15.09.2009 - 20 VEP II/2 - 3. Änd. "Forensberger Straße" Hier:...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Staron erläutert, dass von der Bezirksregierung Arnsberg noch eine Stellungnahme mit einer Aussage zum oberflächennahen Bergbau erwartet werde. Er schlägt daher vor, die Abwägung gemäß dem vorgelegten Beschlussvorschlag unter Vorbehalt der Aussage der Bezirksregierung Arnsberg zum oberflächennahen Bergbau zu treffen. Gehe diese Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg bis zur nächsten Ratssitzung am 29.09.2009 nicht ein, so werde auch der Rat keinen Satzungsbeschluss fassen.

 

Herr Dr. Fleckenstein lässt unter Vorbehalt der noch ausstehenden Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg zum oberflächennahen Bergbau über den vorgelegten Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss

Beschluss:

Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt

1.              die beiliegende Abwägung Punkt 1 bis 21

2.1                            die Ergänzungen/Änderungen der Begründung

2.1.1              unter Punkt 12.3 der Begründung

                                                                      die Ergänzung “Sofern Auffälligkeiten bei der Erstellung der Maßnahme in Bezug auf Schächte und/oder Tagesbrüche festgestellt werden, ist ein Sachverständiger/ Gutachter hinzu­zuziehen.“

 

2.1.2              unter Punkt 13 der Begründung:

                                          -              die Streichung des Satzteiles “... an die LEG Bauträger GmbH ...“

                                          -              die Streichung des letzten Satzes “Die öffentliche Grünfläche wird von der Stadt               erworben.“

 

2.1.3              unter Punkt 14 der Begründung

                            -              die Streichung des Satzes “Die Kosten für den Grunderwerb und den Bau des
                                          Kinderspielplatzes trägt die Stadt Herzogenrath.“

 

2.2              die Festsetzung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechts zugunsten der Anlieger und der Leitungsträger im Bereich der Privatstraße.

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt

3.              dem Rat der Stadt, die 3. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes II/2
"Forensberger Straße" unter Berücksichtigung der beiliegenden Abwägung als
              Satzung gem. § 10 BauGB zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja:              Einstimmig

Nein:              --

Enthaltung:              --

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Anlagen zur Vorlage