07.05.2024 - 7 43. Änderung des Flächennutzungsplans "Solarpar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Spiertz von der Fraktion CDU fragt nach, ob die Umsetzung des Solarparks gemäß Variante 1 oder Variante 2 erfolgen solle. Zudem möchte er wissen, wie mit der Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau NRW in Bezug auf das Sicherstellen der Vermeidung einer Blendwirkung durch die Photovoltaikmodule umgegangen werde.

 

Herr Türck-Hövener antwortet in Bezug auf die erste Frage, dass der Projektierer derzeit noch in Prüfung der wirtschaftlicheren Variante sei. Sobald der endgültige Stand bekannt sei, werde dies den Fraktionen weitergeleitet. Zu der Frage nach dem Einwand des Landesbetriebs Straßenbau NRW führt er aus, dass dies eine generelle Forderung der Behörde sei deren Einhaltung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens mit einem Gutachten sichergestellt werde.

 

 

Information der Verwaltung:

 

Die zur Umsetzung kommende Ausbau-Variante sowie Erläuterungen zur Thematik “Blendwirkung“ sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

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Beschluss

Beschluss:

Beschlussvorschlag Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung beschließt

 

  1. die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen und

 

empfiehlt dem Rat den Beschluss

 

  1. der Abwägung der im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens (Anlage 3) und der öffentlichen Auslegung (Anlage 5) eingegangenen Anregungen,

 

  1. der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Solarpark Buschgewann“.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen: 20

Nein- Stimmen: -

Enthaltungen: -

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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