hat einen Wert von 60€ und dies wird mit 20% betitelt. Es wird nunmehr von einem Bonus von 10€ ausgegangen. Wenn von einem Rabattsystem ausgegangen wird, würde man eine andere Rechnung zum Ansatz bringen. Würde der Rabatt angesetzt, wären es in diesem Fall nur ca. 17%. Beim Kaufwert von 100€ wäre es ein Bonus von 25€, beim Kaufwert von 200€ ist es ein Bonus von 60€. Die korrigierte Tabelle wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Herr Dr. Fleckenstein weist darauf hin, dass diese Änderung ebenfalls in der Entgeltordnung korrigiert werden muss. Weiter führt er aus, dass die letzte Entgeltanpassung 2019 war.
In den 5 Jahren sind die Personalkosten um 15% - 20% und die Energiekosten um mehr als 50% gestiegen. Das entstandene Defizit ist dadurch deutlich größer geworden. Ein Stück weit muss dieses Defizit wieder aufgefangen werden. Es ist allseits bekannt, dass weder ein Freibad noch ein Hallenbad kostendeckend wirtschaften kann. Das Ziel ist es, das Defizit konstant zu halten. Aufgrund dessen ist eine Preisanpassung von 4% auf 5% angedacht. Bei einer genaueren Aufschlüsslung ist festzustellen, dass die Steigerung in Preisgruppe B bei etwa 8,5% liegt und bei der Preisgruppe A bei 25%. Die Entgeltanpassung wird auch auf das neue Hallenbad übertragen. Die Entgeltanpassung ist durch die Qualitätssteigerung des neuen Hallenbades angemessen und es wird keine zeitliche Begrenzung mehr da sein. Auf der genannten Grundlage ist die Preiserhöhung auch gut zu vertreten und man wird dem Beschlussvorschlag zustimmen.
Eine grundsätzliche Zustimmung gibt es auch von der CDU. Auf einen Punkt macht Herr Baumann aufmerksam, mit dem die CDU nicht übereinstimmt. Dass kein Einwohnertarif angeboten wird, sei eine ungleiche Behandlung. Als Begründung wird aufgeführt, dass die Bürger*innen über die Grundsteuerabgaben, die das Bad mitfinanzieren, gegenüber Externen mehr bezahlen. Des Weiteren soll es wohl technisch nicht möglich sein den Einwohnertarif anzubieten. Als mögliche Lösung wird ein Verkauf an der Rathausinformation vorgeschlagen.
Die Verwaltung weist auf die Problematik hin, dass im neuen Kassensystem die Tickets online gekauft werden können und eine Kontrolle über den Wohnort damit schwer möglich ist. Es ist weiterhin das Ziel, bei dem Verkauf der Tickets möglichst wenig Personal zu binden. Beim Verkauf im Rathaus müsste ebenfalls neben dem Personal eine Kasse vorhanden sein, die mit dem Kassensystem der Bäder verknüpft ist.
Nach Aussage durch Herrn Rennen (FDP) trägt die Preiserhöhung nicht dazu bei, das Defizit zu verkleinern. Die Mehreinnahmen durch die Preiserhöhung sind nur ein „Tropfen auf dem heißen Stein“. Ebenfalls wird die Aussage von der Verwaltung nicht als Argument angesehen, dass es keinen Einwohnertarif geben kann. Des Weiteren sollen die Bürger*innen, die das neue Bad durch ihre Steuern mitfinanziert haben und die Unterhaltskosten mitfinanzieren, nicht noch durch eine Erhöhung der Preise weiter belastet werden. Es soll den Bürger*innen die Möglichkeit geboten werden, das Bad durch niedrigere Preise regelmäßiger besuchen zu können. Auch vor dem Hintergrund, dass es für Kinder und Jugendliche zwei Tarife gibt (Kinder und Jugendliche 2,50€ und Kinder und Jugendliche ermäßigt 1,00€), sollte eher nur die niedrigere Tarifgruppe einheitlich für alle Kinder und Jugendliche angesetzt werden, wenn schon der Tarif für die Erwachsenen erhöht werden muss.
Der Früh- und Spätschwimmertarif sollte nicht an der Uhrzeit festgelegt werden, sondern nach einem Vorschlag von Herrn Spiertz (CDU) jeweils für die ersten und letzten zwei Stunden der Öffnungszeit gelten. Sein Vorschlag daher: Es sollten die Uhrzeiten bis 9 Uhr und ab 18 Uhr gestrichen werden und ergänzend hinter die Tarife aufgenommen werden, Frühschwimmen (ersten zwei Stunden); Feierabendschwimmen (letzten zwei Stunden).
Einwände gegen den Vorschlag bestehen seitens der Ausschussmitglieder nicht.
Dem Vorschlag von Herrn Spiertz und der grundsätzlichen Preiserhöhung kann sich Herr Reinartz (B90/Die Grünen) anschließen. Nach einem ersten Jahr, wenn auch das Hallenbad einige Zeit in Betrieb war, wäre eine Auswertung wünschenswert mit dem Schwerpunkt auf den Wertkarten. Sollte festgestellt werden, dass eine erhöhte Nachfrage der Jahreskarten besteht, sollte nochmal eine Prüfung stattfinden, ob es sinnvoll wäre die Jahreskarte wieder einzuführen. Es gab die Anregung auf die Suche nach Kooperationsanbietern zu gehen, wie z.B. größere Sportanbieter (Urban Sports Club), um darüber anteilmäßig Gelder zu erhalten.
Frau Wallraff teilt mit, dass diese Form der Kooperation schon bekannt ist und mit auf der Agenda steht.
Das Anliegen von Herrn Baumann bezüglich des Anwohnertarifs wird als Vorschlag aufgenommen und es wird um eine Prüfung durch die Verwaltung gebeten.
Aufgrund einer Nachfrage bezüglich der Öffnungen der Bäder und den jeweiligen Tarifen wird nochmal durch Frau Wallraff deutlich gemacht, sollte das neue Hallenbad nach der Freibadsaison nicht öffnen können, wird das Hallenbad Bergerstraße mit den alten Tarifen weiter genutzt.
Erneute Nachfragen zum Kassensystem können noch nicht genauer beantwortet werden, wie unter anderem, ob Adressdaten eingegeben werden müssen, da das System aktuell erst eingeführt wird und erst im Anschluss erhält das Personal eine Schulung.
Herr Hendriks weist nochmal darauf hin, dass es das Ziel ist so wenig Daten wie möglich zu erfassen, und dies bei einem Einwohnertarif nicht mehr möglich wäre.
Inwieweit es eine Softwarelösung oder eine extra Kasse für das Rathaus geben kann für einen möglichen Einwohnertarif, wird durch die Verwaltung in direktem Kontakt mit dem Anbieter des Kassensystems überprüft und es wird ermittelt, welche zusätzlichen Kosten entstehen würden.
Im weiteren Verlauf wird festgestellt, dass in diesem Jahr keine Grundreinigung im Schwimmbad Bergerstraße vorgesehen ist. Das Ziel ist eine schnellstmögliche Nutzung des neuen Hallenbades. Das Bad Bergerstraße wird weiterhin durch die Vereine und den Stadtsportverband genutzt.
Beschluss
Beschluss:
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Tourismus nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Änderungen bezüglich der Entgeltordnung für das Freibad der Stadt Herzogenrath. Dabei soll die neue Entgeltordnung zum 01.05.2024 in Kraft treten.
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, die Entgeltordnung des Hallenbades Bergerstraße mit Inbetriebnahme des neuen Hallenbades außer Kraft und dafür eine Entgeltordnung für das Hallenbad Forensberger Straße in Kraft zu setzen.
Anlagen zur Vorlage
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