18.06.2024 - 13 Befreiung von der Zweckbindung gem. § 55 Abs. 2...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Barth begrüßt die mit dem Beschlussvorschlag einhergehende Flexibilisierung.

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Beschluss

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, für das Kindergartenjahr 2024/2025 im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung gemäß § 55 Abs. 2 Kinderbildungsgesetz NRW die Plätze, die seit 2008 im Rahmen der U3-Investitionsprogramme geschaffen wurden und noch der Zweckbindung unterliegen, vorrangig mit Kindern unter drei Jahren zu belegen.

Er beschließt, eine Belegung von investiv geförderten U3-Plätzen mit über-dreijährigen Kindern im Einzelfall zuzulassen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 12

Nein- Stimmen:   0

Enthaltungen:   0